Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 16.07.1993 | KreisG Zwickau, 02.07.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.1992 - 13 U 219/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7883
OLG Hamm, 30.03.1992 - 13 U 219/91 (https://dejure.org/1992,7883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.1992 - 13 U 219/91 (https://dejure.org/1992,7883)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 1992 - 13 U 219/91 (https://dejure.org/1992,7883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1 Abs. 2; StVO § 26 Abs. 1
    Queren der Fahrbahn auf Fußgängerüberweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2 § 26 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Straße auf einem Zebrastreifen überquerenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 66
  • VersR 1993, 1290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • LG Frankenthal, 24.11.2010 - 2 S 193/10

    Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer einen Fußgängerüberweg

    Dem gegenüber genießt ein Radfahrer, der sich als solcher fortbewegt, bei Überquerung der Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg gerade nicht den Schutz des § 26 Abs. 1 StVO (OLG Hamm, VersR 1993, 1290 ; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 26 StVO Rn. 8 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

    Im Umkehrschluss aus § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO wird klar, dass für erkennbar nutzungswillige Radfahrer auf Fußgängerüberwegen nach § 26 Abs. 1 StVO kein Vorfahrtsrecht besteht (OLG Düsseldorf NZV 1998, 296; OLG Hamm NZV 1993, 66; LG Frankenthal Schaden-Praxis 2011, 280; AG Stralsund Schaden-Praxis 2012, 250); Radfahrer sind aufgrund ihrer Schnelligkeit und Wendigkeit nicht in gleicher Weise besonders schutzbedürftig wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer (Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 26 StVO Rn. 32).

    Die vereinzelt gebliebene Entscheidung des OLG Düsseldorf (28.04.1986 - 1 U 52/85 - MDR 1987, 1029), wonach auch Radfahrer grundsätzlich auf Fußgängerüberwegen den Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr genießen, sofern für diesen trotz der Geschwindigkeit des Radfahrers rechtzeitig erkennbar ist, dass der Radfahrer die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg überqueren will, wird zu Recht nicht anerkannt (statt vieler OLG Hamm NZV 1993, 66; OLG Düsseldorf NZV 1998, 296).

  • OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20

    Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei

    Ein Fußgängerüberweg im Sinne des § 26 StVO, räumt Fußgängern, "auch wenn sie ein Rad schieben (nicht aber, wenn sie damit fahren: OLG Hamm NZV 1993, 66; 1996, 449; OLG Düsseldorf NZV 1998, 296; Grüneberg NZV 1997, 420), und ihnen gleichgestellten Verkehrsteilnehmern (§ 2 Abs. 5 S. 1; â†' § 2 Rn. 64: radfahrenden Kindern; Roll- und Krankenfahrstuhlfahrern, auch motorisierten)" nur "auf den durch Z 293 ("Zebrastreifen") gekennzeichneten Überwegen, nicht aber auf anderen Übergängen, den Vorrang vor dem Fahrverkehr (BayObLG DAR 1968, 27; OLG Hamburg VM 1974, 22)" (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 26. Aufl. 2020, StVO § 26 Rn. 2) ein.
  • LG Arnsberg, 07.03.2017 - 4 O 111/16

    Benutzung des Zebrastreifens mit dem fahrenden Pedelec von einem anderen

    Wer den Fußgängerüberweg wie der Kläger fahrend auf einem Fahrrad überquert hat keinen Vorrang (vgl. König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 26 StVO Rn. 14; OLG Hamm, Urt. v. 30.03.1992, Az.: 13 U 219/91; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.03.1998, Az.: 5 Ss (OWi) 39/98 - (OWi) 40/98 I).

    Wenn die Beklagte zu 1) den gesamten Fahrbahnraum ausreichend beachtet hätte, so hätte sie den Kläger auch angesichts der Übersichtlichkeit der Unfallörtlichkeit bemerken und die entsprechenden Schlüsse ziehen müssen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 30.03.1992, Az.: 13 U 219/91).

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2007 - 4 U 409/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Motorrades mit einem

    Er muss vielmehr nach dem Vertrauensgrundsatz nur mit den Fehlern anderer rechnen, die nach den Umständen bei verständiger Würdigung als möglich zu erwarten sind (BayObLG NZV 89, 121; OLG Hamm NZV 93, 66).
  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verkehrswidriger Abbiegevorgang

    Er musste vielmehr nach dem Vertrauensgrundsatz nur mit solchen Fehlern Anderer rechnen, die nach den Umständen bei verständiger Würdigung als möglich zu erwarten sind (OLG Hamm NZV 1993, 66).
  • AG Würzburg, 24.05.2022 - 30 C 1164/21

    Querung eines Fußgängerweges mit Fahrrad

    Der Zeuge B. war nach § 1 Abs. 2 StVO verpflichtet, den gesamten vor ihm liegenden Fahrbahnraum zu beobachten (OLG Hamm, NZV 1993, 66).

    Es ist gerade an dieser Stelle leider nicht unüblich, dass Fahrradfahrer den Fußgängerüberweg überfahren, gerade auch gegen die Fahrtrichtung des Kreisverkehrs (OLG Hamm, NZV 1993, 66; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, § 1 StVO, Rn. 26).

  • AG Frankfurt/Main, 05.12.2016 - 32 C 3057/15

    Radfahrerkollision mit Inklineskater - Sorgfaltspflichten eines Inlineskaters

    Er muss vielmehr nach dem Vertrauensgrundsatz nur mit solchen Fehlern anderer rechnen, die nach den Umständen bei verständiger Würdigung als möglich zu erwarten sind (Bay NZV 89, 121; OLG Hamm NZV 93, 66).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2241
OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92 (https://dejure.org/1993,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1993 - 19 U 243/92 (https://dejure.org/1993,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 19 U 243/92 (https://dejure.org/1993,2241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensberechnung; Fiktive Reparaturkosten; Berechnungsgrundlage; Schadensersatz; Wiederbeschaffungswert; Differenz; Restwert; Beschädigtes Fahrzeug; Restwert des Fahrzeugs; Neuwagen; Inzahlunggabe; Gutschrift; Sachverständiger; Schätzung; Übersteigung des Wertes; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1437
  • NZV 1994, 24
  • VersR 1993, 1290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92
    In solchen Fällen besteht der zu ersetzende Schaden nur in der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs (BGH VersR 1992, 457 unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung).

    Der Kläger war indessen nicht verpflichtet, zur Schadensminderung beim Kauf eines Neuwagens auf eine besonders günstige Inzahlungnahme des Unfallfahrzeuges zu drängen (vgl. BGH VersR 1992, 457, 458 am Ende).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92
    Der Bundesgerichtshof vertritt in inzwischen ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß bei bloß fiktiver Reparatur des Schadens der Geschädigte sich in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten muß, wobei "auf der Seite der Ersatzbeschaffung" der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen ist (BGH VersR 1985, 593; 1992, 61, 457; von Gerlach, Die Rechtsprechung des BGH zum Verkehrshaftpflichtrecht, DAR 1992, 201, 203; vgl. auch den Vortrag desselben vom 27.04.1993, Blatt 207 ff, 211 d.A.).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - 19 U 243/92
    Der Bundesgerichtshof vertritt in inzwischen ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß bei bloß fiktiver Reparatur des Schadens der Geschädigte sich in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten muß, wobei "auf der Seite der Ersatzbeschaffung" der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen ist (BGH VersR 1985, 593; 1992, 61, 457; von Gerlach, Die Rechtsprechung des BGH zum Verkehrshaftpflichtrecht, DAR 1992, 201, 203; vgl. auch den Vortrag desselben vom 27.04.1993, Blatt 207 ff, 211 d.A.).
  • OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01

    Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener

    Ungeachtet dessen steht ihm in diesen Grenzen grundsätzlich die Möglichkeit zu, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (BGH VersR a.a.O.; vgl. auch Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23 Aufl., 4. Kapitel, Rn. 26 ff.; OLG Köln NJW-RR 1993, 1437).
  • AG Wiesbaden, 30.09.2003 - 93 C 590/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier auf zwei nebeneinander liegenden

    Bei der Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten ist der vom Schädiger zu ersetzende Schaden nach oben durch die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs begrenzt (BGH, VersR 1992, 457; OLG Köln, VersR 1993, 1290).
  • OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 5/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Abrechnung nach den

    Dafür ist grundsätzlich kein Raum, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug gar nicht weiter nutzt (vgl. BGH NJW 1985, 2469; NJW 1992, 302 und 1618 ; OLG Köln NJW-RR 1993, 1437).
  • LG Wuppertal, 23.03.2001 - 5 O 285/99

    Anspruch auf Schadensersatz infolge des Straßenverkehrsunfalls auf

    Da der Kläger sein Fahrzeug jedoch tatsächlich nicht hat reparieren lassen, ist der auf Reparaturkostenbasis fiktiv abzurechnende Schaden nach oben hin begrenzt durch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1993 Seite 1437, 0LG Düsseldorf in Versicherungsrecht 1996 Seite 904, BGH in NJW 1992 Seite 903).
  • LG Marburg, 03.11.1999 - 5 S 82/99
    Bei bloß fiktiver Reparatur des Schadens muß sich der Geschädigte demgegenüber in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten, wobei der Restwert vom wiederschaffungswert abzuziehen ist (vgl. dazu BGH, NJW 1985, 24... BGHZ 115, 363, 373; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1436; OLG Köln, NJW-RR 1993, 1437).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KreisG Zwickau, 02.07.1992 - C 487/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,41590
KreisG Zwickau, 02.07.1992 - C 487/91 (https://dejure.org/1992,41590)
KreisG Zwickau, Entscheidung vom 02.07.1992 - C 487/91 (https://dejure.org/1992,41590)
KreisG Zwickau, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - C 487/91 (https://dejure.org/1992,41590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,41590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 24.10.1991 - 2 W 29/91

    Interessenabwägung; Sofortige Vollziehbarkeit; Baugenehmigung; Unterkunft für

    Mit Bauschein Nr. 1/487/91 vom 11.9.1991 hat der Antragsgegner der Beigeladenen die bis zum 31.12.1996 befristete Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück Gemarkung -, I, Parzelle Nr. -, einen Wohncontainer zu errichten.

    Im vorliegenden Beschwerdeverfahren beantragen die Antragsteller nunmehr, "unter Abänderung des Beschlusses vom 27.8.1991 - 2 F 74/91 - die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels gegen die Baugenehmigung vom 11.9.1991 mit Befreiungsbescheid vom 16.9.1991 - 487/91 - wiederherzustellen.".

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht