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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5069
OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89 (https://dejure.org/1991,5069)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.11.1991 - 1 U 190/89 (https://dejure.org/1991,5069)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. November 1991 - 1 U 190/89 (https://dejure.org/1991,5069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden aus dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung; Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises; Zuordnung von Schäden an einem Fahrzeug zu einer bestimmten Beschädigungskategorie; Zusammenhang zwischen einer bestimmten Beschädigungskategorie und entstandenen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; BGB § 847
    Mitverschulden bei Fahrt mit betrunkenem Kfz-Lenker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
    Dies folgt aus den Regeln des Anscheinsbeweises, der auch in Fällen wie diesem anwendbar ist (vgl. BGH NJW 1980, 2125; VersR 1981, 548, 550; VersR 1983, 440; r + s 1990, 416).

    Es ist anerkannt, daß mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg geschlossen werden kann, sondern auch umgekehrt von einem Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten und dessen Ursächlichkeit (BGH r + s 1990, 416).

    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die wegen dieser Abweichung des Sachverhalts von den typischen Sachverhalten einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen; und es genügt nicht, sie zu behaupten, sie bedürfen vielmehr des Beweises (BGH r + s 1990, 416 m.w.N.).

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
    Zwar kann es grundsätzlich einen Mitverschuldensvorwurf begründen, wenn der Verletzte sich als Beifahrer einem infolge Alkoholgenusses (oder Übermüdung) nicht verkehrssicheren Kraftfahrer anvertraut hat, obwohl ein in angemessener Weise auf seine Sicherheit bedachter Fahrgast von der Mitfahrt unter solchen Umständen Abstand genommen hätte (BGH LM § 254 BGB (D a) Nr. 12; NJW 1979, 2109 und 1988, 2365).

    Der beim Beklagten später festgestellte Blutalkoholgehalt genügt dafür nicht (vgl. für eine Blutalkoholkonzentration von 1, 73 ‰ BGH NJW 1988, 2365).

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
    Dies folgt aus den Regeln des Anscheinsbeweises, der auch in Fällen wie diesem anwendbar ist (vgl. BGH NJW 1980, 2125; VersR 1981, 548, 550; VersR 1983, 440; r + s 1990, 416).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß für die Feststellung eines typischen Geschehensablaufs die von Verkehrssachverständigen in den letzten Jahren erarbeiteten typischen Gruppen von Unfallverläufen eine nützliche Hilfe sein können (BGH NJW 1980, 2125; VersR 1981, 548, 550).

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
    Dies folgt aus den Regeln des Anscheinsbeweises, der auch in Fällen wie diesem anwendbar ist (vgl. BGH NJW 1980, 2125; VersR 1981, 548, 550; VersR 1983, 440; r + s 1990, 416).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß für die Feststellung eines typischen Geschehensablaufs die von Verkehrssachverständigen in den letzten Jahren erarbeiteten typischen Gruppen von Unfallverläufen eine nützliche Hilfe sein können (BGH NJW 1980, 2125; VersR 1981, 548, 550).

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
    Dies folgt aus den Regeln des Anscheinsbeweises, der auch in Fällen wie diesem anwendbar ist (vgl. BGH NJW 1980, 2125; VersR 1981, 548, 550; VersR 1983, 440; r + s 1990, 416).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
    Das Schmerzensgeld hat, wie der Große Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner grundlegenden Entscheidung vom 6. Juli 1955 (NJW 1955, 1675) ausgeführt hat, eine doppelte Funktion: Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind.
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.11.1991 - 1 U 190/89
    Zwar kann es grundsätzlich einen Mitverschuldensvorwurf begründen, wenn der Verletzte sich als Beifahrer einem infolge Alkoholgenusses (oder Übermüdung) nicht verkehrssicheren Kraftfahrer anvertraut hat, obwohl ein in angemessener Weise auf seine Sicherheit bedachter Fahrgast von der Mitfahrt unter solchen Umständen Abstand genommen hätte (BGH LM § 254 BGB (D a) Nr. 12; NJW 1979, 2109 und 1988, 2365).
  • OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06

    Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in

    - OLG Zweibrücken VRS 84, 177 (Verlust des rechten Auges und erheblicher Minderung der Sehkraft des linken Auges bei 25% Mitverschulden: 25.000 EUR).
  • OLG Köln, 07.12.1998 - 16 U 14/98

    Kein Mitverschulden des Beifahrers allein aufgrund der Kenntnis, daß der Fahrer

    Der Vorwurf der bewußten Gefahraussetzung kann dem geschädigten Insassen nach der Rechtsprechung, der der Senat folgt, mit Erfolg demgemäß nur gemacht werden, wenn eine unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bzw. -sicherheit des Fahrers bestanden hatte, und der Insasse diese kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (vgl. OLG Zweibrücken VersR 93, 454; OLG Hamm OLGReport 92, 378; OLG Koblenz ZfS 81, 358; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht § 16 StVG Rdnr. 16; Berger VersR 92, 168, 17o).
  • LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03

    Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der

    Deshalb kann auch demjenigen, der einen Kraftfahrzeugunfall verursacht hat, bzw. der hierfür in Anspruch genommenen Versicherung, für die Behauptung, der verletzte Kraftfahrzeuginsasse sei nicht angeschnallt gewesen, nur dann der Anscheinsbeweis zu Gute kommen, wenn sich aufgrund eines allgemeiner Erfahrungssatzes der Schluss aufdrängt, dass der erlittene Schaden bei der Art und Weise des Verkehrsunfalls einzig darauf zurückgeführt werden kann, dass der Beifahrer nicht angeschnallt war (BGH, VersR 1991, 195; 1981, 548; OLG Zweibrücken, VersR 1993, 454).
  • OLG Hamm, 27.01.1997 - 6 U 172/96

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines

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  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 6 U 172/96
    Maßgeblich ist vielmehr, ob und in welchem Umfang der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholbedingte Getränke zu sich genommen hat oder welche Ausfälle er im Beisein des Beifahrers gezeigt hat, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen (vgl. BGH NJW 88, 2365, 2366; VersR 79, 938, 939; ferner KG VRS 76, 100, 102; OLG Zweibrücken VRS 84, 177, 178; OLG Frankfurt VersR 87, 1142, 1143).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.01.1992 - 32 U 251/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6346
OLG Hamm, 22.01.1992 - 32 U 251/90 (https://dejure.org/1992,6346)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.1992 - 32 U 251/90 (https://dejure.org/1992,6346)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 32 U 251/90 (https://dejure.org/1992,6346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    StVO § 3 Abs. 2 a
    Kollision mit zehnjährigem Radfahrer auf Fußgängerüberweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 112
  • VersR 1993, 454
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wenn besondere Umstände vorliegen, so gilt der Vertrauensgrundsatz nicht (zu den Pflichten eines Straßenbahnführers vgl. OLG Stuttgart NZV 1992, 196, 197; OLG Hamm VersR 1993, 454, 455; 1996, 906, 907/908; betreffend Betreiber einer Bahn: OLG Frankfurt ZfS 1995, 4, 6; zu den Pflichten eines Kraftfahrzeugführers: vgl. BGH NJW 1997, 2756, 2757 = DAR 1997, 399, 400 = NZV 1997, 391).

    So besteht in einer Situation der erkennbaren Unklarheit kein Vertrauensschutz (BGH, a. a. O.; vgl. auch OLG Hamm VersR 1993, 454 ).

    Ein Straßenbahnübergang ohne Schranken oder Schutzgitter, der von Fußgängern in einem Wohngebiet zwecks Überquerens der Straße passiert werden muss, ist potentiell gefährlich, selbst wenn er durch eine Ampelanlage gesichert ist (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 454, 455; 1996, 906, 907/908; in einem Fall, in dem zwar im Gleisbettbereich keine Ampeln angebracht waren, aber für den gut zehn Jahre alten Radfahrer die jenseits der Bahngleise befindliche Ampel rotes Licht abstrahlte; in dem Fall OLG Hamm VersR 1993, 454 hat der gut zehn Jahre alte Radfahrer auch Ersatz seines immateriellen Schadens unter Einräumung eines hälftigen Mitverschuldens erfolgreich geltend gemacht; die von der Gegenseite eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nicht legte Revision hat der Bundesgerichtshof nicht angenommen).

    Der Straßenbahnfahrer hätte in dieser Situation durch leichtes Bremsen eine Verletzung des Kindes, das den Gleiskörper zu überqueren begann, vermeiden können (so OLG Hamm VersR 1993, 454, 455 in einem entsprechenden Fall, in dem sich das Kind allerdings von vornherein ein Mitverschulden nach einer Quote zu 50 % hat anrechnen lassen).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Wenn derartige Umstände vorliegen, so gilt der Vertrauensgrundsatz nicht (KG Berlin, a. a. O., Rn. 45 unter Hinweis auf OLG Stuttgart NZV 1992, 196, 197; OLG Hamm VersR 1993, 454, 455; 1996, 906, 907/908 zu den Pflichten eines Straßenbahnführers; betreffend Betreiber einer Bahn: OLG Frankfurt ZfS 1995, 4, 6; zu den Pflichten eines Kraftfahrzeugführers: vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2000, Az. VI ZR 268/99, Rn. 7, zitiert nach juris; BGH NJW 1997, 2756, 2757 = DAR 1997, 399, 400 = NZV 1997, 391).

    Denn in einer Situation erkennbarer Unklarheit besteht kein Vertrauensschutz (vgl. KG Berlin, a. a. O., Rn. 46 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 01.07.1997, Az. VI ZR 205/96, Rn. 10, zitiert nach juris = NJW 1997, 2756; vgl. auch OLG Hamm VersR 1993, 454).

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