Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.02.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.12.1991 - 20 U 187/91   

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https://dejure.org/1991,5532
OLG Hamm, 18.12.1991 - 20 U 187/91 (https://dejure.org/1991,5532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.1991 - 20 U 187/91 (https://dejure.org/1991,5532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 20 U 187/91 (https://dejure.org/1991,5532)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1205
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86

    Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.1991 - 20 U 187/91
    Die qualifizierte Mahnung muß eine unmißverständliche und umfassende Belehrung enthalten, die sich auf die dem Versicherungsnehmer drohenden Säumnisfolgen erstrecken und gleichzeitig Hinweise auf die rechtlichen Möglichkeiten enthalten muß, wie der Versicherungsnehmer den Säumnisfolgen begegnen kann, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten (st.Rspr., BGH VersR 88, 484 = VVGE § 39 VVG Nr. 5).
  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 52/80

    Voraussetzungen für den Wegfall des versicherten Interesses - Überlassen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.1991 - 20 U 187/91
    Beweispflichtig ist der Versicherer und zwar nicht nur für die Absendung, sondern auch für den Zugang des Mahnschreibens (BGH VersR 81, 921).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 7 U 78/15

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie

    Fälligkeitsvoraussetzung ist indes der Zugang des Versicherungsscheins (s. Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 33 Rn. 7, § 38 Rn. 10 ff.), für den der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. etwa OLG Hamm, r+s 1992, 258; LG Hannover, VersR 1990, 1377; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 33 Rn. 8, § 38 Rn. 16 ff.; Rixecker, in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 38 Rn. 20).

    Es bestehen keine Erfahrungssätze, dass Postsendungen den Empfänger erreichen, zumal es in der Hand des Versicherers liegt, etwaige Beweisschwierigkeiten zu vermeiden (vgl. OLG Hamm, r+s 1992, 258; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 38 Rn. 16; Rixecker, in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 38 Rn. 20).

    aa) Die Absendung und der Umstand, dass die Sendung nicht zurückgekommen ist, beweisen - wie erwähnt - auch nicht prima facie den streitigen Zugang, zumal die Übersendung mit einfacher Post erfolgt ist (vgl. auch OLG Hamm, r+s 1992, 258).

  • OLG Köln, 14.10.1998 - 13 U 98/98

    Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses auf Grundlage

    Die Belehrung, mit der die qualifizierten Mahnschreiben der Beklagten nach Maßgabe des Formulars E 302 automatisch versehen wurden, entspricht inhaltlich bedenkenfrei den hieran nach der Rechtsprechung (z.B. BGH VersR 1988, 484; OLG Hamm, VersR 1992, 1205) zu stellenden Anforderungen.
  • OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 75/03

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gegenüber einer

    Insoweit besteht für eine Beweiserleichterung, etwa einen Anzeichenbeweis, kein Anlass (vgl. OLG Hamm, r+s 1992, 258; Senat, r+s 1991, 290; r+s 2001, 447; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 39, Rn 21).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.1992 - 12 U 238/91   

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https://dejure.org/1992,23002
OLG Karlsruhe, 05.02.1992 - 12 U 238/91 (https://dejure.org/1992,23002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.1992 - 12 U 238/91 (https://dejure.org/1992,23002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 12 U 238/91 (https://dejure.org/1992,23002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1205
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2000 - 4 U 80/99

    Unzulässige Berufung auf Klagefrist - verzögerte Ablehnung - grob fahrlässige

    Mit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist verstößt der Versicherer gegen Treu und Glauben, wenn er den Eindruck erweckt, die Ablehnung des Versicherungsschutzes und die damit verbundene Fristsetzung seien wieder hinfällig geworden, er wolle ggf. nach einer erneuten Prüfung völlig neu entscheiden (BGH VersR 1988, 1013; OLG Hamm OLGR 1996, 172; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1205, 1206).
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