Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.10.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.1992 - 19 W 26/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2206
OLG Köln, 07.07.1992 - 19 W 26/92 (https://dejure.org/1992,2206)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.1992 - 19 W 26/92 (https://dejure.org/1992,2206)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 19 W 26/92 (https://dejure.org/1992,2206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenrecht Streitwert Beweisverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 3; ZPO § 485; BRAGO § 31; BRAGO § 48
    Kostenrecht Streitwert Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert; Selbstständiges Beweisverfahren; Wert der Hauptsache; Anhängigkeit; Klageantrag; Antragsteller; Mittelwert; Anspruch

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 485; BRAGebO § 31; BRAGebO § 48
    Kein Abschlag für das selbständige Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren: Nun doch kein Abschlag? (IBR 1992, 524)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 93 (Ls.)
  • VersR 1992, 1111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 20.01.1992 - 7 W 29/91

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1992 - 19 W 26/92
    Soweit der 7. Zivilsenat des OLG Köln in seinem Beschluß vom 20.01.1992 (JurBüro 1992, 351 = OLGR Köln 1992, 145) die Ansicht vertritt, das Interesse des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren sei in der Regel nicht identisch mit dem Wert der Hauptsache, so vermag der Senat dem aus den erwähnten Gründen nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 W 19/01

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahren

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, dass sich der Gegenstandswert für ein selbständiges Beweisverfahren nach dem Streitwert der Hauptsache richtet (OLGR Köln 1992, 305; ebenso: Zöller/Herget, 22. Auflage 2001, § 3 ZPO Rn 16 mwN; nunmehr auch der 7. Zivilsenat, OLGR Köln 1999, 246 ff; zuletzt: OLG Köln - 11. Zivilsenat - OLGR 2001, 160 sowie OLG Düsseldorf, MDR 2001, 649) und der tatsächliche ("richtige") Hauptsachewert nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens zugrunde zu legen ist, bezogen allerdings auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers (Senat, OLGR Köln 1999, 356 f.; ebenso: Herget, aaO; Werner/Pastor: Der Bauprozess, 9. Auflage 1999, Rn 146; OLGe Köln und Düsseldorf, jeweils aaO), wobei eine bereits erfolgte Streitwertfestsetzung gem. § 25 Abs. 2 S. 2 GKG abzuändern ist (Senat, aaO; MK-ZPO/Schwerdtfeger, 2. Auflage 2000, § 3 ZPO Rn 115; OLGR Köln - 11. Zivilsenat - 2001, 60; OLGR Stuttgart 1999, 294, 295; Schneider, MDR 2000, 1230/1231).
  • OLG Köln, 29.04.1994 - 1 W 20/94

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung der Mehrheit der Senate des Oberlandesgerichts Köln (vgl. 2. Senat MDR 1994, 414 = OLGR Köln 1994, 91; 9. Senat OLGR Köln 1993, 47; 11. Senat OLGR Köln 1992, 14; 19. Senat OLGR Köln 1992, 305 = VersR 1992, 1111) sowie der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. nur OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 766; OLG Koblenz MDR 1993, 287; OLG Celle MDR 1993, 1019; OLG Stuttgart BauR 1993, 120; OLG Frankfurt BauR 1993, 121) und Schrifttum (MK-Lappe, ZPO, § 3 Rdn. 147; Thomas/Putzo, § 3 Rdn. 33; Zöller/Schneider, § 3 Rdn. 16 Stichwort: "selbständiges Beweisverfahren").
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2000 - 26 W 16/00

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - Abgleich der Interessenlagen bei

    Für diesen Fall aber ist in der Rechtsprechung bereits entschieden, daß als Streitwert der Mittelwert festzusetzen ist, der sich aus einem Vergleich der in Betracht kommenden Ansprüche ergibt (vgl. OLG Köln VersR 1992, 1111 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2756
OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91 (https://dejure.org/1991,2756)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1991 - 17 W 365/91 (https://dejure.org/1991,2756)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1991 - 17 W 365/91 (https://dejure.org/1991,2756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 18 AR 4/91
  • OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 971
  • VersR 1992, 1111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Nach vom Senat geteilter Ansicht kann ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung, die unter Versagung des rechtlichen Gehörs zustandegekommen ist, nur zugelassen werden, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1982, 1454).

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1976, 1839 und NJW 1982, 1454) hat von jeher den Standpunkt eingenommen und in ständiger Praxis daran festgehalten, daß die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs eine an sich verschlossene Instanz nicht zu eröffnen und folglich die Zulässigkeit eines nach den Vorschriften des Verfahrensrechts unstatthaften Rechtsmittels nicht zu begründen vermag.

