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   OLG Köln, 15.06.1992 - 5 U 191/91   

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OLG Köln, 15.06.1992 - 5 U 191/91 (https://dejure.org/1992,19954)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.1992 - 5 U 191/91 (https://dejure.org/1992,19954)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 5 U 191/91 (https://dejure.org/1992,19954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verwertung von Niederschriften eines Zeugen aus dessen früherer Vernehmung nach späterer Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts im Zivilprozess

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 383 ff.
    Verwertung einer Beschuldigtenvernehmung trotz Aussageverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 335
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 03.03.1983 - 1 Ss 52/83

    Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen; Folge des Gebrauchs des

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.1992 - 5 U 191/91
    Das wird durch die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Koblenz (NJW 83, 2342) nicht.
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Ob in Fällen berechtigter Zeugnisverweigerung, hier gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, in entsprechender Anwendung von § 252 StPO schlechthin ein Verwertungsverbot anzunehmen ist (mit dem Berufungsgericht verneinend OLG Braunschweig NdsRPfl 1960, 162; OLG Köln VersR 1993, 335, 336; a.A. OLG Frankfurt am Main MDR 1987, vgl. auch Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 383 Rdn. 6; Chr. Berger in Stein/Jonas/Leipold, ZPO [Stand 1999] § 383 Rdn. 20), kann daher auf sich beruhen.
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Die in erster Instanz protokollierte Zeugenaussage kann verwertet werden (vgl. OLG Köln v. 15.06.1992 - 5 U 191/91, juris Rn. 37 ff. für protokollierte Aussagen aus einem anderen gerichtlichen Verfahren mit Verwertung im Wege des Urkundenbeweises).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 16a D 07.1304

    Behördliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; objektive

    Macht ein Zeuge in einem Zivilprozess von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und steht er deshalb als persönliches Beweismittel nicht zur Verfügung, so kann das Gericht auf Urkunden zurückgreifen, die Angaben des Zeugen zum Beweisthema enthalten (OLG Köln vom 15.6.1992 VersR 1993, 335 f.; Damrau in: MK zur ZPO, 3. Aufl. 2008, RdNr. 43 zu § 383; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, RdNr. 6 zu § 383).

    Einer entsprechenden Anwendung dieser Bestimmung steht entgegen, dass § 252 StPO nicht Ausdruck eines allgemeinen, unabhängig von einer ausdrücklichen Normierung Geltung beanspruchenden Rechtsgedankens ist (gegen die Anwendbarkeit dieser Norm im Zivilprozess auch OLG Köln vom 15.6.1992, a.a.O., S. 336; Damrau, a.a.O.; Zöller/Greger, a.a.O.).

    Die Entscheidung des Zeugen, nunmehr von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, bleibt vielmehr unangetastet, wenn Erklärungen, die er früher aufgrund eines freien Willensentschlusses abgegeben hat, nunmehr zu Lasten oder zu Gunsten dritter Personen herangezogen werden (OLG Köln vom 15.6.1992, a.a.O., S. 336).

    Dieser Umstand steht jedoch der Verwertung von Niederschriften über solche Angaben nicht entgegen; ihm ist vielmehr bei der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen (OLG Köln vom 15.6.1992, a.a.O., S. 336).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Demgegenüber geht der Schutz der zur Aussageverweigerung Berechtigten in allen anderen Prozeßordnungen weniger weit (BSG NJW 1966, 270 f; vgl zum zivilgerichtlichen Verfahren OLG Köln, VersR 1993, 335 f).
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem

    Die Zeugnisverweigerung eines Zeugen im Zivilprozess schließt - anders als im Strafprozess, § 252 StPO - die Verwertung von Niederschriften früherer in Kenntnis des Zeugnisverweigerungsrechts getätigter Aussagen nicht aus (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 335 f.; BeckOK ZPO/Scheuch, Stand: Oktober 2012, § 383 Rn. 17; MünchKomm-ZPO/Damrau, 4. Aufl., § 383 Rn. 43; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 373 Rn. 9 und § 383 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 20.04.2005 - 20 U 239/04

    Kein Anfechtungsrecht der Versicherung bei Verschweigen eines verlorenen

    Dieses Protokoll bleibt verwertbar, eine entsprechende Anwendung des § 252 StPO ist nicht geboten (vgl. etwa OLG Köln, VersR 1993, 335).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung von 50 Euro aus der Kasse

    Denn das Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen im Zivilprozess schließt - anders als § 252 StPO im Strafprozess - die Verwertung von Niederschriften über früherer Äußerungen nicht aus (OLG Köln, Urteil vom 15. Juni 1992 - 5 U 191/91 - VersR 1993, 335).
  • OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 3 U 112/08

    BGB-Gesellschaft: Auseinandersetzung von Versicherungsvertretern nach Beendigung

    Durch die Zeugnisverweigerung der Zeugin S... im vorliegenden Verfahren ist der Senat nicht gehindert, die aus freien Stücken gemachten früheren Äußerungen der Zeugin in einem früheren Verfahren zu verwerten (vgl. Berger in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, 2006, § 383 Rn. 16; Zöller-Greger, ZPO, 27. Auflage, 2009, § 383 Rn. 6; OLG Köln VersR 1993, 335).
  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegen kommenden Fahrzeug beim

    Dieses Verhalten schließt zwar die Verwertung einer früheren Aussage nicht aus (vgl. OLG Köln VersR 1993, 335, insoweit gilt § 252 StPO nicht analog).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2015 - 11 U 127/14

    Zivilprozessrecht: Folgen einer berechtigten Zeugnisverweigerung

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat beitritt, findet § 252 StPO, wonach die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in dieser von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, nicht verlesen werden darf, im Zivilprozess keine - entsprechende - Anwendung (vgl. insb. BGH, Beschl. v. 04.12.2012 - VI ZB 2/12, Rdn. 17, juris = BeckRS 2013, 00688; ebenso OLG Köln, Urt. v. 15.06.1992 - 5 U 191/91, Rdn. 37 ff., juris = BeckRS 2013, 00868; BeckOK-ZPO/Scheuch, Edition 16, § 383 Rdn. 17; MünchKommZPO/Damrau, 4. Aufl., § 383 Rdn. 43; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 383 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 14/97
  • OLG Koblenz, 09.02.1995 - 5 U 859/92

    Grundbuchberichtigungsanspruch und Bereicherungsanspruch wegen Übertragung eines

  • VG Düsseldorf, 26.04.2007 - 24 K 5056/06

    Anforderungen an das Vorliegen des Anwendungsbereichs von § 51 Abs. 1 Nr. 3

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