Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.01.1996

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.02.1995 - 8 U 82/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6759
OLG Celle, 09.02.1995 - 8 U 82/94 (https://dejure.org/1995,6759)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.1995 - 8 U 82/94 (https://dejure.org/1995,6759)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 8 U 82/94 (https://dejure.org/1995,6759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 III und IV
    Achillessehnenriß beim Fußballspielen als Versicherungsfall L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 III AUB 88; § 1 IV AUB 88
    Erhöhte Kraftanstrengung; Achillessehnenriß; Fußballtypische Konkurrenzsituation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhöhte Kraftanstrengung; Achillessehnenriß; Fußballtypische Konkurrenzsituation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Achillessehnenriss beim Fußball - Unfallversicherung behauptet "Vorschädigung" und will nicht zahlen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 24
  • VersR 1996, 1355
  • SpuRt 1996, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Erfasst werden dagegen typischerweise Fälle des Hantierens mit schweren Gegenständen oder eine sonst gesteigerte körperliche Tätigkeit insbesondere bei sportlicher Betätigung, z. B. kämpferischer Einsatz um den Ball in einer fußballtypischen Konkurrenzsituation (Urteil des Senats vom 9. Februar 1995 - 8 U 82/94 , in: NJW-RR 1996, 24), Absprung eines Hoch oder Weitspringers (vgl. OLG Frankfurt/M. ZfS 1995, 347), unübliche Bewegung beim Tennisspiel (OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 363), Vorführen einer schwierigen gymnastischen Übung durch einen Sportlehrer (OLG Saabrücken NJW-RR 2002, 676), Riss der Bizepssehne auf Grund des Bewegungsablaufs beim Sportkegeln (OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 1273), Kreuzbandriss infolge ruckartiger Bewegungsänderung beim Handballspiel (OLG Frankfurt OLGR 1998, 239), schwungvolles Tanzen zu moderner Popmusik (AG Oldenburg VersR 1998, 1103) oder 50 MeterLauf anlässlich einer Schiedsrichterprüfung mit Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219).
  • LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09

    Private Unfallversicherung: Vergleichsmaßstab für eine "erhöhte Kraftanstrengung"

    Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 09.02.1995, Az.: 8 U 82/94, NJW-RR 1996, 24, einen Unfall infolge erhöhter Kraftanstrengung bejaht für einen Achillessehnenriss, den sich ein Fußballspieler während des Spiels im "kämpferischen Einsatz" um den Ball, beim "Kampf um den Ball" oder auch beim "Laufen hinter dem Ball" in einer fußballspieltypischen Konkurrenzsituation zuzog.
  • LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07

    Versicherung - Badminton: Riss der Achillessehne gilt als Unfall

    Sie entspricht derjenigen in anderen Fällen sportlicher Betätigung, in denen die Rechtsprechung einen fingierten Unfall im Sinne von Ziff. 1.4 AUB 99 bzw. den gleichlautenden Vorläuferbedingungen angenommen hat wie beim Anspannen der Bizepsehnen beim Sportkegeln (OLG Nürnberg r + s 2001, 302), beim 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittenem Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219, bei einer Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und dabei erlittenem Muskelfaserriss (OLG Saarbrücken r + s 2002, 348) oder beim fußballspielbedingten kämpferischen Einsatz um den Ball und dabei erlittener Achillessehnenruptur (OLG Celle NJW-RR 1996, 24: vgl. auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rn. 34).
  • LG Kaiserslautern, 22.10.2004 - 3 O 898/03

