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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.02.1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1573
OLG Bremen, 11.02.1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b (https://dejure.org/1997,1573)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.02.1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b (https://dejure.org/1997,1573)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. Februar 1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b (https://dejure.org/1997,1573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Radfahrer; Fahrbahn; Radweg; Straße; Vorfahrt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; StVG § 9; StVG § 17; StVO § 2 Abs. 4 S. 2; StVO § 8
    Keine Vorfahrt bei unzulässigem Befahren des Radwegs in Gegenrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Fahrradunfall - Radfahrer benutzt linken Radweg in verkehrter Fahrtrichtung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Verlust des Vorfahrtsrechts eines Radfahrers bei Benutzung eines linken - nicht für seine Fahrtrichtung freigegebenen - Radweges auf der Vorfahrtstraße?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung benutzenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2891
  • NVwZ 1997, 1247 (Ls.)
  • VersR 1997, 765
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 1 U 206/99

    Vorfahrtsrecht des den linken Radweg benutzenden Radfahrers

    So verneint das Oberlandesgericht Bremen in seinem Urteil vom 11.02.1997 (DAR 1997, 272 ff) das Vorfahrtsrecht des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers, weil derjenige, der kein Recht zum Fahren habe, auch kein Vorfahrtsrecht haben könne.
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 3 U 244/03

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Fahrzeugkollision mit einem den Radweg

    In diesem Zusammenhang kann es dahinstehen, ob das Vorfahrtsrecht der Klägerin dadurch entfallen ist, dass sie entgegen § 2 Abs. 4 Satz 2 u. 3 StVO den linksseitigen Radweg benutzt hat (so OLG Hamburg, VersR 1987, 106; OLG Celle, NJW 1986, 2065 (2066); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 8 StVO, Rdnr. 30) oder ob ein solcher Verkehrsverstoß - anders als ein Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung - das Vorfahrtsrecht unberührt lässt (so BGH, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, zfs 1996, 284; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78; AG Köln, VersR 1987, 698 (699)).

    Wenn er sich hierauf nicht einstellt, handelt er schuldhaft, d. h. er verstößt gegen § 1 Abs. 1 u. 2 StVO (vgl. BGH, NJW 1982, 334; NJW 1986, 2651; OLG Hamm, zfs 1996, 284; OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766); AG Köln, NJW 1982, 345 u. VersR 1987, 698 (699); Hentschel, aaO., § 8 StVO, Rdnr. 30 u. 52).

    Ein von rechts heranfahrender Radfahrer muss aber damit rechnen, dass ein wartepflichtiger, nach rechts abbiegender Pkw-Fahrer sein Augenmerk vornehmlich auf den von links herannahenden Verkehr richtet, da normalerweise nur aus dieser Richtung bevorrechtigte Fahrzeuge zu erwarten sind, die ihm gefährlich werden können (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; OLG Hamm, VersR 1999, 1432; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866).

    Sie hätte jedenfalls anhalten und so weit vom Einmündungsbereich entfernt warten müssen, dass es ausgeschlossen war, dass sie von einem unaufmerksam nach rechts abbiegenden Kraftfahrer erfasst worden wäre (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765).

    In einigen Fällen wurde in der Rechtsprechung auch von einer überwiegenden Haftung des Radfahrers ausgegangen (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766) (3/5); OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79) (Alleinhaftung); LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265 (Alleinhaftung)).

    Nicht hinreichend berücksichtigt hat das Landgericht den Umstand, dass die Klägerin nicht bedacht hat, dass wartepflichtige Fahrzeugführer ihr Augenmerk an der Kreuzung beim Rechtsabbiegen vornehmlich nach links richten, so dass die Möglichkeit besteht, dass diese von rechts herankommende Radfahrer übersehen (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; OLG Hamm, VersR 1999, 1432; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79); LG, Hannover, NJW-RR 1988, 866).

    Dadurch dass sie dies nicht getan hat, sondern verkehrswidrig und sorglos so weit in den Einmündungsbereich gefahren ist, dass es zur Kollision kam, hat sie in grober Weise gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und deshalb den Unfall objektiv in hohem Maße mitverursacht (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265).

