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OLG Karlsruhe, 16.08.1990 - 12 U 84/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7; BGB § 284; BGB § 812
Spätere Verweisung nach unwirksamer Befristung im Anerkenntnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 173
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.08.1990 - 12 U 84/89
Die Entscheidung BGH VersR 1986, 1113 betrifft einen auf überobligatorischer Rücksichtnahme beruhenden Ausnahmefall.
- OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
Bedeutung der Vereinbarung einer befristeten Kulanzleistung bei Ungewissheit der …
Richtig ist zwar, dass ein Anerkenntnis der Leistungspflicht den Versicherer bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht bindet, solange seine Wirkungen nicht nach § 7 AVB beseitigt werden, und zwar auch dann, wenn es mit einer zeitlichen Befristung versehen ist (BGHZ 121, 284; OLG Köln r+s 1989, 371; OLG Hamm VersR 1992, 1338; OLG Karlsruhe VersR 1992, 173;… Benkel-Hirtschberg § 5 BUZ Rn. 13;… Voit in Prölls/Martin § 5 BUZ Rn. 6 m.w.N.). - OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit kann der Versicherte nur dann noch auf einen Vergleichsberuf verwiesen werden, wenn sich der Grad der Berufsunfähigkeit seit dem Anerkenntnis gebessert hat (OLG Karlsruhe Urteil vom 16.8.19990 -- 12 U 84/89 -- r+s 1992, 321).