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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.01.1994 - 1 U 178/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5319
OLG Zweibrücken, 12.01.1994 - 1 U 178/92 (https://dejure.org/1994,5319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.1994 - 1 U 178/92 (https://dejure.org/1994,5319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 1 U 178/92 (https://dejure.org/1994,5319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Anspruch auf Schadensersatz; Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit von Grund und Boden; Vermeidbarkeit eines Schadens; Anforderungen an eine Überwachungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Grundstückseigentümer bleibt - neben Pächter - verkehrssicherungspflichtig

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Grundstückseigentümer bleibt - neben Pächter - verkehrssicherungspflichtig Anmerkung: Prof. Georg Gaisbauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1489
  • VersR 1995, 851
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99

    Verkehrssicherungspflichten: Vorkehrungen gegen Gefahren durch Umstürzen einer

    Der Beklagte war sowohl als Grundstückseigentümer im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wie auch als Verpächter gegenüber dem Kläger als Pächter gehalten, Vorkehrungen gegen die Gefahren zu treffen, die durch ein Umstürzen von Pappeln auf dem Gelände entstehen konnten, welches zum Teil vom Beklagten und zum anderen Teil vom Kläger als Pächter genutzt wurde (zur Verkehrssicherungspflicht auf einem verpachteten Grundstück vgl. OLG Zweibrücken, VersR 94, 1489; OLG Düsseldorf, OLGR 94, 147).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.1994 - 22 U 11/94   

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https://dejure.org/1994,5988
OLG Köln, 24.05.1994 - 22 U 11/94 (https://dejure.org/1994,5988)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.1994 - 22 U 11/94 (https://dejure.org/1994,5988)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 1994 - 22 U 11/94 (https://dejure.org/1994,5988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1489
  • VersR 1995, 850
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 22.02.1993 - 14 U 7/92

    Straßenbaum; Gefährdung des Straßenverkehrs; Untersuchung durch Fachleute;

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1994 - 22 U 11/94
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verkehrssicherungspflichtige diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwehr von Gefahren für die Verkehrsteilnehmer objektiv erforderlich und zumutbar sind (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1993, 988 f.).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, Pappeln seien als "Gefahrenbäume" im Bereich von Parkplätzen grundsätzlich zu entfernen (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2011, 926, 927); zumindest seien sämtliche in die Verkehrsfläche hineinragenden Äste zu beseitigen oder die Fläche unter den Bäumen für den Verkehr zu sperren (vgl. OLG Köln, VersR 1994, 1489; siehe auch Hötzel, AgrarR 1998, 163, 165 ff; Wittek, AUR 2011, 10 f).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 12 U 103/10

    Herabfallende Äste gesunder Bäume sind hinzunehmen

    Allerdings ist zum Teil über die bestehende Baumkontrollpflicht hinaus ein präventives Entfernen der in den Verkehrsraum hineinragenden Äste verlangt worden (OLG Köln, VersR 1994, 1489; ablehnend Schneider, a.a.O. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 03.03.2010 - 12 O 271/06

    Verkehrssicherungspflichten eines Waldbesitzers

    Dies gilt auch für das von der Klägerin im nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 09.02.2010 in Bezug genommene Urteil des OLG Köln (VersR 1994, 1489) welches sich auf einen an einem Parkplatz stehenden Baum bezieht.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2013 - 25 K 7920/12

    Baumschutzsatzung; Ausnahmegenehmigung; Pappel; Schwarzpappel; Grünbruch

    vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Urteil vom 24. Mai 1994 - 22 U 11/94 -, juris, Rn. 3; OLG Koblenz, Urteil vom 1. Dezember 1997 - 12 U 1370/96 -, juris, Rn. 6 und Urteil vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 -, juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 4. September 1998 - 9 U 130/98 -, juris, Rn. 6; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. Juni 2010 - 4 U 482/09-140 -, VersR 2011, 926 mit Anm. Hilsberg; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 12 U 103/10 -, juris, Rn. 18.

    vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 - 4 U 482/09-140 -, a.a.O.; ähnlich OLG Köln, Urteil vom 24. Mai 1994 - 22 U 11/94 -, a.a.O. (Die Verkehrssicherungspflicht erfordert bei großkronigen Pappeln, die äußerlich gesund erscheinenden Äste, die in den Verkehrsraum hineinragen, vorbeugend zu entfernen).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.1993 - 6 U 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7912
OLG Hamm, 30.09.1993 - 6 U 9/93 (https://dejure.org/1993,7912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.1993 - 6 U 9/93 (https://dejure.org/1993,7912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 1993 - 6 U 9/93 (https://dejure.org/1993,7912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    StVO § 1; StVO § 3 Abs. 2 a
    Kollision zwischen Kfz und einem in das Fahrzeug hineinlaufenden Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfall ; Unvermeidbarkeit eines Unfalls; Hineinlaufen in ein Fahrzeug durch ein Kind

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 1 § 3 Abs. 2a
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Straße laufenden, noch nicht sechs Jahre alten Kind

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1489
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