Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8483
BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94 (https://dejure.org/1994,8483)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1994 - VI ZB 16/94 (https://dejure.org/1994,8483)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - VI ZB 16/94 (https://dejure.org/1994,8483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist - Voraussetzungen für eine rechtswirksame Zustellung eines Urteils - Rechtmäßigkeit einer Verneinung der Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils im Falle des Nichtgelangens des formularmäßigen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a
    Wirksames Empfangsbekenntnis in der Berufungsschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Wie der erkennende Senat in den Urteilenvom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - EzFamR aktuell 1994, 246 undvom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - MDR 1994, 718 t, dargelegt hat, setzt die Rechtswirksamkeit einer Zustellung nach § 212 a ZPO neben der tatsächlichen Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks in Zustellungsabsicht durch die Geschäftsstelle und der Entgegennahme des Schriftstücks durch den Anwalt mit dem Willen, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehenen Empfangsbekenntnisses voraus (Senatsurteilevom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - VersR 1989, 168 und vom 19. April 1994 a.a.O. m.w.N.).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 19. April 1994 - a.a.O. m.w.N. - dargelegt hat, kann nämlich in einer Berufungsschrift oder in einem Wiedereinsetzungsantrag, in welchem das Datum der Zustellung des angefochtenen Urteils ausdrücklich bezeichnet ist, jedenfalls dann ein dem § 212 a ZPO genügendes Empfangsbekenntnis zu sehen sein, wenn der betreffende Schriftsatz von demselben Rechtsanwalt unterzeichnet ist, an den auch die Zustellung des Urteils zu bewirken war.

    Bei dieser Sachlage ist unerheblich, daß das Empfangsbekenntnis erst später ausgestellt worden ist, weil das Gesetz nicht verlangt, daß die Empfangsbestätigung bereits bei der Entgegennahme des Schriftstücks ausgestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - a.a.O. - m.w.N. mit Hinweis auf BGHZ 35, 236, 239) [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61].

  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 3/92

    Umfang der Verpflichtungen eines Gerichts zur Weiterleitung einer

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Sie wendet sich auch nicht gegen die zutreffende Auffassung des Oberlandesgerichts, das aus der Unkenntnis dieser Vorschriften erwachsene Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten werde durch eine etwaige Verzögerung der Abgabe durch das Landgericht nicht ausgeräumt (BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 - VersR 1990, 799;Beschlüsse vom 13. November 1991 - IV ZB 11/91 - VersR 1992, 849 undvom 5. Februar 1992 - XII ZB 3/92 - VersR 1992, 1154).
  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Bei dieser Sachlage ist unerheblich, daß das Empfangsbekenntnis erst später ausgestellt worden ist, weil das Gesetz nicht verlangt, daß die Empfangsbestätigung bereits bei der Entgegennahme des Schriftstücks ausgestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - a.a.O. - m.w.N. mit Hinweis auf BGHZ 35, 236, 239) [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61].
  • BGH, 13.11.1991 - IV ZB 11/91

    Berufungsbegründungspflicht - Rechtsanwaltspflicht - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Sie wendet sich auch nicht gegen die zutreffende Auffassung des Oberlandesgerichts, das aus der Unkenntnis dieser Vorschriften erwachsene Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten werde durch eine etwaige Verzögerung der Abgabe durch das Landgericht nicht ausgeräumt (BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 - VersR 1990, 799;Beschlüsse vom 13. November 1991 - IV ZB 11/91 - VersR 1992, 849 undvom 5. Februar 1992 - XII ZB 3/92 - VersR 1992, 1154).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Wie der erkennende Senat in den Urteilenvom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - EzFamR aktuell 1994, 246 undvom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - MDR 1994, 718 t, dargelegt hat, setzt die Rechtswirksamkeit einer Zustellung nach § 212 a ZPO neben der tatsächlichen Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks in Zustellungsabsicht durch die Geschäftsstelle und der Entgegennahme des Schriftstücks durch den Anwalt mit dem Willen, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehenen Empfangsbekenntnisses voraus (Senatsurteilevom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - VersR 1989, 168 und vom 19. April 1994 a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89

