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Rechtsprechung
   KG, 20.06.1991 - 12 U 785/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5530
KG, 20.06.1991 - 12 U 785/90 (https://dejure.org/1991,5530)
KG, Entscheidung vom 20.06.1991 - 12 U 785/90 (https://dejure.org/1991,5530)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 (https://dejure.org/1991,5530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verschulden; Fußgänger; Haftung; Betriebsgefahr; Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVG § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 201
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 U 99/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unabwendbarkeitseinwand und Haftungsverteilung bei

    a) Die Gefährdungshaftung kann unter Umständen entfallen, wenn neben der einfachen Betriebsgefahr als Schadensursache ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten im Vordergrund steht (BGH NJW 2014, 217; KG, Beschluss vom 18.09.2010 - 12 W 24/10; KG r + s 1992, 196).
  • KG, 26.10.1992 - 12 U 4806/91
    Hierbei sind ebenso wie bei der Schadenabwägung nach Maßgabe des § 17 StVG zu Lasten des Kraftfahrers, aber auch zu Lasten des Klägers selbst nur bewiesene Tatsachen zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 - und 6. März 1989 - 12 U 3045/88 - Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., Rdnr. 25 zu § 9 StVG , Rdnr. 21 zu § 17 StVG m.w.N.; Greger, StVG , 2. Aufl., Rdnr. 100 zu § 9 , Rdnr. 50 f zu § 17 ; Palandt/Heinrichs, BGB 50. Aufl., Rdnr. 82 zu § 254).

    Das Gebot des Fahrens auf Sicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVO findet für den Autofahrer dort seine Grenze, wo sich ein Hindernis bei Annäherung noch nicht auf der Fahrbahn befindet, sondern plötzlich von der Seite in seine Fahrspur gerät und erst dadurch den Anhalteweg verkürzt (BGH NJW 1974, 31; Senatsurteile vom 3. Juli 1989 - 12 U 4151/88 -, 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 -, 25. November 1991 - 12 U 2501/90 und 28. November 1991 - 12 U 7197/90 - sowie in VersR 1972, 104, 105).

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß der Kläger "gelaufen" ist, wie die Beklagten unter Bezugnahme auf die Aussage des Zeugen G behaupten, und man eine Laufgeschwindigkeit von 2 m pro Sekunde zugrunde legt, was der Laufgeschwindigkeit von Kindern und Jugendlichen entspricht (Senatsurteil vom 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 -), hätte der Kläger für die 8 Meter 4 Sekunden benötigt.

  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 24 U 25/00

    Kfz-Unfall: Abwägung zwischen grob verkehrswidrigem Fahrverhalten und bloßer

    Wie der Vorsatz der einen Seite ein fahrlässiges Mitverschulden der anderen Seite regelmäßig zurückdrängen wird (BGHZ 98, 158), so wird das Gewicht der bloßen Betriebsgefahr, die von einem unfallbeteiligten Wagen ausgeht, regelmäßig hinter dem Gewicht grob verkehrswidrigen Verhaltens der anderen Seite zurücktreten (BGH VersR 1966, 39; 1969, 571; KG VersR 1993, 201).
  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

    Denn das Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 StVO) findet seine Grenze dort, wo sich das Hindernis bei Annäherung noch nicht auf der Fahrbahn befindet, sondern plötzlich in die Fahrspur gerät und erst dadurch den Anhalteweg verkürzt (Senatsurteile, vom 3. Juli 1989 - 12 U 4151/88 - vom 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 - vom 9. Dezember 1991 - 12 U 7103/90 - vom 19. Dezember 1991 - 12 U 282/91 - vom 6. Juli 1992 - 12 U 5190/91 - vgl. auch Senatsbeschluß, VersR 1972, 104, 105).
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Rechtsprechung
   KG, 08.07.1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4212
KG, 08.07.1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) (https://dejure.org/1991,4212)
KG, Entscheidung vom 08.07.1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) (https://dejure.org/1991,4212)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) (https://dejure.org/1991,4212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besitz; Rauschgift; Heroin; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft; Spritze

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 03.12.1990 - 1 Ss 217/90
    Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ).

    Wenn also wie im vorliegenden Fall Rauschgift nur in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle übergeben wird, fehlt es mangels Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt in aller Regel an dem Merkmal des Besitzes (vgl. Bay0bLG NStZ 1990, 395 ; Senat in JR 1991, 169 ).

  • BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 4 St 18/90
    Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
    Wenn also wie im vorliegenden Fall Rauschgift nur in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle übergeben wird, fehlt es mangels Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt in aller Regel an dem Merkmal des Besitzes (vgl. Bay0bLG NStZ 1990, 395 ; Senat in JR 1991, 169 ).
  • OLG Oldenburg, 12.10.1981 - Ss 418/81

    Besitz von Betäubungsmitteln; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft des Täters;

    Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ).
  • KG, 14.02.1979 - Ss 110/78
    Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
    Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
    4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ).
  • BayObLG, 02.04.1987 - RReg. 4 St 75/87

    Betäubungsmittel; Besitz; Genuß; Konsum; Sofort; Einstichstellen; Urinbefund

    Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
    Diese Gefahr kann sich aber dann nicht verwirklichen, wenn der Täter wie im vorliegenden Fall das Heroin nur in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Konsum erhält und es auch sofort verbraucht (vgl. Bay0bLG StV 1988, 206 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74

    Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft

    Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
    Da das geschilderte Verhalten des Angeklagten mangels eigenen Besitzes an dem Rauschmittel straffrei ist, nach den Feststellungen weiterhin ausgeschlossen werden kann, daß sich der Angeklagte an den Kosten für die Beschaffung der Hetoinspritze beteiligte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1975, 166 ), weil er sie geschenkt erhielt, und da in einer neuen Hauptverhandlung weitere Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind, ist der Angeklagte unter Aufhebung des angefochtenen Urteils freizusprechen.
  • OLG München, 26.03.2009 - 4St RR 30/09

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln bei unentgeltlicher Annahme und

    Das Tatbestandsmerkmal des Besitzes ist nur dann erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewusstes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft des Täters über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfasst hätte (KG StV 1991, 520 m.w.N.).

