Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2731
BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92 (https://dejure.org/1992,2731)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - XII ZB 137/92 (https://dejure.org/1992,2731)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 (https://dejure.org/1992,2731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsfrist - Nachträgliche Genehmigung von nicht postulationsfähigen Rechtsanwälten vorgenommenen Prozesshandlungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78
    Einlegung von Rechtsmitteln durch nicht zugelassenen Anwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3
    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts: Genehmigung von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen Anwalts durch einen postulationsfähigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 695
  • VersR 1993, 1034
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92
    Gegen diese Entscheidung hat der Kläger durch nicht postulationsfähige Rechtsanwälte (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1992 - V ZB 7/92 - NJW 1992, 1512) beim Bezirksgericht Berufung eingelegt; dieselben Anwälte haben nach Verlängerung der Frist bis zum 17. April 1992 das Rechtsmittel durch Schriftsatz vom 13. April 1992 begründet.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß von nicht postulationsfähigen Rechtsanwälten vorgenommene Prozeßhandlungen nachträglich durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten wirksam genehmigt werden können, wobei die Genehmigung auch in einer Bezugnahme liegen kann (vgl. BGHZ 111, 339 mit Schrifttumsnachweisen auf S. 343).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14

    Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit

    Eine rückwirkende Heilung kommt nicht in Betracht (vgl. BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - aaO; BGH 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - zu II 3 der Gründe; ErfK/Koch 15. Aufl. § 11 ArbGG Rn. 7) .
  • BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt

    Nach Fristablauf ist eine rückwirkende Heilung grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - zu II 3 der Gründe) .
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZB 1/93

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung

    Aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1992 (- XII ZB 137/92 - FamRZ 1993, 695), auf den die Klägerin hinweist, kann sie nichts zu ihren Gunsten herleiten.

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem, der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1992 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01

    Pflichten des erstinstanzlichen Anwalts bei Beauftragung eines zweitinstanzlichen

    Die von Rechtsanwalt K. vorgelegte Berufungsbegründung genügt noch den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO, weil er sich in seinem Schriftsatz vom 22. September 2000 das Vorbringen von Rechtsanwalt H. einschließlich der darin enthaltenen Beweisantritte zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 4).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für vor dem 01.07.1998 anhängig gewordene

    Deshalb kann einem solchen Schriftstück nur dann die Genehmigung einer zuvor von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommenen Prozeßhandlung - hier: der Berufungseinlegung - entnommen werden, wenn erkennbar ist, daß der postulationsfähige Rechtsanwalt den Mangel erkannt und sich eingeschaltet hat, um ihn zu beseitigen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - FamRZ 1993, 695; vgl. auch BGHZ 111, 339, 343 f.).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98

    Nachholung der versäumten Prozeßhandlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar ein nicht von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichneter Schriftsatz innerhalb der für die Prozeßhandlung geltenden Frist durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt genehmigt werden (BGHZ 111, 139, 345 ff; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92, FamRZ 1993, 695).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8809
OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93 (https://dejure.org/1993,8809)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.1993 - 17 W 120/93 (https://dejure.org/1993,8809)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 1993 - 17 W 120/93 (https://dejure.org/1993,8809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitgliedsvertreter; BGB-Gesellschaft; Gesamthandsschuld; Gesamthänderische Verbundenheit; Unterlassungsanspruch; Abwehr; Rechtsverletzungen; Gemeinsamer Prozeßbevollmächtigter; Mehrere Auftraggeber; Erhöhung der Prozeßgebühr; Prozeßgebührerhöhung; ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 28 O 448/92
  • OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1034
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 04.06.1991 - 17 W 223/91
    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Die Mitfestsetzung der Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da die Antragsteller ihre Vorsteuerabzugsberechtigung bestritten haben und eine Prüfung dieser materiellrechtlichen Frage im Kostenfestsetzungsverfahren nicht stattfindet (auch nicht auf vermeintliche "Offenkundigkeit"); hierzu kann auf die Gründe der Senatsbeschlüsse vom 4.6.1991 - 17 W 223/91 - (veröffentlicht in JMBl.NW 1992, 58 und AnwB1.1992, 95) sowie vom 8.7.1991 - 17 W 51/91 - (veröffentlicht u.a. in NJW 1991, 3156, VersR 1991, 1073 und JurBüro 1991, 1337) verwiesen werden.4.
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 17 W 274/91

