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   OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94   

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https://dejure.org/1995,2173
OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94 (https://dejure.org/1995,2173)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.1995 - 18 U 225/94 (https://dejure.org/1995,2173)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 18 U 225/94 (https://dejure.org/1995,2173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 832; BGB § 839
    Grenzen der Aufsichtspflicht über Kindergartenkinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832 § 839
    Aufsichtspflicht im Kindergarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Umfang der Aufsichtspflichten im Kindergarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Überwachung; Kinder; Kindergartenalter

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 145/94
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 207
  • NVwZ 1997, 208
  • FamRZ 1996, 803
  • VersR 1996, 710
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 08.04.1968 - 5 U 1/68
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß ein vierjähriges Kind sich ohne ständige Überwachung allein auf einem Spielplatz aufhalten darf und nur gelegentlich beobachtet werden muß (BGH FamRZ 1984, 84), daß ein fünfjähriges Kind auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß einem vierjährigen Mädchen das Aufsuchen eines ca. 100 m entfernt liegenden Geschäftes ohne Aufsicht gestattet werden darf (OLG Celle, VersR 1969, 333 ) und das ein 4 1/2-jähriges Kind auf dem Freizeitgelände eines Tennisplatzes spielen darf, ohne dabei von der Mutter ständig überwacht zu werden (OLG Karlsruhe, VersR 1979, 58 ).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94
    Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muß, um die Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern (BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ).
  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94
    Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muß, um die Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern (BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1978 - 1 U 162/77

    Unebene Stelle des Bürgersteigs; Sturz eines Fußgängers; Gefährliche Vertiefung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß ein vierjähriges Kind sich ohne ständige Überwachung allein auf einem Spielplatz aufhalten darf und nur gelegentlich beobachtet werden muß (BGH FamRZ 1984, 84), daß ein fünfjähriges Kind auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß einem vierjährigen Mädchen das Aufsuchen eines ca. 100 m entfernt liegenden Geschäftes ohne Aufsicht gestattet werden darf (OLG Celle, VersR 1969, 333 ) und das ein 4 1/2-jähriges Kind auf dem Freizeitgelände eines Tennisplatzes spielen darf, ohne dabei von der Mutter ständig überwacht zu werden (OLG Karlsruhe, VersR 1979, 58 ).
  • OLG Bremen, 15.07.1983 - 5 UF 53/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß ein vierjähriges Kind sich ohne ständige Überwachung allein auf einem Spielplatz aufhalten darf und nur gelegentlich beobachtet werden muß (BGH FamRZ 1984, 84), daß ein fünfjähriges Kind auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß einem vierjährigen Mädchen das Aufsuchen eines ca. 100 m entfernt liegenden Geschäftes ohne Aufsicht gestattet werden darf (OLG Celle, VersR 1969, 333 ) und das ein 4 1/2-jähriges Kind auf dem Freizeitgelände eines Tennisplatzes spielen darf, ohne dabei von der Mutter ständig überwacht zu werden (OLG Karlsruhe, VersR 1979, 58 ).
  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 226/12

    Amtshaftungsanspruch: Beweislast für Aufsichtspflichtverletzung der Erzieher in

    Zutreffend hat das Berufungsgericht des Weiteren den Umfang und den Inhalt der den Erzieherinnen der Kindertagesstätte - auch zum Schutz Dritter (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1954 - III ZR 333/52, BGHZ 13, 25, 26 zur Aufsichtspflicht beamteter Lehrer; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710; Staudinger/Belling [2012], BGB, § 832 Rn. 24) - obliegenden Aufsichtspflicht bestimmt.

    aa) Der Senat hat in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 15. März 1954 - III ZR 333/52, BGHZ 13, 25, 27 f) eine Anwendung des § 832 BGB und des dort geregelten Entschuldigungsbeweises bei einem Zusammentreffen mit einem Anspruch aus § 839 BGB abgelehnt (so auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 710; OLG Dresden, NJW-RR 1997, 857, 858; OLG Hamburg, OLGR 1999, 190, 191; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. März 2006 - 12 U 298/05, Juris Rn. 18 ff; Staudinger/Wöstmann [2013], BGB, § 839 Rn. 780; MünchKommBGB/Wagner, 5. Aufl., § 839 Rn. 6, 12; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 832 Rn. 3, § 839 Rn. 3; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Aufl. § 832 Rn. 6; Oberhardt, Die Aufsichtspflicht öffentlicher Einrichtungen nach § 832 BGB - im Spannungsfeld zur Amtshaftung, 2010, S. 291 ff) .

