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   BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90   

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https://dejure.org/1991,1731
BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90 (https://dejure.org/1991,1731)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1991 - IV ZR 85/90 (https://dejure.org/1991,1731)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - IV ZR 85/90 (https://dejure.org/1991,1731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Jahressteuererklärung - Gewerbesteuer - Freiberufliche Tätigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB-WB § 3 II Nr. 2
    Anforderungen an einen "Dauerverstoß" gegen Steuerberaterpflichten mit Anmerkungen: Prof. Dr. Peter Koch und Wolfgang Späth

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Steuerberaters für mehrere unrichtige Jahressteuererklärungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allg. Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Angehörigen der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe (AVB-WB) § 3 II Nr. 2)
    WP/StB-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz bei Wiederholung eines Fehlers in den Steuererklärungen des Mandanten in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1306
  • MDR 1992, 31
  • VersR 1991, 873
  • VersR 1991, 876
  • BB 1991, 1376
  • DB 1991, 1723
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 10/81

    Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater bei mangelhafter Beratung - Beginn

    Auszug aus BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90
    Zwar ist gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (so BGHZ 73, 373 [BGH 22.02.1979 - IV ZB 41/78]; Urteil vom 14.7.1982 - IVa ZR 10/81 - VersR 1982, 1053; Urteil vom 4.4.1991 - IX ZR 215/90 unter 2 a cc), zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) der durch Pflichtwidrigkeiten eines Steuerberaters verursachte Schaden im Falle einer Außenprüfung erst dann im Sinne des § 68 StBerG entstanden, wenn aufgrund der Außenprüfung - wie hier - höhere Steuern nacherhoben werden, die nach dem Ergebnis der Außenprüfung ohne den Fehler des Steuerberaters nicht festgesetzt worden wären.
  • OLG Köln, 15.02.1990 - 5 U 212/89
    Auszug aus BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 1990, 1144 (mit Anmerkung von Späth) abgedruckt ist, hat im Gegensatz zum Landgericht die Ansicht vertreten, es liege nur ein einziger Verstoß im Sinne von § 3 II Nr. 2 c Abs. 1 AVB-WT 1 vor.
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89

    Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren

    Auszug aus BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90
    Auch dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden (vgl. zur Serienklausel in der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren die Senatsentscheidung vom 28.11.1990 - IV ZR 184/89 - VersR 1991, 175).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90
    Zwar ist gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (so BGHZ 73, 373 [BGH 22.02.1979 - IV ZB 41/78]; Urteil vom 14.7.1982 - IVa ZR 10/81 - VersR 1982, 1053; Urteil vom 4.4.1991 - IX ZR 215/90 unter 2 a cc), zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) der durch Pflichtwidrigkeiten eines Steuerberaters verursachte Schaden im Falle einer Außenprüfung erst dann im Sinne des § 68 StBerG entstanden, wenn aufgrund der Außenprüfung - wie hier - höhere Steuern nacherhoben werden, die nach dem Ergebnis der Außenprüfung ohne den Fehler des Steuerberaters nicht festgesetzt worden wären.
  • BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78

    Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90
    Zwar ist gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (so BGHZ 73, 373 [BGH 22.02.1979 - IV ZB 41/78]; Urteil vom 14.7.1982 - IVa ZR 10/81 - VersR 1982, 1053; Urteil vom 4.4.1991 - IX ZR 215/90 unter 2 a cc), zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) der durch Pflichtwidrigkeiten eines Steuerberaters verursachte Schaden im Falle einer Außenprüfung erst dann im Sinne des § 68 StBerG entstanden, wenn aufgrund der Außenprüfung - wie hier - höhere Steuern nacherhoben werden, die nach dem Ergebnis der Außenprüfung ohne den Fehler des Steuerberaters nicht festgesetzt worden wären.
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der

    Auch der Bundesgerichtshof habe bereits in diesem Sinne entschieden (VersR 1991, 873).

    An dem bedingungsgemäßen Zusammenhang der Mandate fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer mit ihnen unabhängig voneinander betraut worden ist und ihm aus deren selbständiger - wenngleich von der gleichen Fehlerquelle beeinflußten - Erledigung der jeweilige Haftungsvorwurf gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - IV ZR 85/90 - VersR 1991, 873 unter 3 zu der Beauftragung eines Steuerberaters mit der Erstellung jährlicher Steuererklärungen desselben Steuerpflichtigen).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Zu Unrecht beruft sich das angefochtene Urteil in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. Mai 1991 (IV ZR 85/90, VersR 1991, 873).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    In diesem Zusammenhang verweist die Revisionserwiderung vergeblich auf das Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1991 (IV ZR 85/90, VersR 1991, 873, 875).
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