Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 89/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4784
OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 89/92 (https://dejure.org/1992,4784)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1992 - 20 U 89/92 (https://dejure.org/1992,4784)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1992 - 20 U 89/92 (https://dejure.org/1992,4784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2 S. 3; AKB § 7 Abs. 5; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Beweisanforderungen im Rückforderungsprozeß L

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 812; AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2 S. 3; AKB § 7 Abs. 5; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Beweisanforderungen im Rückforderungsprozeß

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung einer bereits gezahlten Kaskoentschädigung; Vortäuschung eines Diebstahls; Zahlung unter Vorbehalt; Täuschung über Neuwert des gestohlenen Wagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 484
  • VersR 1993, 1349
  • VersR 1993, 737
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90

    Rückforderungsanspruch des Versicherers aus ungerechtfertigter Bereicherung ;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 89/92
    Bestätigung der Senats-Rspr. (zuletzt VersR 1992, 180), daß die Versicherung bei Rückforderung der Kaskoentschädigung nur beweisen muß, daß das äußere Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung des Versicherungsfalles besteht.
  • OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1245/19

    Rückforderungsanspruch einer Versicherung nach Leistung einer Vorauszahlung an

    Selbst wenn unter diesem Begriff ein Vorbehalt zu verstehen wäre, so ist dieser dahingehend zu verstehen, dass die Klägerin dem Verständnis ihrer Leistung als Anerkenntnis entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen will, sie sich also die Möglichkeit offenhalten will, das Geleistete gemäß § 812 BGB zurückzufordern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.09.1992 - 20 U 89/92 - juris; vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, in Kommentar zum VVG, 29. Aufl., vor § 74 Rdnr. 137 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.11.1992 - 4 U 285/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6458
OLG Düsseldorf, 03.11.1992 - 4 U 285/91 (https://dejure.org/1992,6458)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.1992 - 4 U 285/91 (https://dejure.org/1992,6458)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 1992 - 4 U 285/91 (https://dejure.org/1992,6458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 1 Abs. 2 S. 4
    Anforderungen an Belehrung über Folgen verspäteter Prämienzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deckungszusage; Kfz-Haftpflichtversicherung; Erstprämie; Deckungsschutz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 1 Abs. 2 S. 4; VVG § 38 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 411
  • VersR 1993, 737
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96

    VORLÄUFIGE DECKUNGSZUSAGE

    Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist (vgl. Stiefel-Hofmann, Kraftfahrversicherung 16. Auflage § 1 AKB Rdn. 79 sowie OLG Hamm r + s 1991/183; OLG Oldenburg DAR 1992/29; OLG Hamm r + s 1992/362; OLG Schleswig r + s 1992/112; OLG Hamm r + s 1992/149; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993/411; OLG Köln r + s 1993/128; OLG Hamm r + s 1994/446; OLG Hamm r + s 1995/403).

    Die auf der Zweitschrift des Versicherungsscheins wiedergegebene, nach der Behauptung der Beklagten mit der auf der Erstschrift übereinstimmende Belehrung ist in zwei Punkten zu beanstanden: Es fehlt der Hinweis, daß bei unverschuldeter Fristüberschreitung die Nachholung der Zahlung geeignet ist, den Versicherungsschutz auch rückwirkend zu erhalten (vgl. hierzu OLG Hamm r + s 1991/183; OLG Schleswig r + s 1992/112; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993/411; OLG Köln r + s 1993/128; OLG Hamm r + s 1995/403).

  • OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 197/98

    Anspruch auf Gewährung von Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist zudem die für den säumigen Versicherungsnehmer in der Regel nicht vorhersehbare und überraschende Konsequenz der nicht fristgerechten Einlösung des Versicherungsscheins nur gerechtfertigt, wenn er richtig und vollständig sowie in der gebotenen Klarheit und Verständlichkeit über die Rechtslage informiert worden ist (BGH VersR 1985, 981, 983; OLG Hamm VersR 1991, 220, 221 [OLG Hamm 24.01.1990 - 20 U 160/89] ; OLG Düsseldorf VersR 1993, 737 [OLG Düsseldorf 03.11.1992 - 4 U 285/91] ; OLG Hamm r + s 1995, 403; OLG Köln r + s 1997, 406; OLG Düsseldorf ZfS 1997, 377).
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