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   OLG Hamm, 12.09.1994 - 13 U 12/94   

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https://dejure.org/1994,8974
OLG Hamm, 12.09.1994 - 13 U 12/94 (https://dejure.org/1994,8974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.1994 - 13 U 12/94 (https://dejure.org/1994,8974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 1994 - 13 U 12/94 (https://dejure.org/1994,8974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1; HpflG § 6; BGB § 254; BGB § 831; StVO § 3
    Erkennbare Gefahr der Unvorsichtigkeit eines zehnjährigen Radlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellungsklage; Vollstreckbarer Leistungstitel; Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs; Ausgang des Rechtsstreits; Präjudiz; Kind; Fahrweise; Gefährdung; Fahrrad; Fahrtrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 831; HpflG §§ 1, 6; StVO § 3

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 906
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Wenn derartige Umstände vorliegen, so gilt der Vertrauensgrundsatz nicht (KG Berlin, a. a. O., Rn. 45 unter Hinweis auf OLG Stuttgart NZV 1992, 196, 197; OLG Hamm VersR 1993, 454, 455; 1996, 906, 907/908 zu den Pflichten eines Straßenbahnführers; betreffend Betreiber einer Bahn: OLG Frankfurt ZfS 1995, 4, 6; zu den Pflichten eines Kraftfahrzeugführers: vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2000, Az. VI ZR 268/99, Rn. 7, zitiert nach juris; BGH NJW 1997, 2756, 2757 = DAR 1997, 399, 400 = NZV 1997, 391).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wenn besondere Umstände vorliegen, so gilt der Vertrauensgrundsatz nicht (zu den Pflichten eines Straßenbahnführers vgl. OLG Stuttgart NZV 1992, 196, 197; OLG Hamm VersR 1993, 454, 455; 1996, 906, 907/908; betreffend Betreiber einer Bahn: OLG Frankfurt ZfS 1995, 4, 6; zu den Pflichten eines Kraftfahrzeugführers: vgl. BGH NJW 1997, 2756, 2757 = DAR 1997, 399, 400 = NZV 1997, 391).

    Ein Straßenbahnübergang ohne Schranken oder Schutzgitter, der von Fußgängern in einem Wohngebiet zwecks Überquerens der Straße passiert werden muss, ist potentiell gefährlich, selbst wenn er durch eine Ampelanlage gesichert ist (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 454, 455; 1996, 906, 907/908; in einem Fall, in dem zwar im Gleisbettbereich keine Ampeln angebracht waren, aber für den gut zehn Jahre alten Radfahrer die jenseits der Bahngleise befindliche Ampel rotes Licht abstrahlte; in dem Fall OLG Hamm VersR 1993, 454 hat der gut zehn Jahre alte Radfahrer auch Ersatz seines immateriellen Schadens unter Einräumung eines hälftigen Mitverschuldens erfolgreich geltend gemacht; die von der Gegenseite eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nicht legte Revision hat der Bundesgerichtshof nicht angenommen).

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