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung

    Daher gesteht die Rechtsprechung Kindern ab einem Alter von vier Jahren einen Freiraum zu, wobei allerdings eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 -aaO; vom 19. November 1963 - VI ZR 96/63 - aaO; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710, 711 ; OLG München OLGR 1997, 17; OLG Hamm OLGR 1997, 49, 50; OLG Hamburg OLGR 1999, 190, 192).
  • OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11

    Kita-Kinder werfen vom Außengelände Steine auf parkendes Fahrzeug - Stadt Bitburg

    Die den Erzieherinnen als Amtspflicht in Ansehung der ihnen anvertrauten (noch nicht schulpflichtigen; vgl. § 1 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz) Kleinkinder obliegende Verkehrssicherungspflicht - Aufsichtspflicht -bezweckt (auch) die Vorbeugung und den Schutz Dritter vor den aufgrund kindlichen Verhaltens drohenden Gefahren (OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ; Staudinger/Belling [2008] § 832 Rn. 22; s. auch BGHZ 13, 25 = NJW 1954, 874 ff. zur Aufsichtspflicht von beamteten Lehrern).

    Halten sich Kinder im Außengelände eines Kindergartens (Kindertagesstätte) auf, wird regelmäßig zwar keine vollends dichte, aber doch eine recht engmaschige Aufsicht (Kontrolle) vonnöten sein (vgl. OLG Köln MDR 1999, 997 ; s. auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ).

    Danach ist die Amtshaftung abschließend und selbstständig in dem Sinne geregelt, dass daneben die Vorschriften des allgemeinen Deliktsrechts und namentlich auch die Bestimmung des § 832 BGB keine Anwendung finden können (BGH a. a. O. Tz. 10 f.; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ; OLG Hamburg OLGR 1999, 190; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 426; MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Auflage 2009, § 832 Rn. 6 und 12; Palandt/Sprau, BGB , 71. Auflage 2012, § 839 Rn. 3); zur Begründung werden die je selbstständigen Deliktstatbestände und die immerwährende Leistungsfähigkeit des Staates angeführt.

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 12 U 298/05

    Amtshaftung: Analoge Anwendung der deliktischen Haftung für

    Vor diesem Hintergrund kommt dem Umstand, dass der Besuch des Kindergartens, anders als der Schulbesuch, auf freiwilliger Basis erfolgt, für die Einordnung der Rechtsbeziehung zwischen der Beklagten und den zu beaufsichtigenden Kindern keine entscheidende Bedeutung zu (wie hier für einen kommunalen Kindergarten OLG Dresden NJW-RR 1997, 858; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710; offen gelassen von OLG Köln, MDR 1999, 997).

    Die Haftung des Beamten ist in § 839 BGB selbständig und abschließend geregelt und lässt für die Anwendung der allgemeinen Deliktstatbestände in §§ 823 ff BGB keinen Raum (BGHZ 13, 25-28; OLG Hamburg OLGR 1999, 190-191; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710; Soergel-Zeuner BGB 12. Aufl. (1998) § 832 Rdnr. 9; Staudinger-Belling/Eberl-Borges BGB (Neub. 2002) § 832, Rdnr. 22; MüKo-Wagner BGB 4. Aufl. (2004) Rdnr. 5; Palandt-Sprau BGB 65. Aufl. (2006) § 839 Rdnr. 3; a.A. OLG Köln MDR 1999, 997 mit zustimmender Anmerkung von Mertens aaO. 999).

    Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich bei Minderjährigen nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall tun müssen, um eine Schädigung Dritter zu verhindern (OLG Düsseldorf VersR 1996, 710, OLG Dresden NJW-RR 1997, 858).

