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   OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93   

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https://dejure.org/1993,12830
OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93 (https://dejure.org/1993,12830)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.1993 - 7 U 61/93 (https://dejure.org/1993,12830)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 1993 - 7 U 61/93 (https://dejure.org/1993,12830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Keine Aufklärungspflicht über Weitergabe von Provisionen an den Interessenen (hier: Zahlung der ersten Jahresprämie durch Versicherungsvermittler für Versicherungsnehmer)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 276
    Reichweite des Provisionsabgabeverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsabgabeverbot, Provisionsabgabe, Wirksamkeit des Abgabeversprechens, Freiheit des VU bei der Festlegung des Stornohaftungszeitraums, Stornohaftungszeitraum, Haftungszeitraum, Abgrenzung Scheingeschäft / Strohmanngeschäft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 817
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 181/82

    Provisionsweitergabe durch Lebensversicherungsmakler

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93
    Das aufsichtsrechtliche Provisionsabgabeverbot richtet sich an VV und VM (im Anschluss an BGHZ 93, 177 = VersR 85, 485).

    Sinn und Zweck des aufsichtsrechtlichen Provisionsabgabeverbots liegt darin, die Belange der Gesamtheit der Versicherten aus einer übermäßigen Belastung mit Provisionskosten infolge von Sondervergütungen an einzelne VN zu schützen (BGHZ 93, 177, 183 = VersR 85, 485, 487).

  • LG Heidelberg, 31.05.1989 - O 126/88

    Provisionsabgabeverbot gemäß § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als eine dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93
    Der Senat lässt die Frage offen, ob das Provisionsabgabeverbot wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht unwirksam ist (so LG Heidelberg, VersR 89, 941; unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des KG, VersR 91, 289).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 247/91

    Keine Aufklärungspflicht über besondere Abreden im Innenverhältnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93
    Ohne eine entsprechende Frage oder einen sonstigen Hinweis des Versicherers ist der VN nicht zur Aufklärung darüber verpflichtet, dass er die Prämien nicht vollständig aus seinem eigenen Vermögen zu bezahlen beabsichtigt (im Anschluss an OLG Karlsruhe, VersR 92, 1208, 1209).
  • KG, 26.11.1990 - 5 Ws (B) 192/90

    Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93
    Der Senat lässt die Frage offen, ob das Provisionsabgabeverbot wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht unwirksam ist (so LG Heidelberg, VersR 89, 941; unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des KG, VersR 91, 289).
  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93
    Unter diesen Umständen stellt die Vertragsgestaltung kein Scheingeschäft i. S. d. § 117 BGB dar, weil der Vertragsschluss zwischen den Parteien von dem Strohmann und dem Vermittler ernsthaft gewollt ist, um den wirtschaftlichen Zweck zu erreichen (unter Bezugnahme auf BGH, 22.10.1981, NJW 82, 569, 570).
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