    Anwaltssozietät Geltendmachung Mehrvertretungszuschlag

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Es bedarf schon besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot tunlichster Kostenersparnis unterzuordnen sein soll, wie dies der Senat beispielsweise - in einem Sonderfall - für die gerichtliche Verfolgung einer Nachlaßforderung durch Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft (OLGR Köln 1992, 79) oder für die gerichtliche Geltendmachung der Honorarforderung einer Anwaltssozietät gegenüber dem Mandanten (Beschluß vom 17.2.1993 - 17 W 274/91 - zur Veröffentlichungvorgesehen) bejaht hat.
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Der Umstand, daß nach § 8 Abs. 2 S.3 UrhG jeder Miturheber berechtigt ist, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen, und die Grundsätze der gewillkürten Prozeßstandschaft allgemein auch auf die Geltendmachung von Ansprüchen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angewandt werden können (BGH, NJW 1988, 1585), führt erstattungsrechtlich nicht ohne weiteres dazu, daß die Miturheber/Mitgesellschafter die Prozeßführung einem von ihnen als Prozeßstandschafter überlassen müssen.
  • OLG Köln, 08.07.1991 - 17 W 51/91

    Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer trotz Vorsteuerabzugs

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93
    Die Mitfestsetzung der Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da die Antragsteller ihre Vorsteuerabzugsberechtigung bestritten haben und eine Prüfung dieser materiellrechtlichen Frage im Kostenfestsetzungsverfahren nicht stattfindet (auch nicht auf vermeintliche "Offenkundigkeit"); hierzu kann auf die Gründe der Senatsbeschlüsse vom 4.6.1991 - 17 W 223/91 - (veröffentlicht in JMBl.NW 1992, 58 und AnwB1.1992, 95) sowie vom 8.7.1991 - 17 W 51/91 - (veröffentlicht u.a. in NJW 1991, 3156, VersR 1991, 1073 und JurBüro 1991, 1337) verwiesen werden.4.
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    a) Die Frage, ob die Prozeßvertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Erhöhungsgebühr des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auslöst, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit langem umstritten (für Gewährung einer Erhöhungsgebühr u.a. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82, RPfl 1984, 202; OLG Köln VersR 1993, 1034; OLG München RPfl 1993, 85; OLG Nürnberg RPfl 1993, 215; OLG Düsseldorf DB 1996, 721; OLG Koblenz RPfl 1997, 453 für Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften; OLG Stuttgart RPfl 2000, 427; OLG Nürnberg MDR 2001, 1378; siehe auch von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rdnr. 10 f; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 12 f; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 6 BRAGO, Rdnr. 7; a.A.: OLG Nürnberg MDR 1997, 689; OLG Frankfurt MDR 1999, 766; s. jetzt OLG Karlsruhe NJW 2001, 1072; LG Frankfurt a.M. NJW-aktuell NJW 2002 XII; LG Koblenz, NJW 2001, 2727).

    Nur ausnahmsweise kann es einem Gläubiger zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozeß nicht selbst zu führen (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1034).

  • OLG Köln, 15.08.2005 - 17 W 161/05

    Erstattungsfähigkeit erhöhter Verfahrensgebühr in Wohnungseigentumssachen

    Es bedarf schon besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot eines auch im Interesse der Gegenpartei tunlichst kostensparenden Vorgehens untergeordnet sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 10.5.1993 - 17 W 120/93 - in: OLGR 1993, 187; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.06.2005 - 3 W 112/05 - abgedruckt bei JURIS).
  • LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12

    Haarspange - Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung gegen den Verletzer:

    Für den Fall, dass das Schutzrecht den Inhabern zur gesamten Hand zusteht, ist zudem bereits obergerichtlich entschieden worden, dass dann die Geltendmachung des den Inhabern in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zustehenden Unterlassungsanspruchs denselben Gegenstand betrifft (vgl. KG, Beschl. v. 30.6.2005, Az.: 1 W 93/05, juris; OLG Köln, Beschl. v. 10.5.1993, Az.: 17 W 120/93, juris).
  • OLG Koblenz, 31.01.2011 - 14 W 58/11

    Kostenfestsetzung: Mehrvertretungsgebühr im Unterlassungsprozess gegen

    In der Kommentarliteratur werden zwar die in JurBüro 1994, 157 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln und der in MDR 2000, 727 veröffentlichte Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg als Beleg für die Auffassung zitiert, Verfolgung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen durch BGB - Gesellschafter seien dieselbe Angelegenheit.
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 17 W 136/98

    Mehrheitsvertretungszuschlag; Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentum

    Es bedarf schon besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot eines auch im Interesse der Gegenpartei tunlichst kostensparenden Vorgehens untergeordnet sein soll (vgl. Senat, OLGR Köln 1993, 187).
  • OLG Köln, 21.10.1996 - 17 W 326/96
    Richtig ist, daß die gemeinsame Prozeßvertretung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossener Antragsteller, die einen ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zustehenden Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen, die Prozeßgebührenerhöhung nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAG 0 auslöst (vgl. Senat, Beschluß vom 10. Mai 1993 - 17 W 120/903 - OLG Köln 1993, 187 = VersR 1993, 1034 = JurBüro 1994, 157).
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