Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 961
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88
Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer acht läßt (BGH VersR 1989, 840).
- OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 25/18
Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Haftung des …
Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse (wie Wetter, Tiere, technisches Versagen, Herzversagen, unter Umständen auch Sekundenschlaf u.ä.) - die gleichfalls weder vorgetragen noch ersichtlich sind - hervorgerufene praktisch ungebremste Auffahren auf einer geraden und stets gut übersehbaren Straße auf einen ordnungsgemäß und hinreichend beleuchteten Anhänger stellt nach Wertung des Senats einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten eines Fahrzeugführers dar (in einem ähnlichen Fall auch bejaht durch OLG Rostock - 5 U 115/08, SVR 2008, 468, juris; s. auch OLG Düsseldorf - 10 U 184/01, NZV 2003, 289), der im Schwergewicht des Fehlverhaltens etwa vergleichbar ist mit einem Lenken des Fahrzeugs über die Mittellinie hinaus in den Gegenverkehr (grobe Fahrlässigkeit bejaht OLG Hamm - 29 U 288/95, VersR 1997, 961). - OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine …
Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit gem. § 61 VVG in der Fahrzeugversicherung bei Einnicken am Steuer (gegen OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] ).Der neuerdings in der obergerichtlichen Rechtssprechung vertretenen Ansicht, einem Einnicken am Steuer gingen stets unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, sodass nur besondere Anhaltspunkte, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen ließen, den Schluss auf grobe Fahrlässigkeit verhindern könnten (OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] und OLG Hamm ZfS 1998, 182), vermag sich der Senat auf Grund seiner in langjähriger Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen und immer wieder angewandten Kenntnisse nicht anzuschließen.
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01
Kfz-Haftpflichtversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei bloßem Überschreiten der …
Hiervon wäre auszugehen gewesen, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten objektiv in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen, das nicht beachtet hätte, was in der konkreten Situation jedem Autofahrer hätte einleuchten müssen (vgl. BGHZ 10, 16; BGH NJW 1980, 888; BGH NJW 1988, 1266; OLG Hamm Versicherungsrecht 1997, 961).
- LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
Einnicken am Steuer
Vielmehr ist zu prüfen, ob nach den Umständen des Einzelfalles vorliegend eine Sachverhaltsvariante ernstlich in Betracht kam, auf Grund derer Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG zu verneinen wäre (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 961).Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Zeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Hamm, VersR 1998, 1276; OLG Hamm, VersR 1997, 961, OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 102 f;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 30, Rdnr. 62;… vgl. Prölss/Martin, a. a. O., § 12 AKB, Rdnr. 97).
- LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer …
Umstritten ist in der Rechtsprechung lediglich, ob das Vorliegen solcher Vorzeichen in jedem Einzelfall konkret bewiesen werden muss oder ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass einem "Sekundenschlaf" immer Warnzeichen vorausgehen, sodass der Beweis über diesen (allgemeinen) Erfahrungssatz geführt werden kann, und wen die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins dieser Vorzeichen trifft (vgl. zu einem Sonderfall OLG Frankfurt/Main r+s 1993, 290; für Versicherungsnehmer OLG Hamm VersR 1997, 961 f.; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 605 f.: ein Sekundenschlaf ohne Vorzeichen sei so untypisch, dass diesen Ausnahmefall der Versicherungsnehmer beweisen müsse).Der Versicherer ist für die Voraussetzungen des § 61 WG darlegungs- und beweispflichtig; einen Anlass, hiervon abzugehen (so aber wohl OLG Saarbrücken aaO und OLG Hamm VersR 1997, 961 f.), geben die vorgenannten Gesichtspunkte jedenfalls für Fälle wie den vorliegenden nicht (OLG Düsseldorf NZV 2002, 372;… im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg und OLG Koblenz, jeweils aaO).
- OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97
Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer - Kaskoversicherung
Ein solches Verhalten ist, wenn nicht Anhaltspunkte dafür bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen, auch subjektiv unentschuldbar (OLG Hamm VersR 97, 961). - OLG Frankfurt, 08.06.2001 - 24 U 175/99
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 17.12.1997 - 4 U 805/97
Bücken nach Gegenständen beim Autofahren als grob verkehrswidrige Handlungsweise; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 28.07.2005 - 7 U 51/05
Kfz-Kaskoversicherung: Abkommen von der Fahrbahn als grobe Fahrlässigkeit
Davon ist allerdings wegen des hohen Gefährdungspotenzials für andere Verkehrsteilnehmer dann auszugehen, wenn ein Fahrzeuglenker bei herannahendem Gegenverkehr dessen Fahrbahnhälfte in Anspruch nimmt, sodass der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs nur durch eine Ausweichbewegung einen Frontalzusammenstoß vermeiden kann (so OLG Hamm VersR 1997, 961 in einem vergleichbar gelagerten Fall).
Rechtsprechung
OLG München, 28.11.1995 - 18 U 3983/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
VVG § 158 c; AVB Vermögen § 4
Geschäftsführender Treuhänder übt unternehmerische Tätigkeit aus - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AVB Vermögensschaden § 4; VVG § 158c
Verfahrensgang
- OLG München, 28.11.1995 - 18 U 3983/95
- BGH, 04.12.1996 - IV ZR 37/96
Papierfundstellen
- VersR 1997, 961
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 03.07.2013 - 20 O 431/12
Anspruch auf Zahlung aus gepfändeten und überwiesenen Versicherungsansprüchen aus …
Die unternehmerische Tätigkeit eines Steuerberaters als geschäftsführender Treuhänder ist nach der Risikobeschreibung wirksam vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, vgl. OLG München, Urt. vom 28.11.1995, in VersR 1997, 961. - LG Köln, 27.04.2016 - 20 O 387/14 Die unternehmerische Tätigkeit eines Steuerberaters als geschäftsführender Treuhänder ist nach der Risikobeschreibung wirksam vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, vgl. OLG München, Urt. vom 28.11.1995, in VersR 1997, 961.
- LG Köln, 09.09.2015 - 20 O 468/14 Die unternehmerische Tätigkeit eines Steuerberaters als geschäftsführender Treuhänder ist nach der Risikobeschreibung wirksam vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, vgl. OLG München, Urt. vom 28.11.1995, in VersR 1997, 961.