    Verneinung erhöhter Kraftanstrengung beim normalen, auch schnelleren Benutzen

    Voraussetzung dafür ist, dass Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule gezerrt oder zerrissen werden, wobei Vergleichsmaßstab für die Feststellung einer erhöhten Kraftanstrengung der Kraftaufwand ist, mit der normale körperliche Bewegung naturgemäß verbunden ist (vgl. u. a. BGH aaO zum Fall des Anhebens einer schweren Mörteltonne; Saarl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 676/677 m. N.; OLG Köln r + s aaO zum Fall des "normalen" Tanzens; OLG Frankfurt r + s 1995, 157 zum Fall eines Achillessehnenabrisses bei einem "normalen" Tennisspiel; OLG Celle NJW-RR 1996, 24 zum Fall eines Achillessehnenrisses beim Fussballspiel unter "kämpferischem Einsatz" usw.; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1998, 239 m. N. zum Kreuzbandriss beim Handballspiel; Grimm aaO § 1 Rn. 51 m. N.; Prölss/Martin aaO (27. A.) § 1 AUB 94 Rn. 26 m. N. bzw. aaO (26. A.) § 1 Rn. 24 m. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 11.12.1996 - 1 S 87/96
    In solchen Fällen wird in ständiger Rechtsprechung ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen bejaht (OLG Celle, NJW-RR 1996, 24).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.01.1996 - 21 U 2/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11921
OLG Frankfurt, 10.01.1996 - 21 U 2/94 (https://dejure.org/1996,11921)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.1996 - 21 U 2/94 (https://dejure.org/1996,11921)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 21 U 2/94 (https://dejure.org/1996,11921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 61 § 2 Nr. 1 und 2 a
    Kein Unfall bei steuerungsgemäßem Spatengebrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff des Unfalls; Gebrauch eines Spatens; Banscheibenvorfall; Beweislast für Kausalität

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1355
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.1996 - 21 U 2/94
    Dabei können auch vom Willen des Versicherten getragene Bewegungen zu Auswirkungen von außen führen, wobei aber immer eine Fehleinschätzung und damit eine Unbeherrschbarkeit des Ablaufs eintreten muß (BGH VersR 1989, 73).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 25 U 225/00

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Eintrittspflicht bei einem

    Diese Erfahrungstatsache hat sich auch in Rechtsstreitigkeiten über die Einstandspflicht von Unfallversicherern bei Bandscheibenschäden immer wieder als richtig bestätigt (vgl. aus der Rechtsprechung zum Beispiel OLG Oldenburg, a. a. O.; OLG Schleswig VersR 1995, 825 = RuS 1995, 119; OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 1355).

    Nicht in den Schutzbereich der Unfallversicherung fallen demgegenüber solche Bandscheibenschädigungen, die nur bei Gelegenheit eines äußeren Ereignisses eingetreten sind, etwa bei einer besonderen Kraftanstrengung (vgl. OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 1355), bei eine m Sturz (vgl. OLG Schleswig VersR 1995, 825) oder wie hier -bei dem Versuch, einen in Bewegung geratenen schweren Gegenstand festzuhalten bzw. abzufangen (vgl. OLG Frankfurt/Main VersR 1994, 1055 = RuS 1994, 233).

    Dafür, dass ein Gesundheitsschaden durch ein unter den Versicherungsschutz fallendes Unfallereignis verursacht worden ist, ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer voll beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1993, 201; OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 1355).

  • OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 34/04

    Unfallversicherung - Ursächlichkeit von Bagatelltraumen für den Eintritt einer

    Eine solche "Gelegenheitsursache" liegt vor, wenn ein degenerativer Vorzustand vorliegt, der nur eines banalen Anlasses bedarf, um sich zum Abschluss einer langen Entwicklung als Gesundheitsschädigung zu offenbaren (Grimm, 4. Aufl., § 3 AUB 99, Rn. 5; vgl. im übrigen hierzu nur beispielhaft BGH VersR 1989, 73; OLG Frankfurt VersR 1996, 1355; LG Düsseldorf r+s 1999, 169).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07

    Unfallversicherung: Zum Begriff des Unfalls und zur Beweislast für eine

    Die Arbeit an einem Gegenstand ist nur dann keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine Eigendynamik entwickelt, und der Geschädigte auch nicht stürzt, umknickt oder abgleitet (OLG Koblenz, VersR 2005, 1425 [1425]; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1355 [1355]; OLG Hamm, VersR 1976, 336 [336]; OLG Schleswig, VersR 1970, 1048 [1048]).
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