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   OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91 BSch   

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https://dejure.org/1992,4417
OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91 BSch (https://dejure.org/1992,4417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.1992 - U 7/91 BSch (https://dejure.org/1992,4417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - U 7/91 BSch (https://dejure.org/1992,4417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorteilsausgleich; Beerdigungskosten

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 443
  • VersR 1993, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 20/72

    Sportbootunfall auf dem Rhein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91
    Deshalb läßt der Vorrang der Großschiffahrt gegenüber Kleinfahrzeugen die Grundregel des Schiffsverkehrs unberührt, nach der die Schiffsführer über die Bestimmungen der einzelnen Schiffahrtspolizeiverordnungen hinaus alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen haben, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die berufliche Übung gebieten, um gegenseitige Beschädigungen der Fahrzeuge, Behinderungen der Schiffahrt sowie Beschädigungen der Ufer und von Anlagen jeder Art in der Schiffahrtsstraße oder an ihren Ufern zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1974, 468 f).
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 72/51

    Rechtsnatur und Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91
    Zwar kann auch im vorliegenden Falle - wie in zahlreichen anderen Fällen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 1128 sowie Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, S. 81 m.w.N.) der im Wege der Vorteilsausgleichung durch den Wegfall der Unterhaltspflicht in Form von Ausgaben für Wohnung und Verpflegung anzurechnende Anteil (vgl. BGHZ 4, 123) so groß sein, daß ein etwaiger konkret bezifferter Anspruch wegen entgangener Dienste bis auf Null herabgemindert wird.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86

    Ersatzanspruch; Eltern; Kind; Entgangene Dienste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91
    Zwar kann auch im vorliegenden Falle - wie in zahlreichen anderen Fällen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 1128 sowie Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, S. 81 m.w.N.) der im Wege der Vorteilsausgleichung durch den Wegfall der Unterhaltspflicht in Form von Ausgaben für Wohnung und Verpflegung anzurechnende Anteil (vgl. BGHZ 4, 123) so groß sein, daß ein etwaiger konkret bezifferter Anspruch wegen entgangener Dienste bis auf Null herabgemindert wird.
  • BGH, 07.11.1988 - II ZR 94/88

    Ausweich- und Beobachtungspflicht des Führers eines Kleinbootes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91
    In zahlreichen Entscheidungen über die Haftung bei Schiffahrtskollisionen zwischen Groß- und Kleinfahrzeugen wurde daher auch bei überwiegendem Verschulden des Führers des Kleinfahrzeuges noch auf eine Haftung des Schiffsführers erkannt (vgl. die Beispiele bei Wassermeyer aaOS. 169; vgl. ferner BGH ZfB 1989, 89 = NZV 1989, 110 und OLG Nürnberg NZV 1991, 425).
  • OLG Nürnberg, 31.01.1991 - 8 U 2897/90

    Unfall zwischen Surfer und Fahrgastschiff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91
    In zahlreichen Entscheidungen über die Haftung bei Schiffahrtskollisionen zwischen Groß- und Kleinfahrzeugen wurde daher auch bei überwiegendem Verschulden des Führers des Kleinfahrzeuges noch auf eine Haftung des Schiffsführers erkannt (vgl. die Beispiele bei Wassermeyer aaOS. 169; vgl. ferner BGH ZfB 1989, 89 = NZV 1989, 110 und OLG Nürnberg NZV 1991, 425).
  • OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 1035/01

    Umfang der Schadensersatzansprüche der Eltern ihres bei einem Verkehrsunfall

    Das Wechselverhältnis zwischen dem Rechtsschutz durch eine Feststellungsklage und der Verjährung der zugrunde liegenden Ansprüche muss im Interesse der Rechtssicherheit erhalten bleiben (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1998, 990, 991; OLG Karlsruhe, NZV 1992, 443, 445).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2002 - 1 U 1/02

    Keine Gefährdungshaftung in der Binnenschifffahrt; Vertrauensgrundsatz in der

    Soweit der Kläger mit der Berufung auf die Entscheidung des OLG - SchOG - Karlsruhe vom 04.12.1992 - U 7/91 BSch - (= NZV 1992, 443 m.w.N.) hinweist, in der (zutreffend) ausgeführt wird, dass in zahlreichen Entscheidungen über die Haftung bei Schifffahrtskollisionen zwischen Groß- und Kleinfahrzeugen auch bei überwiegendem Verschulden des Führers des Kleinfahrzeuges noch auf eine Haftung des Schiffsführers erkannt wurde, verhilft dies vorliegend nicht zum Erfolg, da keinerlei haftungsbegründendes Verschulden des Beklagten Ziffer 2 feststeht.

    Dass der Erstbeklagte die Geschwindigkeit darüber hinaus nicht weiter drosselte und auch keine weiteren Signaltöne abgab, gereicht ihm im vorliegenden Fall - der sich darin auch von dem der Entscheidung des SchOG Karlsruhe vom 04.12.1992 (a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalt maßgeblich unterscheidet - deshalb nicht zum Verschuldensvorwurf, weil er darauf vertrauen durfte, dass der Kläger - ebenso wie alle anderen Segel-Surfer an diesem Tag und wie an anderen Tagen zuvor - rechtzeitig den Vorrang des "R." beachten und entweder abdrehen oder aufstoppen oder den Surfkurs so einrichten würde, dass er den Kurs des "R." nach dessen Passieren kreuzen würde.

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2002 - U 4/01

    Schutzgesetz; Überholen; Wellenschlag; Manöver des letzten Augenblicks

    Nach wie vor besteht (von der Ausnahme des § 22 WHG abgesehen) im Binnenschifffahrtshaftungsrecht - auch für Eigner von Kleinfahrzeugen - keine Gefährdungshaftung (vgl. dazu Senat VersR 1993, 381 m.w.N.).
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