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   OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4593
OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91 (https://dejure.org/1992,4593)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.1992 - 13 U 236/91 (https://dejure.org/1992,4593)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 13 U 236/91 (https://dejure.org/1992,4593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gelände; Verkehrswidmung; Gefahr; Unbefugte Benutzung; Verkehrssicherungspflicht; Kiesgrubengelände; Sicherungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 823

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1241
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91
    Das gilt selbst dort, wo bereits Zutrittsverbote durch Warnschilder oder Absperrungen kenntlich gemacht sind, aber dennoch erfahrungsgemäß mit einem Fehlverhalten Dritter zu rechnen ist (vgl. RGRK-Steffen, 12. Aufl. 1989, Rdnr. 163, 217 zu § 823; Staudin-ger-Schäfer, 12. Aufl. 1986, Rdn. 329 zu § 823; BGH VersR 1989, 155, 156; VersR 1978, 561; VersR 1965, 515, 516), und besonders dann, wenn auf dem Gelände schwerwiegende Gefahren lauern, es aber dennoch auf Unbefugte eine besonders große Anziehungskraft ausübt; dabei ist nicht erforderlich, daß der Anreiz, auf das Grundstück zu kommen, unmittelbar von der Gefahrstelle ausgeht (vgl. BGH NJW 1975, 1O8, 1O9; OLG Düsseldorf VersR 1977, 1O11, 1O12; Münchener Kommentar - Mertens, 2. Aufl. 1986, Rdn. 185 zu § 823).

    Denn sie hat bereits nicht vorgetragen, daß der Zeuge D. N. mit der konkreten Gefahr des Absturzes auch aus einer gewissen Entfernung vom Grubenrand gerechnet hat oder auf diese besondere Gefahr hingewiesen worden war (vgl. BGH VersR 1989, 155, 157).

  • BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63

    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91
    Das gilt selbst dort, wo bereits Zutrittsverbote durch Warnschilder oder Absperrungen kenntlich gemacht sind, aber dennoch erfahrungsgemäß mit einem Fehlverhalten Dritter zu rechnen ist (vgl. RGRK-Steffen, 12. Aufl. 1989, Rdnr. 163, 217 zu § 823; Staudin-ger-Schäfer, 12. Aufl. 1986, Rdn. 329 zu § 823; BGH VersR 1989, 155, 156; VersR 1978, 561; VersR 1965, 515, 516), und besonders dann, wenn auf dem Gelände schwerwiegende Gefahren lauern, es aber dennoch auf Unbefugte eine besonders große Anziehungskraft ausübt; dabei ist nicht erforderlich, daß der Anreiz, auf das Grundstück zu kommen, unmittelbar von der Gefahrstelle ausgeht (vgl. BGH NJW 1975, 1O8, 1O9; OLG Düsseldorf VersR 1977, 1O11, 1O12; Münchener Kommentar - Mertens, 2. Aufl. 1986, Rdn. 185 zu § 823).
  • BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91
    Je offensichtlicher sich eine Gefahr aufdrängt, um so mehr kann sich auch der Verkehrssicherungspflichtige darauf verlassen, daß selbst Jugendliche sich dieser Gefahr wegen ihres natürlichen Angstgefühls nicht bewußt aussetzen (BGH MDR 1978, 827, 828).
  • OLG Hamm, 16.05.2013 - 6 U 178/12

    Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten in der Rechtsprechung des

    Der Grundsatz, dass Verkehrssicherungspflichten nicht gegenüber Personen gelten, die sich unbefugt auf einem Grundstück aufhalten (so etwa die von der Beklagten zitierte Entscheidung OLG Köln, VersR 1994, 1082), gilt dann nicht, wenn der Verkehrssicherungspflichtige erkennen kann, dass die Beschränkungen der Verkehrswidmung nicht beachtet werden (OLG Köln, VersR 1992, 1241; OLG Brandenburg, a.a.O.).

    Anders ist die Situation allerdings zu beurteilen bei nicht erkennbaren Gefahren, auf die sich der geduldete Nutzer also nicht rechtzeitig einstellen kann (so etwa in den Fällen OLG Oldenburg, a.a.O., - nicht erkennbares tiefes Loch im Seitenstreifen eines Wirtschaftsweges - und OLG Brandenburg, a.a.O., - 1 m breite und 50 cm tiefe Querrinne auf Privatstraße, die von Kraftfahrzeugen befahren wird) oder wenn erhebliche Gefahren für Leib und Leben drohen (in diesem Sinne die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Köln, VersR 1992, 1241, bei der es um eine nicht hinreichend gesicherte Kiesgrube ging).

