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   OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 217/90   

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https://dejure.org/1991,8843
OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 217/90 (https://dejure.org/1991,8843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.08.1991 - 12 U 217/90 (https://dejure.org/1991,8843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. August 1991 - 12 U 217/90 (https://dejure.org/1991,8843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung; Einschränkung der Leistungspflicht auf den Fall unfallbedingter Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 5; BGB § 119; BGB § 121
    Keine Vertragsänderung durch falsch ausgestellten Ersatzversicherungsschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1121
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02

    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher

    Dem genügt der Inhalt des Schreibens, denn aus ihm wird die Absicht der Beklagten deutlich, an ihre Erklärung wegen eines Übertragungsfehlers, der zur Übermittlung falscher Preise geführt habe, nicht weiter festzuhalten (vgl. hierzu auch: OLG Karlsruhe, VersR 92, 1121).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Übertragungsfehlers nicht festhalten (OLG Karlsruhe VersR 92, 1121) , diese Äußerung muss aber so konkret sein, dass die Willensäußerung unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen dieses Fehlers beseitigt werden soll.
  • OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99

    Anfechtung einer Annahmeerklärung wegen fehlerhafter Computer-Bedienung

    In einem solchen Fall einer automatisierten Willenserklärung im Rahmen der Nutzung einer EDV-Anlage ist ein Bedienungsfehler der Computer-Anlage wie ein Irrtum in der Erklärungshandlung nach § 119 Abs. 1 2. Fall BGB anzusehen (vgl. OLG Hamm, NJW 1993, 2321; Palandt-Heinrichs, BGB, 60 Aufl., § 119, Rn 10; siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 1353, 1354; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1121).
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