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   OLG München, 19.12.1990 - 15 U 4713/89   

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https://dejure.org/1990,9188
OLG München, 19.12.1990 - 15 U 4713/89 (https://dejure.org/1990,9188)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.1990 - 15 U 4713/89 (https://dejure.org/1990,9188)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 15 U 4713/89 (https://dejure.org/1990,9188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung als Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der entstandenen Kosten durch die Krankenversicherung; Abstellen auf objektive Gesichtspunkte bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer medizinischen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 1 Nr. 2; MBKK 76 § 5 Nr. 1 f; ZPO § 412
    Anwendung einer Ozontherapie bei Aids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG München, 19.12.1990 - 15 U 4713/89
    Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH VersR 1979 S. 221/222).
  • OLG München, 20.05.1980 - 25 U 3363/79

    Multiple Sklerose; Fehlende Kostenzusage; Leistungspflicht; Gemischte

    Auszug aus OLG München, 19.12.1990 - 15 U 4713/89
    Eine Ersatzpflicht der Beklagten ist nur dann gegeben, wenn einige Fachleute, darunter einige anerkannte Vertreter der Schulmedizin, die in Frage stehende Methode mit Nachdruck befürworten und wenn im Interesse des Patienten auf jede nach ärztlichem Ermessen vertretbare hilfeversprechende Behandlungsmethode zurückgegriffen werden muß (vgl. OLG München VersR 1981 S. 325 f., BGH VersR 1982 S. 285/286).
  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld auf Grund eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus OLG München, 19.12.1990 - 15 U 4713/89
    Eine Ersatzpflicht der Beklagten ist nur dann gegeben, wenn einige Fachleute, darunter einige anerkannte Vertreter der Schulmedizin, die in Frage stehende Methode mit Nachdruck befürworten und wenn im Interesse des Patienten auf jede nach ärztlichem Ermessen vertretbare hilfeversprechende Behandlungsmethode zurückgegriffen werden muß (vgl. OLG München VersR 1981 S. 325 f., BGH VersR 1982 S. 285/286).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Das machen Krankheiten wie die erwähnte Multiple Sklerose, Aids (vgl. OLG München, VersR 1992, 1124 [OLG München 19.12.1990 - 15 U 4713/89]), weite Bereiche von Krebs (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1991, 2971 [OLG Braunschweig 09.07.1990 - 3 U 239/87]), aber auch weniger bekannte Krankheiten wie z.B. colon irritable (vgl. LG Braunschweig, NJW-RR 1993, 162 [LG Braunschweig 18.09.1992 - 6 S 33/91]) deutlich.
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2011 - 1 U 78/11

    Private Krankenversicherung: Allgemeine Geschäftsbedingungen über die

    Es wäre nunmehr worauf der Senat in der mündlichen Verhandlung vom 2. November 2011 hingewiesen hat Sache der Beklagten gewesen, im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast (vgl. zur Indizwirkung des Urteils des behandelnden Arztes für die Notwendigkeit der Heilbehandlung: OLG München VersR 1992, 1124; vgl. zu dem vom Auskunftsbegehren des Versicherers abhängigen Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Krankenversicherung: OLG Koblenz VersR 2000, 1404) vorzutragen, weshalb die ärztlicherseits verschriebenen Medikamente zur Heilbehandlung nicht erforderlich gewesen sein sollen oder warum und inwieweit dies jedenfalls zweifelhaft ist und deshalb näherer Darlegung bedarf.
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99

    Krankheitskosten

    Denn nach § 1 (2) MBKK 94 ist der Versicherer nur verpflichtet, für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung einzustehen, die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist und die der Versicherungsnehmer nachzuweisen hat (OLG Bamberg VersR 1977, 538f.; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1979, 1097f.; LG Berlin 1980, 35f.; OLG Frankfurt a.M. VersR 1981, 451; OLG Hamm, VersR 1983, 385f.; OLG Köln r+s 1992, 211; VersR 1993, 1514f.; OLG München VersR 1992, 1124f.).
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