  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    im Rahmen der Rechtsprechung oder sogar darüber (vgl. OLG Schleswig VersR 1996, 386 f.; OLG Hamm VersR 1995, 1062; HansOLG Bremen NJW 1997, 2891 f.).
  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 9 U 12/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg in falscher

    a) Bei der Bewertung des Mitverschuldens der Klägerin kann der Senat die in der Rechtsprechung streitige Frage, ob ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße auch dann die Vorfahrt gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen behält, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist (so BGH 4. Strafsenat, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, ZFS 1996, 284 und OLG Hamm 6. Zivilsenat, NZV 1997, 123 und OLGR 1992, 392), oder ob ein solcher Radfahrer keine Vorfahrt hat, weil ein Recht zur Vorfahrt begrifflich ausgeschlossen sei, wenn es schon an einem Recht zum Fahren mangele (so OLG Bremen, DAR 1997, 272 in Anschluss an BGH 6. Zivilsenat, NJW 1982, 334 (Einbahnstraßenfahrt); OLG Gelle NJW 1986, 2065; Jagusch-Händschl, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 8 StVO Rn. 30), dahingestellt sein lassen.
  • LG Berlin, 22.08.2007 - 58 S 79/07

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines den Radweg einer

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frage der Vorfahrtsberechtigung eines ordnungswidrig auf dem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers nicht einhellig beurteilt (Vorfahrtsrecht verneinend: OLG Bremen, Urteil vom 11.02.1997, DAR 1997, 272 ff; OLG Celle, Beschluss v. 04.04.1985 - 3 Ss (OWi) 80/85; bejahend: BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm, Urteile vom 10.3.1995 und 24.10.1996, DAR 1996, 321 und NZV 1997, 123; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2000, DAR 2001, 78 f; KG Urteil v. 18.01.1993 - 12 U 6697/91).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    1) So ist schon streitig, ob ein Verkehrsteilnehmer Vorfahrt haben kann, der verbotswidrig den linken Radweg unter Missachtung der Vorschrift des § 2 Abs. 4 Satz 3 StVO befährt (bejahend: Senat NZV 2000, 506; BGH NJW 1986, 2651; verneinend: OLG Bremen DAR 1997, 272; Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    In einigen Fällen wurde in der Rechtsprechung auch sogar von einer überwiegenden Haftung des Radfahrers ausgegangen (vgl. LG Berlin Verkehrsrecht aktuell, 2007, 194 (2/3); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766) (3/5); OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79) (Alleinhaftung); LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265 (Alleinhaftung)).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Angemessenheit eines Schmerzensgeldes von 153.387,56 Euro (300.000 DM), wie es der Kläger erstrebt, trifft nur für Fälle noch schwererer Verletzungen, etwa mit der Folge vollständiger Lähmungen, zu (vgl. HansOLG Bremen, VersR 1997, 765 ; OLG Celle, Urt. vom 1. März 1990 - 14 U 307/88 und VersR 1997, 365; OLG Düsseldorf, VRS 1995, 256 ff.; OLG Frankfurt, NZV 1991, 191 und VersR 1996, 1553 ; OLG Hamm, VersR 1995, 832; KG, VersR 1987, 487 und Urt. vom 29. Juni 1989 - 12 U 3790/88; OLG Karlsruhe, ZfS 1990, 6; OLG Koblenz, Urt. vom 29. Oktober 1990 - 12 U 724/89; OLG Köln, R&S 1996, 310 f.; OLG Naumburg, VersR 2002, 1569; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 448; OLG Oldenburg, VersR 1997, 978; OLG Schleswig, VersR 1996, 386 ).
  • LG Essen, 30.09.2016 - 9 O 322/15

    Radweg - Vorfahrtsrecht des in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Radfahrers

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass das Vorfahrtsrecht entfalle, wenn ein Radfahrer unter Verstoß gegen § 2 Abs. 4 S. 2 bzw. 4 StVO den linken Radweg benutzt (vgl. BGH, NJW 1982, 334; OLG Bremen, NJW 1997, 2891), teilt die Kammer diese Auffassung nicht.
  • AG München, 05.06.2009 - 343 C 5058/09

    Fahrradfahrer auf Abwegen...

