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   OLG Hamm, 08.01.1992 - 20 U 309/91   

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https://dejure.org/1992,12605
OLG Hamm, 08.01.1992 - 20 U 309/91 (https://dejure.org/1992,12605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.1992 - 20 U 309/91 (https://dejure.org/1992,12605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 20 U 309/91 (https://dejure.org/1992,12605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; AUB § 8 II Nr. 1
    Fristgerechte Geltendmachung der Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1255
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nennt als Voraussetzung für eine Treuwidrigkeit des Einwands ebenfalls dem Versicherten vom Versicherer zugemutete "Untersuchungen mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten", "beschwerliche ärztliche Diagnosemaßnahmen" oder "umfangreiche Untersuchungen mit belastenden Eingriffen", die der Versicherte verweigert hätte, wenn er mit einer Anspruchsablehnung wegen Fristversäumnis hätte rechnen müssen (OLG Hamm VersR 1992, 1255; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882, 883; OLG Frankfurt OLGR 2001, 221, 222).
  • OLG Celle, 22.01.2004 - 8 U 130/03

    Ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität; Nichteinhaltung der

    Ein Verzichtswille wird nur ausnahmsweise dann anzunehmen sein, wenn der Vertragspartner mit Rücksicht auf sonst erforderliche Dispositionen um eine verbindliche Erklärung gebeten hat (OLG Hamm VersR 1992, 1255).

    Treuwidrigkeit kann insbesondere nicht allein deshalb bejaht werden, weil der Versicherer trotz Kenntnis des Fristablaufs anschließend noch ein ärztliches Gutachten zur Feststellung der Invalidität in Auftrag gibt (OLG Hamm r+s 1997, 130; VersR 1992, 1255; OLG Frankfurt/M. r+s 1995, 474, 475; 1987, 355, 356; Prölss/Martin, § 7 Rdnr. 11; Grimm, a. a. O., Rdnr. 12).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

    Hierfür genügt grundsätzlich nicht, dass der Versicherer auch noch nach Fristablauf Gutachten eingeholt hat und in die sachliche Prüfung des geltend gemachten Leistungsanspruches eingetreten ist oder eine Kulanzprüfung zugesagt hat (vgl. OLG Frankfurt, RuS 1995, S. 474, 475; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, S. 159 ff, m.w.N.;OLG Hamm, RuS 1992, S. 322 ff).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 5 U 222/06

    Pflicht des Unfallversicherers zur Belehrung über Frist für Invaliditätsmeldung?

    Der Versicherungsnehmer hat den Entschuldigungsbeweis i. d. R. geführt, wenn er zumindest die rechtzeitige, d. h. zur Wahrung der Frist normalerweise ausreichend frühzeitige Absendung des Schreibens beweisen kann (vgl. OLG Hamm, VersR 1992, 1255; Grimm, aaO., § 7 AUB, Rdnr. 15; Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 7 AUB 94, Rdnr. 21; Beckmann/Matusche-Beckmann-Mangen, aaO., § 7 AUB, Rdnr. 178).
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

    Nicht ausreichend ist, dass der Versicherer nach Fristablauf in eine Sachprüfung eintritt, denn dann würde man dem Versicherer die Prüfung der Möglichkeit einer Kulanzleistung nehmen, was kaum im Interesse der Versichertengemeinschaft liegen dürfte (Senat VersR 1992, 1255; OLG Saarbrücken r+s 2003, 340).
  • LG Köln, 08.08.2007 - 26 O 667/04

    Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung; Befreiung

    Zum anderen waren die Untersuchungen auch nicht mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten für den Kläger verbunden, die es rechtfertigen würden, der Beklagten eine Berufung auf die Obliegenheitsverletzung zu verwehren (vgl. hierzu BGH, VersR 1978, 1936; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 882; OLG Hamm, VersR 1992, 1255).
  • OLG Hamm, 16.09.1992 - 20 U 138/92

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Invalidität; Zugang des Anspruchschreibens

    Allerdings hat der Kl. eine fristgerechte Anmeldung der Invalidität nicht beweisen können (zur Beweislast OLG Hamm VersR 1992, 1255 und 1346 = r + s 92, 322 m. w. N.).
  • KG, 13.06.2003 - 6 U 31/02

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Geltendmachung der Invalidität mit

    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann zu machen, wenn der Versicherungsnehmer sich zwecks weiterer medizinischer Klärung beschwerlichen und belastenden, mit für ihn erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Diagnosemaßnahmen unterziehen muss und unterzogen hat (vgl. OLG Hamm, r+s 1992, 322, 323; OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Karlsruhe, a. a. O.).
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