  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Auch bei vierjährigen Kindern ist in aller Regel noch eine unmittelbare Beaufsichtigung an Ort und Stelle erforderlich, wenn sie sich außerhalb der Wohnung oder eines eingefriedeten Grundstücks bewegen (OLG Hamm NZV 1995, 112: Überqueren eines Fußgängerüberwegs; LG Lüneburg NJW-RR 1998, 97 [98]: Spielen außerhalb des Grundstücks; OLG Oldenburg VersR 1976, 199: Zurücklassen in einem PKW; LG Mannheim VersR 1999, 103: Aufenthalt in einem Freizeitbad), ansonsten ist aber innerhalb der Wohnung oder auf einem eingezäunten Grundstück eine ständige Überwachung auf Schritt und Tritt nicht mehr erforderlich (OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 [711] mit Nachweisen zur Kasuistik; OLG Hamm VersR 2000, 457 [458]; OLG Hamm VersR 1999, 843 [844]; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 61).
  • OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99

    Haftung der Gemeinde für Schäden, die von Steine werfenden Kindern des

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob die dem Personal eines städtischen Kindergartens obliegenden Aufsichtspflichten als Pflichten "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" anzusehen sind, wie das Landgericht angenommen hat (ebenso etwa - ohne Begründung - OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710 f.), und demzufolge § 839 BGB Anwendung findet, oder ob sie privatrechtlicher Natur sind und sich die Haftung der Beklagten nach § 832 BGB richtet.

    Die Aufsichtskräfte müssen zwar nicht jedes Kind ununterbrochen, also "auf Schritt und Tritt" im Auge haben (so auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 f.), wobei sich die Dichte der Kontrolle, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, an Entwicklungsstand, Charakter und Eigenart des jeweiligen Kindes zu richten haben, sowie danach, ob das Kind in der Vergangenheit Auffälligkeiten zeigte, die Anlass zu besonderer Obacht geben.

    Dies wird allerdings von anderen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710; OLG Dresden NJW-RR 1997, 857 f.) anders gesehen.

  • OLG Dresden, 04.12.1996 - 6 U 1393/96

    Amtshaftung des Heimträgers

    Damit richten sich aber die Haftungsgrundlagen nach der spezialgesetzlichen Regelung des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (vgl. zu einem Kindergarten als öffentliche Einrichtung OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710 ; siehe auch Fieseler/Herborth, Recht der Familie und Jugendhilfe, 3. Auflage, S. 225) .

    aa) Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich bei Minderjährigen nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern oder Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall tun müssen, um Schädigungen Dritter durch den Aufsichtsbedürftigen zu verhindern (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710 ).

  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Zutreffend wird zwar mit der Berufung darauf hingewiesen, daß auch für Kinder im Kindergartenalter eine ständige Überwachung "auf Schritt und Tritt" im Regelfall nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710) und eine jedes Risiko ausschließende Überwachung nicht möglich ist (vgl. Senat, OLGR 1994, 65).
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 6 U 208/96

    Haftung eines Wohnungsinhabers für Unfall eines unbeaufsichtigten Kindes

    Zutreffend weist zwar die Berufung darauf hin, daß auch für Kinder im Kindergartenalter eine ständige Überwachung "auf Schritt und Tritt" im Regelfall nicht erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 96, 710; zur Aufsichtsdichte allgemein BGH NJW 97, 2047) und eine jedes Risiko ausschließende Überwachung nicht möglich ist (vgl. Senat, OLGR 1994, 65).
  • LG Siegen, 26.01.2016 - 2 O 84/15

    Aufsichtspflichtverletzung eines privaten Schulträgers; öffentliches Amt;

    Zwar kann dies bei der Aufsicht über Kinder in sonstigen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, anders zu beurteilen sein (vgl. etwa Ollmann, in: VersR 2003, 302; OLG Düsseldorf, Urt. v 12.10.1995, 18 U 225/94, juris, Rn. 2; OLG Köln, Urt. v. 20.05.1999, 7 U 5/99, juris, Rn. 3; OLG Bremen, a.a.O., KG Berlin VersR 1974, 368).
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