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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91   

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OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91 (https://dejure.org/1991,6294)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.09.1991 - 1 U 2/91 (https://dejure.org/1991,6294)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. September 1991 - 1 U 2/91 (https://dejure.org/1991,6294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1; BBR Ziff. I Nr. 1 a; BBR Ziff. III Nr. 1
    Abgrenzung zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 354
  • VersR 1993, 734
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80

    Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91
    Das Ziel dieser unter I positiv und unter III negativ gefaßten Beschreibung des versicherten Risikos ist die bildhafte Definition des von der Versicherung umfaßten, verbal schwer zu umschreibenden Bereichs des Privaten: aufgezählt sind alle Bereiche, die nicht als privat anzusehen sind (vgl. BGH in VersR 1981, 271).

    Ein Ereignis ist grundsätzlich dem privaten Bereich zuzurechnen, wenn es nicht in einen der aufgezählten anderen Bereiche eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes fällt (vgl. BGH in VersR 1981, 271).

    Die Privathaftpflichtversicherung hat eine gewisse Auffangfunktion (vgl. Rassow in LM Nr. 12 zu § 1 AHB (Anm. zu BGH VersR 1981, 271)).

    Die Beklagte hat aber nicht behauptet, daß der Kläger eine außerberufliche Nebentätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg planmäßig und mit gewisser Regelmäßigkeit ausübe, so daß darin ein Nebengewerbe liegen könnte (vgl. BGH in VersR 1981, 271).

  • OLG Hamm, 18.10.1989 - 20 W 45/89

    Privathaftpflichtversicherung; Haushaftpflichtversicherung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91
    Umgekehrt ausgedrückt, fallen unter die Privathaftpflichtversicherung keine Risiken, die durch die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung versichert werden können (vgl. OLG Hamm in r + s 1990, 47).
  • OLG Hamburg, 08.03.1990 - 6 U 224/89

    Zivilprozessrechtliche Anforderungen an die Substantiierung eines vorliegenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91
    Andernfalls entfiele der Versicherungsschutz immer dann, wenn eine Handlung unter besonders gefährlichen Umständen vorgenommen worden ist, was mit dem Grundgedanken der Haftpflichtversicherung nicht zu vereinbaren ist und sie entwerten würde (vgl. BGH in VersR 1956, 283und OLG Hamburg in VersR 1991, 92).
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 73/87

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91
    Schweißarbeiten stellen zwar auch heutzutage noch eine gefährliche Tätigkeit dar, jedoch keine ungewöhnliche mehr, selbst wenn sie im privaten Bereich ausgeführt werden (vgl. BGH in VersR 1988, 1283).
  • BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 86/84

    Auslegung der Benzinklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91
    Demgemäß gehen die Versicherungsnehmer regelmäßig davon aus, daß sie sich umfassend und ohne Versicherungslücke absichern können (vgl. BGH in VersR 1986, 537 [BGH 26.03.1986 - IVa ZR 86/84]).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 233/89

    Überschneiden der Deckungsbereiche zweier Versicherungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91
    Die Frage, in welchen versicherbaren oder versicherten ("angekreuzten") Bereich ein Schadensereignis fällt, ist unter Berücksichtigung der Auslegungsregel zu beantworten, wonach der Deckungsbereich der einzelnen Arten der Haftpflichtversicherung derart gegeneinander abzugrenzen ist, daß sie nahtlos ineinandergreifen, sich also weder überschneiden noch eine Deckungslücke lassen (vgl. BGH in VersR 1991, 172 [BGH 28.11.1990 - IV ZR 233/89]).
  • OLG Celle, 15.03.1989 - 8 U 63/88

    Zur Anwendung der "kleinen Benzinklausel" bei Schweißarbeiten

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91
    Im Gegensatz dazu stehen die Tätigkeiten in der Freizeit, die Beschäftigungen nach Feierabend (vgl. im Anschluß an den BGH OLG Karlsruhe in VersR 1988, 1175und OLG Celle in VersR 1991, 216).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 51/02

    Privathaftpflichtversicherung: Reichweite des Ausschluss der "Gefahren eines

    Daraus folgt, dass ein Ereignis grundsätzlich dem privaten Bereich zuzurechnen ist, wenn es nicht in die aufgezählten anderen Bereiche eines Betriebs, Berufs, Dienstes oder Amtes fällt (BGH VersR 1981, 271; 1997, 1091, 1092; OLG Bamberg, VersR 1993, 734, 735).

    Die Grenzen einer zulässigen Freizeitbeschäftigung werden in dem Fall erst überschritten, wenn sie über eine längere Zeit hinweg planmäßig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt wird und wenn Steuern oder Sozialabgaben nicht abgeführt werden und dadurch in unlauterer Weise Wettbewerb betrieben wird (BGH, a.a.O., 273; OLG Bamberg VersR 1993, 734, 735).

  • OLG Köln, 20.06.1995 - 9 U 362/94

    Gefahren eines Betriebs; Ausschlussklausel; Haftpflichtgefahr;

    Der Anspruch auf Versicherungsschutz setzt voraus, daß ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhebt und diese auf einen unter die Versicherung fallenden Tatbestand gestützt werden; der von dem geschädigten Dritten erhobene Haftpflichtanspruch muß in den Schutzbereich des Versicherungsvertrages fallen (vgl. OLG Bamberg VersR 1993, 734 ff., 736 m.w.N.).

    Die Klausel findet danach nur auf den eigenen Betrieb des Versicherungsnehmers Anwendung (vgl. BGH VersR 1991, 293, 294; OLG Bamberg VersR 1993, 734 ff., 735, 736).

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 07.11.1991 - 323 O 97/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7097
LG Hamburg, 07.11.1991 - 323 O 97/91 (https://dejure.org/1991,7097)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.1991 - 323 O 97/91 (https://dejure.org/1991,7097)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 1991 - 323 O 97/91 (https://dejure.org/1991,7097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Klagefristversäumung bei verspätetem Befolgen eines richterlichen Hinweises

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Klagefristversäumung bei verspätetem Befolgen eines richterlichen Hinweises L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 215
  • VersR 1993, 734
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