    Ein gesundheitlich angeschlagener Täter, der eine Heroininjektion zu seiner Aufmunterung erhalten kann, kommt nicht aul den Gedanken, das für ihn wertvolle Rauschgift anders als durch den sofortigen Genuss zu verbrauchen (KG StV 1991, 520/521).

  • KG, 22.01.1992 - 1 Ss 132/91

    Besitz; Sachherrschaft; Rauschgift; Betäubungsmittel; Heroin; Urinkontrolle;

    In Abgrenzung zu dem nach allgemeiner Meinung straflosen bloßen Konsum von Rauschmitteln (vgl. Beschluß des Senats in JR 1991, 169 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen) wäre das Tatbestandsmerkmal des Besitzes nur dann erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewußtes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfaßt hätte (vgl. Senat a.a.O., sowie Beschlüsse,des Senats vom 8. Juli 1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) und vom 15. Juni 1988 - (4) 1 Ss 120/88 (78/88) - jeweils mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 10.01.1991 - 1 S 365/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4297
LG Köln, 10.01.1991 - 1 S 365/90 (https://dejure.org/1991,4297)
LG Köln, Entscheidung vom 10.01.1991 - 1 S 365/90 (https://dejure.org/1991,4297)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - 1 S 365/90 (https://dejure.org/1991,4297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 683
    Aufwendungsersatz bei Einsatz eines Rettungshubschraubers L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 989
  • NZV 1991, 197
  • VersR 1993, 201
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG München I, 10.03.2020 - 33 O 10414/18

    Kostenerstattung für Versendung eines Abschlussschreibens

    Die Geschäftsführung steht im Einklang mit dem wirklichen Willen des Geschäftsführers, wenn im Zeitpunkt der Vornahme der Handlung ein solcher Wille tatsächlich bestand und hinreichend erkennbar kundgetan wurde (OLG Koblenz NJW-RR 1995, 15; OLG München NJW-RR 1988, 1013, 1015; LG Köln NJW-RR 1991, 989; 990; a.A. [Kundgabe nicht erforderlich] MüKoBGB/Schäfer, BGB, 8. Aufl. 2020, § 683 Rn. 5).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Die Klägerin zu Ziffer 1.) hat aus gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangenem Recht ihrer Versicherten gegen die Beklagten als Gesamtschuldner insofern hier dann aber auch einen Anspruch aus §§ 833, 249 BGB auf Ersatz des für die Kranken- Beförderung der Zeugin R. S. von der Unfallstele zum Klinikum gezahlten Benutzungsentgelts, und zwar in voller Höhe ( BGH , VersR 2004, Seiten 1189 ff. = NZV 2004, Seiten 519 ff. = NJW 2004, Seiten 3326 ff. = MDR 2004, Seiten 1414 f. = VRS Band 107 [2004], Seiten 326 ff.; BGH , BGHZ 140, Seiten 102 ff. = NJW 1999, Seiten 858 ff. = VersR 1999, Seiten 339 ff. = MDR 1999, Seiten 357 f. = ZfSch 1999, Seiten 236 ff.; LG Köln , NZV 1991, Seiten 197 f. = NJW-RR 1991, Seiten 989 f. ).
  • VG Braunschweig, 23.05.2006 - 1 B 116/06

    Notruf durch Dritte: Wer trägt die Kosten des Rettungseinsatzes?

    Dagegen ist es unerheblich, ob sich die vom Einsatzleiter getroffene Maßnahme auch rückwirkend als notwendig erweist oder nicht (vgl. LG Köln, Urt. vom 10.01.1991 - 1 S 365/90 -, NJW-RR 1991, 989).
  • OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97

    Rechtsweg bei Vergütungsklage für den Transport eines bei einer AOK

    Der Hinweis auf die Vorschriften der §§ 677, 683 und 812 BGB genügt - anders als in den in VersR 93, 201 und NJW-RR 91, 989 abgedruckten Fällen - indes nicht, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu begründen, weil es vielmehr der zusätzlichen Feststellung bedarf ob die Durchführung des Rettungseinsatzes an sich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist.
  • OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97

    Eröffnung des Sozialrechtswegs bei Streit über die Vergütung für die Durchführung

    Der Hinweis auf die Vorschriften der §§ 677, 683 und 812 BGB genügt - anders als in den in VersR 93, 201 und NJW-RR 91, 989 abgedruckten Fällen - indes nicht, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu begründen, weil es vielmehr der zusätzlichen Feststellung bedarf, ob die Durchführung des Rettungseinsatzes an sich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist.
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Rechtsprechung
   LG Aurich, 30.07.1992 - 2 O 170/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,19547
LG Aurich, 30.07.1992 - 2 O 170/90 (https://dejure.org/1992,19547)
LG Aurich, Entscheidung vom 30.07.1992 - 2 O 170/90 (https://dejure.org/1992,19547)
LG Aurich, Entscheidung vom 30. Juli 1992 - 2 O 170/90 (https://dejure.org/1992,19547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 9 Abs. 5
    Kollision beim Wenden auf der Fahrbahn - Haftungsabwägung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 201
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