    Zugang der Berufungsbegründung bei falscher Adressierung

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Sie wendet sich auch nicht gegen die zutreffende Auffassung des Oberlandesgerichts, das aus der Unkenntnis dieser Vorschriften erwachsene Verschulden des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten werde durch eine etwaige Verzögerung der Abgabe durch das Landgericht nicht ausgeräumt (BGH, Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 - VersR 1990, 799;Beschlüsse vom 13. November 1991 - IV ZB 11/91 - VersR 1992, 849 undvom 5. Februar 1992 - XII ZB 3/92 - VersR 1992, 1154).
  • BGH, 17.05.1994 - VI ZB 11/94

    Wiederholung der Berufungsbegründung und Stellung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Die Beklagte zieht in ihrer Beschwerdebegründung nicht in Zweifel, daß nach § 14 Abs. 1 BbgGerNeuOG die Zuständigkeit für das Berufungsverfahren in der Streitsache mit Wirkung vom 1. Dezember 1993 auf das Brandenburgische Oberlandesgericht übergegangen war und dies dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten bekannt sein mußte (hierzuSenatsbeschluß vom 17. Mai 1994 - VI ZB 11/94 - Umdruck S. 4/5).
  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93

    Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt; Bescheinigung des

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - VI ZB 16/94
    Wie der erkennende Senat in den Urteilenvom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - EzFamR aktuell 1994, 246 undvom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - MDR 1994, 718 t, dargelegt hat, setzt die Rechtswirksamkeit einer Zustellung nach § 212 a ZPO neben der tatsächlichen Übermittlung des zuzustellenden Schriftstücks in Zustellungsabsicht durch die Geschäftsstelle und der Entgegennahme des Schriftstücks durch den Anwalt mit dem Willen, das in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzunehmen, die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift des Anwalts versehenen Empfangsbekenntnisses voraus (Senatsurteilevom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - VersR 1989, 168 und vom 19. April 1994 a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

    Das setzt jedoch voraus, dass der betreffende Schriftsatz von demselben Rechtsanwalt unterzeichnet ist, an den die Zustellung zu bewirken war (vgl. BGH NJW 1994, 2295 f. Tz. 13; VersR 1995, 113 f. Tz. 7 - 9, jeweils zit. nach juris; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 174 Rdnr. 17).
  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

    Zwar kann das EB nach einhelliger Auffassung auch ohne Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars nachträglich abgegeben werden, selbst wenn dadurch ein bereits eingelegtes Rechtsmittel unzulässig wird (BSGE 37, 279, 281; BGHZ 35, 236, 239; 57, 160, 165; BGH VersR 1995, 113, 114; BAG AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BFHE 102, 457).

    Die Zustellung gegen EB setzt demgegenüber den Willen des Adressaten voraus, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 -, Umdruck S 7; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 107/79 -, Umdruck S 5; BSG, Urteil vom 26. November 1981 - 4 RJ 159/80 -, Umdruck S 4; BFHE 97, 57, 58; BFH vom 31. Oktober 1996 - VIII B 11/96 - BGH VersR 1995, 113, 114; BGH MDR 1994, 718, 719; BAG AP Nr. 4 zu § 212a ZPO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie des 7. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das Vorhandensein eines schriftlichen EB unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzung der Zustellung (BGH VersR 1989, S 1211; BAG AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BFH vom 25. November 1986 - VII R 69/86 - für § 5 VwZG ebenso Engelhardt/App, Verwaltungsvollstreckungsgesetz/Verwaltungszustellungsgesetz, 4. Aufl, München 1996, § 5 Anm 2), das darüber hinaus mit Datum und Unterschrift versehen sein muß (BAG AP Nrn 3 und 5 zu § 212a ZPO; BAG AP Nr. 13 zu § 3 TVG; BGH VersR 1995, 113, 114; BGH MDR 1994, 718, 719; BGH VersR 1989, 1211; BGHZ 57, 160, 162 ff zu § 5 VwZG).

  • OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97

    Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds.

    Da der angefochtene Beschluß des LG den Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin nach der von diesen in ihrem Schriftsatz vom 30.10.1997 abgegebenen Erklärung gemäß § 212a ZPO (vgl. BGH NJW 1994, 2295; BGH VersR 1995, 113; Zöller/Stöber, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 212a Rn. 8) am 16.10.1997 zugestellt worden ist, ist die Frist zur Einlegung der weiteren Beschwerde mit dem Ende des 30.10.1997 abgelaufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht