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   OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91   

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https://dejure.org/1991,2466
OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91 (https://dejure.org/1991,2466)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.1991 - 7 U 52/91 (https://dejure.org/1991,2466)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 1991 - 7 U 52/91 (https://dejure.org/1991,2466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG-NW §§ 9, 9a
    Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Verletzung der Verkehrssicht; Kieferkopffraktur; Zahnwurzelfraktur; Zahnverlust; Stationäre Behandlung; Oberkieferprothese; Unterkieferprothese; Kiefersperre; Kiefergymnastik

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a
    Beweisvereitelung durch Reparatur der Schadensstelle im Straßenbelag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 365
  • VersR 1992, 355
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet oder in anderer Weise ihre Benutzung verhindert (BGH NJW 1986, 59, 60 f.; Thomas/Putzo, ZPO, 17. Auflage, § 286 Anm. 5 a).

    Die Beweisvereitelung führt zu Beweiserleichterungen für die beweisbelastete Partei bis hin zur Umkehr der Beweislast (vgl. BGHZ 6, 224, 227; BGH NJW 1976, 1315, 1316; 1986, 59, 61; Thomas/Putzo, § 286 Anm. 5 b).

  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    Auch der Fußgänger muß deshalb bei Benutzung der Straße mit gewissen Unebenheiten rechnen (vgl. nur BGH VersR 1967, 281, 282 = BB 1967, 229; VersR 1981, 482).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa einen Höhenunterschied von 1, 5 cm im Plattenbelag des Gehwegs einer Hauptgeschäftsstraße als verkehrsgefährdend angesehen (VersR 1967, 281, 282), während nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm generell bei scharfen Kanten im Bereich von asphaltierten, plattierten oder gepflasterten Gehwegen ein über 2 cm hinausgehender Niveauunterschied nicht mehr gebilligt werden kann (NJW-RR 1987, 412, 413 = VersR 1988, 467 f.).

  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    In der Regel wird sich allerdings kein Verschulden des Beamten feststellen lassen, wenn ein von mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht sein Verhalten als objektiv gerechtfertig gebilligt hat (vgl. nur BGH NJW 1990, 3206, 3207; Kreft, öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen, § 839 Rn. 296 m. w. N.).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    Eine juristische Person wie die beklagte Gemeinde muß sich das Wissen aller ihrer vertretungsberechtigten Organwalter zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 1990, 975, 976 m. w. N.; siehe ferner BGH NJW 1989, 2879 und 2881).
  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    So hat der Bundesgerichtshof etwa einen Höhenunterschied von 1, 5 cm im Plattenbelag des Gehwegs einer Hauptgeschäftsstraße als verkehrsgefährdend angesehen (VersR 1967, 281, 282), während nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm generell bei scharfen Kanten im Bereich von asphaltierten, plattierten oder gepflasterten Gehwegen ein über 2 cm hinausgehender Niveauunterschied nicht mehr gebilligt werden kann (NJW-RR 1987, 412, 413 = VersR 1988, 467 f.).
  • BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51

    Kauf nach Probe

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    Die Beweisvereitelung führt zu Beweiserleichterungen für die beweisbelastete Partei bis hin zur Umkehr der Beweislast (vgl. BGHZ 6, 224, 227; BGH NJW 1976, 1315, 1316; 1986, 59, 61; Thomas/Putzo, § 286 Anm. 5 b).
  • OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    Das OLG Schleswig hat demgegenüber bei einem bis 2, 5 cm über die Gehwegfläche herausragenden, jedoch ganz am Rande des Bürgersteigs befindlichen Muffenstein eine erhebliche Gefahrenlage verneint (VersR 1989, 627).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    Eine juristische Person wie die beklagte Gemeinde muß sich das Wissen aller ihrer vertretungsberechtigten Organwalter zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 1990, 975, 976 m. w. N.; siehe ferner BGH NJW 1989, 2879 und 2881).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91
    Die Beweisvereitelung führt zu Beweiserleichterungen für die beweisbelastete Partei bis hin zur Umkehr der Beweislast (vgl. BGHZ 6, 224, 227; BGH NJW 1976, 1315, 1316; 1986, 59, 61; Thomas/Putzo, § 286 Anm. 5 b).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Zwar kann in der Sanierung der vom Geschädigten als unfallursächlich behaupteten Gefahrenstelle unter Umständen ein Fall der Beweisvereitelung liegen (etwa OLG Köln OLGR 1992, 50, 51 = VersR 1992, 355; OLG Bremen OLGR 2008, 488, 489 = MDR 2008, 1061) mit der Folge, dass es Beweiserleichterungen für die beweisbelastete Partei bis hin zur Beweislastumkehr gibt (allgemein BGH NJW 1986, 59, 61).

    Auch wenn der Geschädigte bereits Ansprüche geltend gemacht hat, ist eine Sanierung nicht zwingend eine Beweisvereitelung, jedenfalls dann nicht, wenn der vorherige Zustand dokumentiert wird (vgl. OLG Frankfurt VersR 1984, 1154; OLG Köln VersR 1992, 355, 356) oder dem Geschädigten bzw. dem anwaltlichen Vertreter des Geschädigten vorher Gelegenheit für entsprechende Feststellungen gegeben wird (OLG Köln ebenda).

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2004 - 4 U 411/03

    Werkvertrag: Anscheinsbeweis für unsachgemäße Reparatur an einem Pkw;

    Sofern die nicht beweisbelastete Partei dem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung vorwerfbar unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet oder ansonsten deren Benutzung verhindert, ist eine Beweisvereitelung gegeben (vgl. BGH, NJW 1986, 59 (60); OLG Köln, VersR 1992, 355 (356); MünchKomm(ZPO)-Prütting, 1. Auflage, § 286 ZPO, Rdnr. 77; Baumbach-Hartmann, Zivilprozessordnung, 62. Auflage, Anh. § 286 ZPO, Rdnr. 27; Thomas/Putzo-Reichold, Zivilprozessordnung, 25. Auflage, § 286 ZPO, Rdnr. 17).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers hinsichtlich eines wenige

    Allein die nachträgliche Beseitigung und Einebnung der Lichtschächte durch Ausbesserungsmaßnahmen des Beklagten hat dabei keine Indizwirkung für eine Gefahrenstelle (vgl. OLG München, Beschluss v. 22.03.2011, 1 U 5627/10), zumal weder dargelegt noch sonst erkennbar ist, dass der Beklagte bewusst Beweisvereitelung betrieben hat (vgl. OLG Köln, Versicherungsrecht 1992, 355).
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