Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 10.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.05.1996 - 12 W 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5043
OLG Karlsruhe, 03.05.1996 - 12 W 18/96 (https://dejure.org/1996,5043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.1996 - 12 W 18/96 (https://dejure.org/1996,5043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 12 W 18/96 (https://dejure.org/1996,5043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k
    Finanzierung kann unter Baurisikoklausel des § 4 Abs. 1 k ARB 75 fallen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baufinanzierung; Qualifzierter Zusammenhang; Planung und Errichtung eines Gebäudes; Ausschlußnorm; Kreditgewährung; Baufortschritt; Enger zeitlicher Zusammenhang; Sachliche Beziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 4 Abs. 1 lit. k

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 605
  • VersR 1997, 182
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 4/02

    Umfang der Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Diese Frage wird - obwohl sie der Bundesgerichtshof bislang nicht völlig eindeutig entschieden hat (BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485) - inzwischen von der übrigen Rechtsprechung - auch der des hiesigen Senats - grundsätzlich bejaht (OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 182; OLG Köln, ZfS 1983, 241; NJW-RR 1989, 346; OLG Hamm, r+s 1999, 419; vgl. auch Berger, Der Baurisikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung, VersR 2000, 1321 m.w.N.).

    Dies wiederum setzt nach der Rechtsprechung - einer vom Bundesgerichtshof geprägten Formel folgend (BGH, VersR 1989, 470; 1994, 44) - einen gewissen zeitlichen Zusammenhang sowie einen inneren sachlichen Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung des Bauwerks voraus (OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Köln, NJW-RR 1989, 346; VersR 1998, 1013 [für § 3 I d ARB 94, der statt einem "unmittelbaren" Zusammenhang nur noch einen "ursächlichen" Zusammenhang verlangt.]; OLG Hamm, NVersZ 2000, 492, 493).

  • OLG Celle, 19.08.2004 - 8 U 49/04

    Auslegung der "Baurisikoklausel" nach § 4 Abs. 1 k) ARB (Allgemeine

    a) Die früher überwiegende Ansicht hat § 4 Abs. 1 k) ARB weit ausgelegt und unter diese Klausel auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Baufinanzierung, wirtschaftlichen Planung und Renditemöglichkeit eines Baus fallen lassen, auch wenn derartige Ansprüche nicht gegen unmittelbar mit der Errichtung des Baus Beteiligte, sondern gegen Vermittler oder Banken geltend gemacht wurden (vgl. OLG Bamberg r+s 2003, 197: Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und Klage gegen Anlagevermittler und Banken wegen fehlenden Hinweises auf das Konkursrisiko des Bauträgers; OLG Schleswig NJW-RR 2002, 1552: Beratungsverschulden gegenüber der Bank wegen mangelnder Rentabilität bei Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfond; OLG Stuttgart MDR 2000, 335; OLG München VersR 2000, 722: Klage gegen Bank auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung; OLG Karlsruhe VersR 1997, 182: Streitigkeit mit einer Bank über eine Kreditgewährung zur Finanzierung eines Bauvorhabens bei abschnittsweise vorzunehmender Auszahlung; LG Köln VersR 2002, 1277; LG München I r+s 2001, 68: Klage gegen Bank wegen unterlassener Aufklärung über fehlende Steuervorteile; weitere Nachweise bei Harbauer, a. a. O., Rdnr. 93; Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 121/99

    Umfang der Rechtsschutzversicherung; Deckung für Streitigkeiten über Rückzahlung

    Die Anwendungen, die der Kläger gegen die Zinsforderungen seines früheren Arbeitgebers erhebt, resultieren vielmehr aus dem Arbeitsverhältnis, denn er berühmt sich einer Verrechnungsabrede mit Provisionsansprüchen Die Ausschlußklausel des § 4 ARB greift aber dann nicht, wenn sich das typische Baurisiko bei der entsprechenden Auseinandersetzung nicht verwirklicht (so auch OLG Bamberg VersR 1995, 529 und OLG Karlsruhe VersR 1997, 182).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 85/02

    Reichweite der Ausschlussklausel "Baurisiko"

    Es ist ein gewisser zeitlicher Zusammenhang sowie ein innerer sachlicher Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung eines Bauwerkes erforderlich ( vgl. BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485; OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Hamm, r+s 2000, 113; Senat, r+s 1997, 507 zu § 3 Abs. 1 d ARB 94, der "ursächlichen Zusammenhang" verlangt).
  • LG Mannheim, 25.07.2002 - 3 O 160/02

    Kausaler und zeitlicher Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Bausparkasse

    In jedem Fall fallen Streitigkeiten aus einer Baufinanzierung unter den Ausschluss, wenn ein qualifizierter Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes in diesem Sinne besteht (so OLG Karlsruhe VersR 1997, 182 f. zu der damals noch enger gefassten Bestimmung des § 4 Abs. 1 k ARB 75).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 9 W 58/99

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung im Streit um Baufinanzierung

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  • OLG Düsseldorf, 21.01.2003 - 4 U 110/02
    Dabei lässt der Senat offen, ob das Baurisiko stets die Baufinanzierung einschließt, wie dies - allerdings mit Unterschieden im Detail - in der Rechtsprechung überwiegend angenommen wird (OLG Bamberg VersR 1995, 529; OLG Köln r+s 1990, 418; 2002, 510; OLG Karlsruhe Zfs 1984, 15; 1985, 209; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg VersR 1998, 1412; OLG Stuttgart MDR 2000, 335).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 10.07.1996 - 3 U 225/95   

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https://dejure.org/1996,10466
OLG Braunschweig, 10.07.1996 - 3 U 225/95 (https://dejure.org/1996,10466)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.07.1996 - 3 U 225/95 (https://dejure.org/1996,10466)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 3 U 225/95 (https://dejure.org/1996,10466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen (OLG Braunschweig in Versicherungsrecht 1997, Seite 182 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15

    Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter

    Neben einem objektiv grob verkehrswidrigen Verhalten setzt sie subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (OLG Braunschweig, VersR 1997, 182; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260; LG Hamburg, DAR 2010, 473).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96

    Ermittlung der BAK zum Unfallzeitpunkt

    Abgesehen davon, daß selbst die Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ohne weiteres grob fahrlässig ist ( OLG Düsseldorf r+s 1996, 429 = VersR 1997, 56; OLG Köln VersR 1997, 57 wegen der Umstände des Falles grobe Fahrlässigkeit allerdings bejahend; OLG Braunschweig VersR 1997, 182; Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rn. 91, 92 mit weiteren Nachweisen ), war hier eine solche ausweislich der beigezogenen Ermittlungsakte nicht angeordnet.
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