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   BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90   

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https://dejure.org/1991,1375
BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90 (https://dejure.org/1991,1375)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - IV ZR 145/90 (https://dejure.org/1991,1375)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 (https://dejure.org/1991,1375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 159
  • MDR 1992, 29
  • VersR 1991, 1358
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Es muß von dem Versicherten, der hierzu unschwer imstande ist, verlangt werden, daß er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihres Umfanges wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. für den Fall eines beruflich Selbständigen Senatsurteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - BGHR, BB-BUZ §§ 1 ff., Beweislast 2 = VersR 1991, 1358).
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    b) Bei der etwaigen Prüfung, ob der Kläger die Tätigkeiten in seinem Betrieb auch nicht auf zumutbare Weise so umschichten kann, daß ihm eine die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließende Tätigkeit verbleibt (BGH, Urteil vom 12. Juni 1996, aaO unter 3), wird zu beachten sein, daß der Kläger entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, eine Umorganisation seines Betriebes bereits vorgenommen hat, indem er seinen Sohn einstellte (zur Umorganisation durch Einstellung weiterer Mitarbeiter vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1998, 1358 unter 2 b).

    Eine Umorganisation ist für den Versicherten nur dann zumutbar, wenn sie nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verbunden ist (BGH, Urteile vom 5. April 1989 - IV ZR 35/88 - VersR 1989, 579 und vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Will ein mitarbeitender Betriebsinhaber gegenüber seinem Versicherer geltend machen, er habe gegen ihn Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit, so hat er deshalb vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, wie sein Betrieb vor seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung organisiert gewesen ist und in welcher Art und in welchem Umfang er bis dahin mitgearbeitet hat (Senatsurteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358 unter 2 b).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Da sich die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 25.09.1991 - IV ZR 145/90, Rn. 17) genannte Obliegenheit zur Neueinstellung weiterer Mitarbeiter auf den Austausch von Funktionsträgern beschränkt, um dem Betriebsinhaber den Wechsel in andere Aufgabenbereiche, die er noch gesundheitlich bewältigen kann, zu ermöglichen, stellt sich allein die Frage, ob die Einstellung weiterer Mitarbeiter dem Kläger noch einen eigenen Bereich für die Ausübung des Direktionsrechtes gelassen hätte.
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Allerdings ist der selbständig tätige Versicherte, der nicht fremdbestimmt arbeitet, sondern grundsätzlich selbst entscheiden kann, was er tut und wann und wie er es tut, erst dann außerstande, seinen Beruf auszuüben, wenn er auch unter Ausnutzung dieses Freiraums die konkrete Tätigkeit, die er bisher ausgeübt hat, nicht mehr in dem vereinbarten Grade fortsetzen kann (BGH VersR 1991, 1358, 1996, 1090, Prölss/Martin a.a.O. § 2 BUZ Rn. 19).

    Berufsunfähigkeit läge daher nicht vor, wenn es dem Kläger im Rahmen des ihm zukommenden Direktionsrechts möglich gewesen wäre, durch eine mögliche und zumutbare Umorganisation seines Betriebes die bisher vom ihm selbst ausgeübte Tätigkeiten ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1996, 1090 und 959; BGHZ 119, 263; VersR 1991, 1358, weitere Nachweise bei Prölls/Martin a.a.O. Rn. 20).

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Denn damit beweist er den bislang konkret ausgeübten Beruf, der bedingungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter Berufsunfähigkeit abgibt (Senatsurteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358 unter 2 b).

    Zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört auch, daß ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (Senatsurteile vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2., 3.; vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]; vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98

    Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des

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  • OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04

    Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers gemäß §§ 16 , 17 VVG;

    Bei einer Umorganisation sind auch Entlassungen oder Neueinstellungen anderer Beschäftigter in Betracht zu ziehen (BGH, Urteil vom 25.09.91 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Der Senat geht dabei davon aus, daß es dem Versicherungsnehmer, der als bislang mitarbeitender Betriebsinhaber Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit geltend macht, obliegt, vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, wie sein Betrieb bislang organisiert gewesen ist und in welcher Art und in welchem Umfang er darin vor seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung mitgearbeitet hat (BGH VersR 1991, 1358 [BGH 25.09.1991 - IV ZR 145/90] ).

    Die Berufsunfähigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers setzt weiter voraus, daß die Tätigkeitsfelder, in denen er mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung in seinem Betrieb noch arbeiten kann, ihm keine Betätigungsmöglichkeiten lassen, die die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen (BGH VersR 1991, 1358 [BGH 25.09.1991 - IV ZR 145/90] ).

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2010 - 5 U 339/06

    Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Dies muss der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 26.2.2003 - IV ZR 236/01, VersR 2003, 631, 632; OLG Hamm, NVersZ 2002, 20; Prölss/Martin-Voit/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz , 27. Aufl., § 2 BUZ Rdn., 9 f.) Darüber hinaus muss der mitarbeitende Betriebsinhaber darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass ihm eine zumutbare Betriebsorganisation keine gesundheitlich noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit eröffnen kann, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würde (vgl. BGH, Urteil vom 26.2.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, 632; BGH, Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470, 1471 f.; BGH, Urteil vom 25.9 1991 - IV ZR 145/90, VersR 1991, 1358, 1359).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2017 - 12 U 47/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Möglichkeit und Verpflichtung des Versicherten

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 117/95

    Dynamische Kapitallebensversicherung, die eine

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation

  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente und

  • OLG Zweibrücken, 15.01.2014 - 1 U 190/12

    Berufsunfähigkeit mehrdimensionale psychosomatische Störung

  • OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 12 U 139/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Eintritt von Berufsunfähigkeit bei einem

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
  • LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18

    Rente, Erkrankung, Leistungen, Krankheit, Versorgung, Versicherungsnehmer,

  • OLG Hamm, 03.07.2002 - 20 U 194/01

    Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Vorliegen einer

  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 32/95

    Anforderungen an die Betriebsorganisation bei Berufsunfähigkeit des

  • LG Frankfurt/Main, 04.12.2006 - 31 O 321/04
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