    Die vom Kläger insbesondere angeführte Entscheidung des OLG Bremen ( NJW 1997, 2891) betrifft einen Sonderfall, in dem einem Radfahrer die Schuld zu 100 % auferlegt wurde, weil nachgewiesen war, dass der Kraftfahrer bereits sehr lange in der Einmündung stand.
  • AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bei

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.07.1996 - 3 Ss OWi 834/96   

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https://dejure.org/1996,5925
OLG Hamm, 16.07.1996 - 3 Ss OWi 834/96 (https://dejure.org/1996,5925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.1996 - 3 Ss OWi 834/96 (https://dejure.org/1996,5925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 3 Ss OWi 834/96 (https://dejure.org/1996,5925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    StVO § 37 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1; BKatV § 2
    Rotlichtverstoß aufgrund Wahrnehmungsfehlers L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rotlichtverstoß; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Verwechslung; Pflichtverstoß; Gefährdung des Querverkehrs; Nachzügler

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 190
  • VersR 1997, 765
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Eine Minderung des Handlungs unrechts wurde in den sog. Anhaltefällen angenommen, in welchen der Fahrzeugführer zunächst dem Fußgänger durch Anhalten das Überqueren der Fahrbahn ermöglichte, dann jedoch während der Rotlichtphase anfuhr (OLG Karlsruhe NZV 1996, 372; OLG Düsseldorf VRS 90, 226 ff; dass NZV 1995, 328), und im übrigen auch dann bejaht, wenn die Missachtung des Rotlichts an der Fußgängerampel auf einem Wahrnehmungsfehler beruhte (OLG Düsseldorf NZV 1993, 469 f.; OLG Hamm DAR 1996, 469; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 f.; zum sog. Augenblicksversagen siehe Deutscher NZV 1998, 134 ff., 137).
  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    Bei näherer Betrachtung zählt hierzu aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts allerdings nur, dass der als Taxifahrer offenbar ortskundige Betroffene die für ihn als Linksabbieger geltende Lichtzeichenanlage - wie das zunächst erfolgte Anhalten bei Rotlicht belegt - nicht gänzlich unbeachtet gelassen hat und möglicherweise durch den auf der benachbarten (weiteren) Linksabbiegespur bei Rotlicht ebenfalls haltenden Streifenwagen der Polizei derart abgelenkt worden sein könnte, dass er aufgrund einer Verwechslung der für ihn maßgeblichen Lichtzeichenanlage seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt haben könnte, als die sich aus seiner Sicht ganz rechts befindliche und vom Betroffenen wahrgenommene, jedoch ausschließlich für den Geradeausverkehr bestimmte Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umschaltete (vgl. zu vergleichbaren "Frühstarter" - Fällen aus der Rspr. z.B. OLG Hamm NZV 1997, 190 f. und 446 f:; ferner OLG Hamm NJW 1997, 2125/2126 f; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719/3720 f und schon OLG Hamm NZV 1996, 117; zusammenfassend: Deutscher, in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 837 ff. m. weit. Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Der Senat schließt sich im vorliegenden Fall der letztgenannten Auffassung der Rechtsprechung an, nachdem er bereits durch Beschluß vom 16. Juli 1996 - 3 Ss OWi 834/96 - (in DAR 96, 469) entschieden hat, daß ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann vorliege, wenn ein Fahrzeugführer zunächst das Rotlicht beachtet, dann aber aufgrund der Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich er nach wie vor das ihn betreffende Rotlicht zu beachten hat.
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Die weitere Frage, ob trotz des Rotlichtverstoßes eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen werden kann, ist demgegenüber nur für die Annahme eines groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG und damit für die Bestimmung der Rechtsfolgen des Rotlichtverstoßes i.S.d. Annahme eines mit der Verhängung eines Fahrverbotes bewährten qualifizierten Rotlichtverstoßes von Bedeutung (Senat, Beschluss vom 16.07.1996, 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103; OLG Köln, NZV 1994, 330, 331; OLG Zweibrücken, ZfS 1994, 147, 148; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).

    Angesichts der von ihm hier rechtsfehlerfrei und von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffen festgestellten Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes des Betroffenen würde ein solcher grober Pflichtverstoß nur dann ausscheiden, wenn bereits eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs, insbesondere auch der Fußgänger und Radfahrer als möglicher Benutzer der Fußgängerfurt, hier hätte ausgeschlossen werden können, etwa weil der Querverkehr bereits durch Rotlicht gesperrt war und auch nicht mit Nachzüglern zu rechnen war (Senat, Beschluss vom 16.0 l 9 - 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103).

