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   OLG Köln, 17.11.1995 - 19 U 37/95   

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https://dejure.org/1995,2722
OLG Köln, 17.11.1995 - 19 U 37/95 (https://dejure.org/1995,2722)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.1995 - 19 U 37/95 (https://dejure.org/1995,2722)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 1995 - 19 U 37/95 (https://dejure.org/1995,2722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Überwälzung der Streupflicht durch den Eigentümer auf den Mieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 823 § 254
    Haftung des streupflichtigen Anliegers bei Glatteisunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlieger; Streupflicht; Übertragung auf Mieter; Schnee- und Eisglätte; Freihalten von Gehwegen; Schutzgesetz; Gestürzter Fußgänger; Anscheinsbeweis; Schadensursächlicher Verstoß; Vorwurf des Mitverschuldens

  • koelner-haus-und-grundbesitzerverein.de (Kurzinformation)

    Räumung von Gehwegen, Verkehrssicherungspflicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 655
  • VersR 1996, 246
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1995 - 19 U 37/95
    Die Regelung in einer Stadtordnung, wonach der Anlieger bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege innerhalb bestimmter Zeiten von Schnee und Eis freizuhalten hat, ist ein Schutzgesetz i.S. des § 823 II BGB .Kommt ein Fußgänger auf dem nicht geräumten Gehweg zu Fall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß gegen das Schutzgesetz schadensursächlich war (in Anlehnung an BGH NJW 1984, 432 f.).

    Wenn feststeht, daß der vom Verletzten auf Schadensersatz in Anspruch genommene gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat, daß typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken will, und daß zeitlich nach diesem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, zu dessen Verhinderung das Schutzgesetz ergangen ist, so spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (BGH NJW 1984, 432 433] m.z.N.).

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1995 - 19 U 37/95
    Es herrschten also nicht anhaltende Niederschäge, wiederholtes Streuen (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 484 485]) war nicht sinn- oder zwecklos.
  • OLG Nürnberg, 15.07.2020 - 2 U 3776/19

    Haftung für die Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten gemäß § 823 BGB

    Die Beweislast für die Verletzung der Kontroll- und Überwachungspflicht der Beklagten zu 1 mag nach den allgemeinen Regeln der Klägerin obliegen (Sprau in: Palandt, BGB, 79. Aufl., § 823 Rn. 230; andere Ansicht aber wohl: Hager in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 144; OLG Köln, Urteil vom 17.11.1995 - 19 U 37/95 -, juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 17.08.2017 - 8 U 123/17

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich eines Höhenvorsatzes

    Erleidet eine Person in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle einen Schaden, streitet für diese der Beweis des ersten Anscheins, dass der Schaden auf der Gefahr beruht (vgl. BGH VersR 1984, 40; OLG München, Urteil vom 22. Februar 2010, Az. 1 U 4405/09, recherchiert in juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 21. Dezember 2007, Az. 2 U 7/07, recherchiert in juris; OLG Köln VersR 1996, 246; OLG Frankfurt VersR 1980, 50).
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05

    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen

    Die Beklagte blieb aber zur Überwachung und Kontrolle des Mieters verpflichtet, so dass sie bei Nichterfüllung dieser (Rest)Pflicht gegebenenfalls mit dem Mieter gesamtschuldnerisch haftete (BGH NJW-RR 1996, 655; OLG Köln VersR 1996, 246; OLG Celle VersR 1990, 169; Palandt/Sprau a.a.O. Rn. 229).
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 6 U 3690/99

    Verkehrssicherungspflicht aufgrund gemeindlicher Satzung, Räum- und Streupflicht

    Allein die Tatsache, dass, wie die Klägerin selbst vorgetragen hat, im gesamten Stadtgebiet Eisglätte geherrscht habe, rechtfertigt jedenfalls insoweit nicht den Vorwurf des Mitverschuldens, wenn sich der Zustand an der Unfallstelle optisch nicht als besonders gefährlich von dem der Umgebung unterschieden hat (OLG Köln, Urt. v. 17.11.1995, Az: 19 U 37/95, VersR 1996, 246).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2005 - 1 U 209/04

    Amtshaftung für Glatteisunfall eines Fußgängers: Anscheinsbeweis für eine

    Aus der den Senat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bindenden Feststellung des Landgerichts, die Klägerin sei am fraglichen Morgen zur Zeit des Schulbeginns auf dem eisglatten Zebrastreifen vor der Grundschule gestürzt, folgt ein Anscheinsbeweis für eine Streupflichtverletzung der Beklagten und für die Unfallursächlichkeit dieser Pflichtverletzung (vgl. BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Streupflicht 7; BGH, Beschluss vom 17.9.1987 - III ZR 138/86, dokumentiert in BGH-DAT Zivil; NJW 1984, 432 ff. [unter II 3 b) bb) der Entscheidungsgründe]; VersR 1962, 449, 450; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251; NZV 2001, 78 f. [juris-Rn. 7 f.]; OLG Dresden OLGR 2000, 443; OLG Hamm OLGR 2001, 313 ff. [juris-Rn. 18]; OLG Köln NJW-RR 1996, 655 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1980, 50 f.).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99

    Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von

    Die Absprache, nach der die Streupflicht auf jemand anderen übertragen werden soll, bedarf substantiierter Darlegung (vgl. OLG Köln, VersR 1996, 246).
  • OLG Köln, 12.01.2012 - 19 U 141/11

    Anforderungen an den Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Senats (NJW-RR 1996, 655) steht dem nicht entgegen, da in dem dort entschiedenen Fall der Hauseigentümer eine solche Darlegung eben nicht vorgenommen hatte.
  • LG Osnabrück, 08.08.2007 - 1 S 213/07

    Anspruch eines Mieters auf Schadensersatz gegen den ehemaligen Vermieter aus

    Das Vertrauen, dass der eigentlich Verkehrssicherungspflichtige in die gebotene Wahrnehmung der Sicherungsmaßnahmen durch andere Personen setzen kann, wirkt somit auf seine Sicherungspflichten zurück (vgl. BGH NJW 1994, 3348 [BGH 20.09.1994 - VI ZR 162/93] ; OLG Karlsruhe WUM 1996, 226).
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