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   BGH, 09.05.1995 - VI ZR 128/94   

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https://dejure.org/1995,1905
BGH, 09.05.1995 - VI ZR 128/94 (https://dejure.org/1995,1905)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1995 - VI ZR 128/94 (https://dejure.org/1995,1905)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - VI ZR 128/94 (https://dejure.org/1995,1905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO (1970) § 23
    Pflichten des Kfz-Halters nach Erwerb eines zwölf Jahre alten Pkw

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2988 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 1047
  • MDR 1995, 798
  • NZV 1995, 310
  • VersR 1995, 848
  • BB 1995, 1506
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.1966 - VI ZR 201/64

    Zusammenstoß von Pkw und Motorrad im Straßenverkehr - Versagung der

    Auszug aus BGH, 09.05.1995 - VI ZR 128/94
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Beklagte zu 1) als Fahrzeugführer nach § 23 Abs. 1 StVO für den verkehrssicheren Zustand seines Pkw verantwortlich war und für eine sofortige Behebung erkennbarer Mängel, auch der Bereifung, zu sorgen hatte (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1966 - VI ZR 201/64 - VersR 1966, 564, 565).
  • BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96

    Prüfungspflicht des PKW-Halters

    Den Beklagten zu 1 traf als Halter gemäß § 31 Abs. 2 StVZO die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß sich der Pkw in einem verkehrssicheren Zustand befand (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 1995 - VI ZR 128/94 - VersR 1995, 848, 849; vom 15. Februar 1966 - VI ZR 201/64 - VersR 1966, 564, 565 li. Sp.).
  • OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 123/04

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Verletzung eines

    des täglichen Lebens" gehörten (vgl. die Nachweise in .BGHZ 136, 142 = VersR 1997, 1091 unter I 2 a; ferner Späte, Haftpflichtversicherung, S. 675, 684; Schimikowski, Anm. zu OLG Koblenz r+s 1995, 335); diese Auffassung ist aus den oben unter a genannten Gründen abzulehnen.
  • OLG Köln, 22.01.2002 - 3 U 142/01

    Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen

    Soweit in der Rechtsprechung eine Verpflichtung zur Überprüfung von Reifen in einer Fachwerkstatt bejaht worden ist, handelte es sich um Fälle, bei denen deutliche Anhaltpunkte für einen Reifendefekt sprachen, wie zum Beispiel erkennbar überalterte, abgefahrene Reifen (BGH NJW-RR 95, 1047), Auftreten von Vibrationen, die auch durch Auswuchten der Reifen nicht beseitigt werden konnten (OLG Celle, VersR 97, 202), Erwerb eines über zwölf Jahre alten Unfallwagens von einem Privatmann für nur 400, 00 DM, wobei die Mindestprofiltiefe des später geplatzten Reifens teilweise unterschritten war (BGH NZV 98, 23) und Reifen, auf deren Alter der Verkäufer mit dem Rat, neue anzuschaffen, ausdrücklich hingewiesen hatte (OLG München, NJW-RR 98, 961).
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