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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.1991 - 23 U 25/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6306
OLG Frankfurt, 18.12.1991 - 23 U 25/91 (https://dejure.org/1991,6306)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.1991 - 23 U 25/91 (https://dejure.org/1991,6306)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 23 U 25/91 (https://dejure.org/1991,6306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 306 BGB, § 459 BGB, § 812 BGB
    Unterscheidung "Austauschmotor" und "generalüberholter Motor"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung "Austauschmotor" und "generalüberholter Motor"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459; BGB § 306; BGB § 812
    Unterschied zwischen Austauschmotor und generalüberholtem Motor L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 433 § 306
    Auslegung der Bezeichnungen »Austauschmotor« und »generalüberholt« im Gebrauchtwagenhandel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 14.06.1974 - 10 U 187/73

    Austauschmotor; Austausch; Lichtmaschine; Verteiler; Benzinpumpe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.1991 - 23 U 25/91
    Für die Einstufung als Austauschmotor ist grundsätzlich erforderlich, daß alle beweglichen Motorteile und sonstigen Aggregate durch Neuteile ersetzt, nach den Methoden der Serienfertigung hergestellt und nach den Kriterien für Neuwagen erfolgreich geprüft worden sind (OLG Karlsruhe DAR 1975, 155); ferner, daß eine Seriennummer eingestempelt und eine Garantiekarte vergeben wird.
  • OLG Saarbrücken, 29.02.2012 - 1 U 122/11

    Gebrauchtwagenkauf: Erklärungsinhalt der Bezeichnung "Austauschmotor" unter

    Während man beim Gebrauch des Begriffes "Austauschmotor" durch Kfz-Fachleute im Einzelfall ggf. davon ausgehen kann, dass alle beweglichen Motorteile und sonstigen Aggregate durch Neuteile ersetzt, nach den Methoden der Serienfertigung hergestellt und nach den Kriterien für Neuwagen erfolgreich geprüft sind, eine Seriennummer eingestempelt und eine Garantiekarte vergeben wurde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 1991 - 23 U 25/91 -, juris, Absatz-Nr. 4), ist beim Verkauf unter Privatpersonen grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass die entsprechende Bezeichnung einen derart klaren und weitreichenden Inhalt hat (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 3 U 674/00 -, juris, Absatz Nr. 9 f.).
  • OLG Koblenz, 12.12.2000 - 3 U 674/00

    Austauschmotor; Zusicherung einer Eigenschaft

    Für die Einstufung als Austauschmotor ist zwar grundsätzlich erforderlich, dass alle beweglichen Motorteile und sonstigen Aggregate durch Neuteile ersetzt, nach den Methoden der Serienfertigung hergestellt und nach den Kriterien für Neuwagen erfolgreich geprüft worden sind; ferner, dass eine Seriennummer eingestempelt und eine Garantiekarte vergeben wird (vgl. etwa OLG Frankfurt DAR 1992, 221 ff).

    Der Senat weicht nicht von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGZ 75, 189 ff) und Frankfurt (DAR 1992, 221), auf die sich der Kläger beruft, ab.

  • OLG Koblenz, 20.03.2013 - 5 U 1352/12

    Auslegung einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich eines Austauschmotors

    Aber die Aussage beinhaltete jedenfalls die Mitteilung, dass der Motor anlässlich seines Einbaus unter Auswechslung wesentlicher Teile aufgearbeitet und erfolgreich geprüft worden war (OLG Frankfurt DAR 1992, 221 ; OLG Karlsruhe DAR 1975, 155 ; OLGR Koblenz 2001, 312; OLG Schleswig ZAP GN-Nr. 341/93).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 4 U 125/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6248
OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 4 U 125/90 (https://dejure.org/1991,6248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4 U 125/90 (https://dejure.org/1991,6248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 4 U 125/90 (https://dejure.org/1991,6248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsmilderung; Verleiher; Deliktsrechtliche Ansprüche; Verletzung von Schutzpflichten

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83

    Kartoffelpülpe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 4 U 125/90
    Das trifft z.B. zu, wenn Informationspflichten über Gefahren bestehen, die dem Entleiher durch den Leihgegenstand drohen ... .Der BGH hat diese Rechtsauffassung bisher nur vertreten im Fall des § 521 BGB (Schenkung - BGHZ 93, 23 ff = DRsp I (133) 282 a-b).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 9 U 60/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7719
OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 9 U 60/90 (https://dejure.org/1991,7719)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.08.1991 - 9 U 60/90 (https://dejure.org/1991,7719)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. August 1991 - 9 U 60/90 (https://dejure.org/1991,7719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 9 U 60/90
    "Zutreffend hat das LG die im Kaufvertrag ... enthaltene Sondervereinbarung "TÜV neu« in Übereinstimmung mit der Rechtspr. des BGH (BGHZ 103, 275 = DRsp I (130) 373 c-f) als stillschweigende Zusicherung dahin gewertet, daß das Fahrzeug nicht nur der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO ) unterzogen wird, sondern daß es bei der Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entspricht.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 U 233/12

    Gewährleistung bei Kaufvertrag via Ebay: Angabe "TÜV neu" als

    (Vgl. mit teilweise unterschiedlichen Tendenzen die Entscheidungen OLG München, Urteil vom 19.10.1990 - 21 U 6283/90 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, VersR 1993, 192; OLG Köln, OLGR 1997, 172; OLG Köln, VersR 2000, 246.) In der Rechtsprechung wird dabei zum Teil die Auffassung vertreten, "TÜV neu" bedeute nur, dass der TÜV keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt hat, nicht jedoch, dass diese Feststellung des TÜV auch zutreffend war (so OLG München aaO; anders OLG Karlsruhe, aaO).
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