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   OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 U 111/91   

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https://dejure.org/1992,5760
OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 U 111/91 (https://dejure.org/1992,5760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1992 - 8 U 111/91 (https://dejure.org/1992,5760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 8 U 111/91 (https://dejure.org/1992,5760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 196; BGB § 198; BGB
    Verjährung und Verwirkung einer Zahnarzthonorarforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 399 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Verwirkung eines Honoraranspruches

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 198
    Fälligkeit und Beginn der Verjährung der Honoraransprüche eines Arztes

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 462/90
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 U 111/91

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 970
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07

    Verwirkung des Honoraranspruchs eines Zahnarztes

    Gerade weil der Arzt den Beginn der Verjährung seiner Honorarforderung bestimmt, weil der Beginn der Verjährungsfrist voraussetzt, dass er eine Honorarrechung erteilt, muss er die Brechung in angemessener Frist erstellen, will er sich nicht den Einwand der Verwirkung entgegenhalten lassen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 970; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1267).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 U 53/02

    Zur Frage der Verjährung von Honoraransprüchen für zahnärztliche und

    Die Entstehung des Anspruchs setzt die Erteilung einer nachprüfbaren Rechnung voraus (vgl. Senat, Urt. v. 09.07.1992, VersR 1993, 970).
  • LG Krefeld, 25.10.2007 - 3 S 23/07

    Vorliegen der Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft; Anspruch auf

    Dieser Zeitpunkt ist, soweit es um Honoraransprüche von Ärzten geht, mit dem Eintritt der Fälligkeit gleichzusetzen (vgl. BGH, Urt. vom 21.12.2006, III ZR 117/06, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. vom 09.07.1992, 8 U 111/91).
  • AG Frankfurt/Main, 06.03.2009 - 31 C 1467/08

    Durchsetzbarkeit eines zahnärztlichen Vergütungsanspruchs; Fälligkeit und

    Der Behandler muss die Abrechnung vielmehr innerhalb angemessener Frist erstellen und dem Patienten mitteilen, wenn es sich nicht dem Einwand der Verwirkung aussetzen will (vgl. OLG Düsseldorf vom 09.07.1992, Az. 8 U 111/91 ).
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