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei

    Lediglich ein gänzlich unvernünftiges, äußerst leichtfertiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen muss der Verkehrssicherungspflichtige in seine Überlegungen zur Gefahrenabwehr nicht einbeziehen (OLG Saarbrücken, MDR 2006, 517; OLG Rostock, MDR 2000, 764; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.).
  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 9 U 135/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer abgesperrten Baustelle

    Erweiterte Verkehrssicherungspflichten sind in diesem Zusammenhang insbesondere zum Schutz von Kindern angenommen worden, die die drohenden Gefahren erfahrungsgemäß noch nicht hinreichend erfassen können und für die ein verbotenes Gelände aufgrund ihres Spieltriebs und Erforschungsdrangs ggf. eine besondere Anziehungskraft ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1997, 582f, 583; BGH, NJW 1957, 499; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1602f; OLG Köln, VersR 1992, 1241f; Hager, in: Staudinger, a.a.O., § 823 Rdn. E 220).
  • OLG Koblenz, 05.03.2014 - 5 U 1090/13

    Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau - keine Haftung des Bauunternehmers

    Soweit die Berufung im nachgelassenen Schriftsatz auf den vom BGH entschiedenen Limonadenflaschenfall (NJW 2007, 762) und den vom Oberlandesgericht Köln beurteilten Kiesgrubenfall (VersR 1992, 1241) verweist, ist der dortige Tatsachenstoff in keiner Weise mit dem Sachverhalt des vorliegenden Falls vergleichbar.
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 27 U 189/00

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers - Abrißstelle einer Weserbrücke -

    Zu Unrecht meint der Kläger, "besonderen Umstände" in Anspruch nehmen zu können, wie sie im Fall des OLG Köln in VersR 1992, 1241 herangezogen wurden.

    Auch die in dem gekürzten Zitat der Berufungsbegründung scheinbar verallgemeinerungsfähig lautenden Ausführungen des OLG Köln in VersR 1992, 1241 gelten einem Fall, in dem ein Jugendlicher in eine abgesperrte Kiesgrube eingedrungen und dort verunglückt war.

  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 11 U 20/05

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers: Baustelle als mit einer

    In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, veröffentlicht in NJW 1978, 1629 und in NJW 1985, 1078, sowie des OLG Köln, veröffentlicht in VersR 1992, 1241, und schließlich des OLG Hamm, veröffentlicht in VersR 1992, 629, 630 sowie VersR 2003, 605, verwiesen.

    Nicht hingegen Personen, die sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben, insbesondere wenn sich eine untypische Gefahr verwirklicht, die bei einem Befugten nicht eingetreten wäre, es sei denn, dass erfahrungsgemäß mit einem Fehlverhalten Dritter zu rechnen ist (vgl. zusätzlich OLG Köln VersR 1992, 1241).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04

    Verkehrssicherungspflicht: Kein Erstrecken des Schutzbereichs der

    Insoweit entspricht es herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass Verletzungen, die sich lediglich als Verwirklichung der Gefahr bei fernliegender Benutzung der zu sichernden Sache darstellen, außerhalb des Schutzbereichs der Verkehrssicherungspflicht liegen; da die Verkehrssicherungspflicht nicht zur Abwehr gerade dieser Gefahr besteht, ist demgemäß in diesem Fall auch keine Ersatzpflicht gegeben (vgl. OLG Celle, VersR 1983, 1163; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.; OLG Rostock, OLGR 2000, 104 f.).
  • OLG Koblenz, 18.08.1998 - 3 U 713/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Deckendurchbruch - Abdeckung durch undurchsichtige

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  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 461/02

    Haftung des Betreibers von Bahn- und Schienenanlagen

    Jedoch kann dies nicht ausnahmslos gelten und insbesondere dann nicht, wenn es sich aufgrund der besonderen Umstände des Falles um ein naheliegendes, voraussehbares Fehlverhalten Dritter handelt (OLG Köln, VersR 1992, 1241; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, VersR 1994, 114).
  • OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 95/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers hinsichtlich

    So kann etwa auch die Absperrung eines Kiesgrubengeländes erforderlich sein, wenn dieses auf Unbefugte eine besonders große Anziehungskraft ausübt (OLG Köln VersR 1992, 1241).
  • LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - 11 O 328/10

    Vorliegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung bei quer über die Fahrbahn

  • OLG Koblenz, 26.02.2003 - 12 U 461/02

    Betriebsgefahr / Mitverschulden

  • OLG Köln, 21.03.2000 - 22 U 126/99

    Verkehrssichere Gestaltung eines Notausganges

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 74/97

    Sicherung einer Eishockeyspielfläche gegen Hinausschlagen des Pucks L

  • OLG Hamm, 28.02.2003 - 6 U 175/02

    Baden (wildes) - Verkehrssicherungspflicht und Haftung

  • LG Osnabrück, 24.10.2003 - 10 O 2398/03

    Lüftungsschacht, Verkehrssicherungspflicht

  • LG Offenburg, 09.10.2020 - 3 O 43/20

    Verkehrssicherungspflicht bei privaten Parkplätzen

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