  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00 (B) 23
    Da der Grund für die in Nr. 34.2 BkatV enthaltene Regelung die mit dem bezeichneten Verkehrsverhalten im allgemeinen verbundene abstrakte Gefährdung ist (vgl. Verkehrsblatt 1991, 702, 704; SenatsE NZV 1994, 330 = VRS 87, 147), weicht ein Fall, in dem eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist, so sehr vom Regelfall ab, dass ein Abweichen von der Regelsanktion geboten ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 469; SenatsE VRS 97, 381).
  • LG Essen, 18.09.2006 - 8 O 28/06

    Ausgestaltung der Leistungsfreiheit einer Fahrzeugversicherung wegen grob

    Nur wenn sich der Verkehrsteilnehmer zunächst erkennbar verkehrsgerecht verhalten halt, kann der Rotlichtverstoß in einem milderen Licht gesehen werden (OLG Hamm, NZV 1994, 442; vgl. auch OLG Hamm, NZV 1997, 190 (191)).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5933
OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96 (https://dejure.org/1996,5933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96 (https://dejure.org/1996,5933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 2 Ss 89/96 (https://dejure.org/1996,5933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelfahrverbot; Rotlicht; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Unachtsamkeit; Kreuzung; Irrtum; Grünlicht für andere Fahrtrichtung

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 765
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm NZV 1996, 117 ; siehe auch AG Offenbach NZV 1996, 126 ).

    Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der zu einem anders gelagerten Sachverhalt ergangenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZV 1996, 117 ).

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Die Rechtsbeschwerde wendet sich zwar allein gegen die Verhängung des Fahrverbots, doch erfaßt sie den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die die Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ).
  • AG Offenbach, 06.06.1995 - 44 Js 952450/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm NZV 1996, 117 ; siehe auch AG Offenbach NZV 1996, 126 ).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
    Aus der amtlichen Begründung der vom Amtsgericht angewendeten Vorschrift (VerkBl. 1971, 702, 704; siehe auch OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 , ergangen im Verfahren 28 OWi 1304/95 a des Amtsgerichts Freiburg) folgt, daß ein Rotlichtverstoß regelmäßig dann als grobes Fehlverhalten i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG zu bewerten - und somit als sogenannter typischer Rotlichtverstoß anzusehen - ist, wenn der Verkehrsteilnehmer über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage zufährt (grobes Fehlverhalten) und der Vertrauensschutz des Querverkehrs oder von Fußgängern (abstrakt) gefährdet wird.
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, daß ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 BKatV nicht vorliege, wenn ein Fahrzeugführer das Rotlicht der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage zunächst beachtet, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich die Lichtzeichenanlage weiterhin Rotlicht zeigt (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501 ; OLG Düsseldorf (5. Strafsenat) VRS 85, 139, 140; VRS 85, 470, 471; NZV 1995, 328 ; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; DAR 1996, 367 ; OLG Hamburg VerkMitt 1995, Nr. 38).

    Es liege angesichts der gesamten Tatumstände eine so weite Abweichung von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten Fall des Rotlichtverstoßes gemäß Nr. 34.2 BKatV vor, daß ein derartiger Regelfall zu verneinen sei (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501 ; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 367 ).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Soweit der Senat in der Vergangenheit mit vergleichbaren Fällen befasst war, hatte er dies verneint (Beschlüsse vom 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09, VRS 118, 369; vom 18.06.2002 - 2 Ss 94/01, NStZ 2004, 48 [Fahrzeug wurde nach der Haltelinie wieder angehalten]; vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96, DAR 1996, 367; vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96, VRS 91, 200).
  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Der Verteidiger weist nun allerdings zu Recht darauf hin, daß das OLG Hamm in einer weiteren Entscheidung (DAR 1995, 501 ) und das OLG Karlsruhe (DAR 1996, 367 ) - der weiterhin genannte Beschluß des OLG Düsseldorf (NZV 1993, 446 ) betrifft die hier zu entscheidende Frage nicht - ausdrücklich auch in Fällen, in denen es zu einer konkreten (OLG Hamm) oder zumindest abstrakten (OLG Karlsruhe) Gefährdung gekommen ist, einen Regelfall verneint haben.
  • OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
    Im Hinblick darauf, daß der Betroffene - wie festgestellt - nicht lediglich aus einer augenblicklichen Unachtsamkeit (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe DAR 1996, 367 ; OLG Düsseldorf DAR 1993, 271 ) gehandelt hatte, bestand für das Amtsgericht trotz sorgfältiger Prüfung kein hinreichender Anlaß dafür, ausnahmsweise von der Maßnahme abzusehen.
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