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Daraus läßt sich jedoch nichts für die - wohl herrschende - Auffassung herleiten, daß ein Verweisungsbeschluß, der jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist und daher keine Bindungswirkung entfaltet, ausnahmsweise mit der Beschwerde angefochten werden könne (so z.B. BGHZ 71, 69, und die weitere bei Zöller-Stephan, ZPO, 16. Auflage, Rn. 14 zu § 281 nachgewiesene Rechtsprechung).

    Es ist anerkannten Rechts, daß einem Verweisungsbeschluß, der entweder jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich damit als willkürlich erweist oder ohne vorherige Anhörung der Verfahrensbeteiligten ergangen ist, keine Bindungswirkung zukommt (vgl. BGHZ 71, 69).

  • KG, 25.01.1988 - 19 WF 7153/87
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Eine Beschwerde, die, wie im vorliegenden Fall, gegen einen die Verweisung des Verfahrens aussprechenden Beschluß gerichtet ist, muß deshalb gemäß § 574 ZPO auch dann ohne Sachprüfung als unzulässig verworfen werden, wenn er unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (so auch KG MDR 1988, 417).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1976, 1839 und NJW 1982, 1454) hat von jeher den Standpunkt eingenommen und in ständiger Praxis daran festgehalten, daß die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs eine an sich verschlossene Instanz nicht zu eröffnen und folglich die Zulässigkeit eines nach den Vorschriften des Verfahrensrechts unstatthaften Rechtsmittels nicht zu begründen vermag.
  • BGH, 08.10.1987 - I ARZ 482/87

    Gerichtliche Zuständigkeit für Kostenfestsetzung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Es muß mithin bei dem angefochtenen Beschluß verbleiben, ohne daß es eines Eingehens auf die Frage bedarf, ob für die Festsetzung der als Folge der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid angefallenen Kosten das Gericht zuständig ist, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, oder ob darüber, wie der BGH (MDR 1988, 291 = Rechtspfleger 1988, 79) angenommen hat, das Gericht zu entscheiden hat, welches für die Durchführung des Streitverfahrens zuständig gewesen wäre.
  • OLG Köln, 13.11.1985 - 17 W 525/85
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Ein Rechtsmittel, das nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung schlechthin ausgeschlossen ist, wird nicht dadurch statthaft, daß die Vorinstanz gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Abs. 1 GG verstoßen hat (vgl. hierzu den in JurBüro 1986, 1103 veröffentlichen Beschluß des Senats vom 13. November 1985 - 17 W 525/85 - ferner BGH WM 1986, 178; BayObLG NJW 1988, 72).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85

    Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Ein Rechtsmittel, das nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung schlechthin ausgeschlossen ist, wird nicht dadurch statthaft, daß die Vorinstanz gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Abs. 1 GG verstoßen hat (vgl. hierzu den in JurBüro 1986, 1103 veröffentlichen Beschluß des Senats vom 13. November 1985 - 17 W 525/85 - ferner BGH WM 1986, 178; BayObLG NJW 1988, 72).
  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 3 Z 142/87
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
    Ein Rechtsmittel, das nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung schlechthin ausgeschlossen ist, wird nicht dadurch statthaft, daß die Vorinstanz gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Abs. 1 GG verstoßen hat (vgl. hierzu den in JurBüro 1986, 1103 veröffentlichen Beschluß des Senats vom 13. November 1985 - 17 W 525/85 - ferner BGH WM 1986, 178; BayObLG NJW 1988, 72).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen

    Entgegen dieser Regelung bejaht jedoch die ganz herrschende Meinung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Fällen fehlender Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen (KG, NJW-RR 1997, 250 ff; Musielak- Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 281 Rn 11; Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 281, Rn 12; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 67. Aufl., § 281, Rn 46; MüKo- Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 281, Rn 41; Fischer, NJW 1993, 2417, 2420 - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen, die die vom BGH zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen entwickelten Grundsätze anwenden; a.A.: KG MDR 1988, 417; OLG Köln, 17. Zivilsenat, VersR 1992, 1111; OLG Köln, 13. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 137; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 281 Rn 14).
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04

    Keine Ausnahmebeschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Schon bisher ist die Auffassung, dass unter denselben Voraussetzungen, unter denen die Bindungswirkung für das im Verweisungsbeschluss bezeichnete Gericht (ggf. auch für das übergeordnete Gericht im Verfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO) entfallen soll, auch die (befristete) Ausnahmebeschwerde gegen den Verweisungsbeschluss eröffnet sei, vielfach auf Ablehnung gestoßen (für ausnahmslose Unanfechtbarkeit z.B. KG, MDR 1988, 417; OLG Köln, VersR 1992, 1111; Scherer, ZZP Bd. 110 [1997], 167 ff.; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rz. 14).
  • KG, 22.04.1996 - 18 W 1125/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

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