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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.03.1991 - 14 W 116/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6279
OLG Koblenz, 14.03.1991 - 14 W 116/91 (https://dejure.org/1991,6279)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.1991 - 14 W 116/91 (https://dejure.org/1991,6279)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 1991 - 14 W 116/91 (https://dejure.org/1991,6279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 2
    Notwendiger Anwaltswechsel bei Aufgabe der Anwaltszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1098
  • VersR 1992, 376
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 183/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Anwaltswechsels nach

    bb) Den Rechtsanwalt trifft bei einer Rückgabe der Zulassung kein Verschulden an dem dadurch notwendig gewordenen Anwaltswechsel, wenn er seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgegeben hat und er bei Mandatsübernahme nicht vorhersehen konnte, dass er die Zulassung in absehbarer Zeit aufgeben und deshalb den Auftrag voraussichtlich nicht zu Ende führen könne (RGZ 33, 369, 371; BGH Urteil vom 27. Mai 1957 - VII ZR 286/56 - NJW 1957, 1152, 1153; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 453; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 731; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1559; MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 91 Rn. 73; Musielak/Wolst ZPO 8. Aufl. § 91 Rn. 22 f.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rn. 146; aA OLG Naumburg OLGR 2005, 438 f.; OLG München NJW-RR 2002, 353 aufgegeben in MDR 2007, 1346).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei notwendigem

    aa) Nach überwiegender Auffassung ist ein Verschulden zu verneinen, wenn der Anwalt seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgibt, es sei denn, dass dieser Umstand bereits bei der Mandatsübernahme absehbar war, weil der erste Anwalt, der seinen Mandanten hierüber nicht informiere, einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt sei, der auch der Erstattungsfähigkeit der Gebühren entgegenstehe (so OLG Koblenz VersR 1992, 376; JurBüro 2006, 543; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO Rn. 73; Musielak/Lackmann aaO).
  • OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Inanspruchnahme mehrerer Anwälte -

    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • OLG München, 06.06.2007 - 11 W 761/07

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten bei Rückgabe der Zulassung des

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  • OLG Dresden, 23.01.1998 - 15 W 1711/97

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren nach Anwaltswechsel wegen Insolvenz des

    Dabei kann jedoch als allgemeiner Grundsatz vorangestellt werden, dass die der Partei durch den Anwaltswechsel erwachsenden Mehrkosten dann nicht erstattungsfähig sind, wenn der erste Rechtsanwalt bei Übernahme des Mandats wußte oder damit hätte rechnen müssen, dass er den Prozeß nicht würde zu Ende führen können (vgl. OLG Koblenz VersR 1992, 376; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1562; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Frankfurt BB 1984, 177).

    Ein derartiger Verstoß gegen die jeden Prozeßbevollmächtigten treffende Verpflichtung, seinen Mandanten über bereits bei Mandatsübernahme vorliegende Gründe zu informieren, die einer Beendigung des Mandats entgegenstehen, bedeutete ein Verschulden des Rechtsanwalts, das der Erstattungsfähigkeit der Gebühren entgegenstehen würde (vgl. OLG Koblenz VersR 1992, 376 m.w.N.).

  • OLG München, 19.10.2001 - 11 W 2501/01

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Verlust des

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  • OLG Koblenz, 13.06.2006 - 14 W 350/06

    Erstattung von Anwaltskosten bei Anwaltswechsel

    Das ergibt sich aus § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO (vgl. Senat, MDR 1991, 1098, bestätigt durch den Senatsbeschluss 14 W 890/98 vom 10. Dezember 1998).
  • OLG Koblenz, 15.10.2003 - 14 W 676/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Rechtsanwalts nach Entziehung der

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  • OLG Koblenz, 22.09.1998 - 14 W 645/98

    Notwendigkeit eines Privatgutachtens zur Erfüllung der Darlegungslast

    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Kosten eines Privatgutachters nur erstattungsfähig, wenn dessen Tätigkeit in unmittelbarer Beziehung zu dem konkreten Rechtsstreit stand und bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Prozeßführung erforderlich war (vgl. Senat in JurBüro 1981, 1394 f und VersR 1992, 376).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2007 - 1 O 53/07

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten für notwendigen Anwaltswechsel wegen

    Letzteres ist der Fall, wenn weder die Partei noch den ersten Anwalt ein Verschulden daran trifft, dass es zu einem Anwaltswechsel kommen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschl. v. 23.01.1998 - 15 W 1711/97 -, juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 14.03.1991 - 14 W 116/91 -, VersR 1992, 376 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.1991 - 14 W 77/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6402
OLG Koblenz, 20.02.1991 - 14 W 77/91 (https://dejure.org/1991,6402)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.1991 - 14 W 77/91 (https://dejure.org/1991,6402)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 14 W 77/91 (https://dejure.org/1991,6402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 126; ZPO § 104; BRAGebO § 130
    Verzicht des Prozeßkostenhilfeanwalts auf das Beitreibungsrecht und § 126 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1207
  • VersR 1992, 376
  • Rpfleger 1991, 323
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Hat der beigeordnete Rechtsanwalt den Kostenfestsetzungsantrag im Namen seiner Partei gestellt, wird das damit begründet, daß er auf diese Weise jedenfalls zeitweilig auf den ihm durch § 126 Abs. 2 ZPO gewährten Schutz verzichtet habe (OLG Düsseldorf, AnwBl. 1980, 376, 377; OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 323, 324; 1983, 366; MDR 1987, 1032; MünchKomm/ZPO/Wax aaO. § 126 Rdn. 16).
  • OLG Schleswig, 27.01.2003 - 15 WF 271/02

    Aufrechnung gegenüber Kostenbeitreibung des PKH-Anwaltes

    Insofern erfordert der Schutz des Gegners vor doppelter Inanspruchnahme, dass der beigeordnete Rechtsanwalt sich nicht auf die Bestimmungen des § 126 Abs. 2 ZPO berufen kann, soweit und solange ein auf den Namen der Parteien ergangener Kostenfestsetzungsbeschluss vorhanden und nicht für unwirksam erklärt worden ist, bzw. nicht zurückgegeben wurde (vgl. Kammergericht, Rechtspfleger 1977, 451; OLG Schleswig, JurBüro 1990, 1195 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1991, 1672).
  • AG Flensburg, 29.05.2001 - 50 L 23/00

    Pauschale Verdoppelung der Vergütung eines Zwangsverwalters

    Im Einklang mit der Entscheidung des LG Hamburg (Rpfleger 1988, 200) sprechen die Landgerichte Frankfurt/M (Rpfleger 1991, 323) und Krefeld (Rpfleger 1991, 121) den Zwangsverwaltern die doppelte Regelvergütung zu.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.07.1990 - 14 W 305/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7241
OLG Koblenz, 02.07.1990 - 14 W 305/90 (https://dejure.org/1990,7241)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.1990 - 14 W 305/90 (https://dejure.org/1990,7241)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 1990 - 14 W 305/90 (https://dejure.org/1990,7241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 91
    Kostenerstattung für ein vom Beklagten nach Klageandrohung eingeholtes Gutachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)

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