Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 08.01.1996

Rechtsprechung
   LG Flensburg, 01.02.1996 - 1 S 119/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6428
LG Flensburg, 01.02.1996 - 1 S 119/95 (https://dejure.org/1996,6428)
LG Flensburg, Entscheidung vom 01.02.1996 - 1 S 119/95 (https://dejure.org/1996,6428)
LG Flensburg, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 1 S 119/95 (https://dejure.org/1996,6428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 847; BGB § 254
    Bißverletzung beim Trennen des eigenen Hundes vom angreifenden Hund L - Anmerkung: Prof. Georg Gaisbauer

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 833; BGB § 847; BGB § 254
    Bißverletzung beim Trennen des eigenen Hundes von angreifendem Hund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hundehalter; Hunderauferei; Eingreifen; Bißverletzung; Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 833

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1110
  • VersR 1997, 457
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Stade, 06.04.2004 - 4 O 90/03

    Grenzen der Tierhalterhaftung: Eigenverschulden eines Hundehalters bei

    Wird der Halter eines Hundes bei einer Beißerei zwischen Hunden von einem Tiere gebissen, so hat der Halter des anderen Hundes grundsätzlich für den Schaden einzustehen und zwar unabhängig davon, ob die Bissverletzung von seinem Hund stammt oder nicht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.1992, Az. 15 U 298/90, Fundstelle u. a. RuS 1993, 376; LG Flensburg, Urteil vom 01.02.1996, Az. 1 S 119/95, Fundstelle u. a. VersR 1997, 457 f.).

    Die Ausführungen des Landgerichts Flensburg in dem Urteil vom 1. Februar 1996 (Az. 1 S 119/95; Fundstelle u.a. VersR 1997, 457 f.) überzeugen das Gericht nicht.

  • LG Köln, 24.01.2008 - 37 O 610/07
    Selbst wenn man -entgegen der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts- auf die Belange des Eigentümers abstellt, der seinen Hund vor erheblichen Verletzungen durch einen anderen Hund schützen will, und letzteres als anerkennenswerten Grund für das Eingreifen im Rahmen der Abwägung gemäß § 254 BGB ansähe (so LG Flensburg, NJWE-VHR 1997, 192; a.A. LG Stade a.a.O.), dann lägen die entsprechenden Voraussetzungen nicht vor.
  • LG Flensburg, 23.04.2013 - 1 S 169/12

    Tierhalterhaftung: Bissverletzung bei dem Versuch der Trennung streitender Hunde

    Die (anteilige) Haftung eines Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB kommt mithin auch dann in Betracht, wenn die unmittelbar zur Verletzung führende Handlung, etwa der Biss, nicht vom Tier des in Anspruch genommenen Tierhalters, sondern von dem vom Geschädigten selbst gehaltenen Tier ausgeführt wurde, solange und soweit der eben dargelegte jedenfalls mittelbare Verursachungs- bzw. Zurechnungszusammenhang besteht (vgl. Eberl-Borges, a. a. O., § 833 Rdnr. 27; LG Flensburg, Urteil vom 01.02.1996, Az.: 1 S 119/95, mit insoweit zustimmender Anm. v. Gaisbauer, VersR 1997, 1110; LG Hamburg, VersR 1993, 1496 (1497)).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.01.1996 - 7 U 102/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11478
OLG Zweibrücken, 08.01.1996 - 7 U 102/94 (https://dejure.org/1996,11478)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.01.1996 - 7 U 102/94 (https://dejure.org/1996,11478)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Januar 1996 - 7 U 102/94 (https://dejure.org/1996,11478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tierhalter; Tierarzt; Pferd; Treu und Glauben; Sorgfalt; Darlegungslast; Beweislast

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 264
  • VersR 1997, 457
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Der Ansicht, dass der Tierhalter nicht hafte, wenn der Tierarzt nicht beweist, dass er alle zumutbare Sorgfalt hat walten lassen (so OLG Zweibrücken, VersR 1997, 457; ähnlich OLG Nürnberg, aaO, S. 241 f.; dahin gehend auch die Rspr. des Reichsgerichts, etwa RGZ 61, 54, 56; weitere Nachweise bei BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69), ist nicht zu folgen (MünchKomm-BGB/Stein, aaO, Rn. 25; BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69).
  • OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 229/07

    Wer sich in Gefahr begibt: Kein Schadensersatzanspruch für Tierarzt wegen

    Ein Tierarzt, der bei der Behandlung eines Pferdes (hier rektale Fiebermessung) durch einen Tritt eine Verletzung (Trümmerbruch des rechten Daumes) erleidet, kann den Tierhalter deshalb nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, weil er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auf eigene Gefahr handelt (im Ergebnis ebenso, jedoch mit anderer Begründung OLG Celle VersR 1990, 794; OLG Zweibrücken MDR 1996, 264; OLG Nürnberg VerR 1999, 240).

    So soll eine Haftung unter dem Gesichtspunkt des "Schutzbereichs der Norm" ausscheiden, wenn der Verletzte die Herrschaft über das Tier in Kenntnis der damit verbundenen besonderen Tiergefahr vorwiegend im eigenen Interesse übernommen hat (BGH, NJW 1974, S. 234; OLG Nürnberg VersR 1999, S. 140; OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 264).

    Nach einer weiteren Ansicht soll eine in Fällen der vorliegenden Art als notwendig angesehene Haftungsbeschränkung im Rahmen der Beweislast erfolgen (OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 264; ähnlich OLG Nürnberg a.a.O. zu Ziff. 3.).

    Jedoch wird man nicht davon ausgehen können, daß jedem entgeltlichen Vertrag über eine Tätigkeit an einem Tier von vornherein ein vertraglicher Haftungsausschluß zugunsten des Tierhaltes innewohnt (BGH VersR 1968, S. 797 für den Hufbeschlagsvertrag eines Hufschmieds; OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 264 für -wie vorliegend- einen Tierarzt).

  • OLG Koblenz, 23.11.2012 - 2 W 600/12

    Tierhalterhaftung - Haftungausschluss - Handeln auf eigene Gefahr

    Begibt sich die Geschädigte bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung mit bewusster Risikogefährdung, so muss der Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung in Anbetracht des Handelns auf eigenes Risiko zurücktreten (vgl. auch BGH, Urteil vom 20.12.2005 - VII ZR 225/04 - VersR 2006, 416; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2008 - 9 U 229/07, zitiert nach Juris; OLG Celle, Urteil vom 12.04.1990 - 5 U 291/88 - VersR 1990, 794; OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.01.1996 - 7 U 102/94 - VersR 1997, 457).
  • OLG Nürnberg, 27.03.1997 - 13 U 3005/96

    Tierhalterhaftung nach Übergabe des Tieres an den gewerblichen Betreiber einer

    Gegenüber dem so anzunehmenden Verschulden der Geschädigten würde die bloße Tierhalterhaftung zur Gänze zurücktreten (ebenso: OLG Zweibrücken MDR 96, 264).
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