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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2306
OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97 (https://dejure.org/1997,2306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1997 - 20 U 99/97 (https://dejure.org/1997,2306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1997 - 20 U 99/97 (https://dejure.org/1997,2306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Einnicken am Steuer nach einer vorherigen kurzen Pause

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer - Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einem Einnicken am Steuer gehen stets für den Fahrer unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 344
  • NZV 1998, 210
  • VersR 1998, 1276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95

    Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97
    Ein solches Verhalten ist, wenn nicht Anhaltspunkte dafür bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen, auch subjektiv unentschuldbar (OLG Hamm VersR 97, 961).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maßen außeracht läßt (BGH VersR 89, 840).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    In diesem Zusammenhang schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des OLG Koblenz (aaO) an, wonach einem Einnicken am Steuer nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276; OLG Frankfurt NZV 1993, 32).
  • OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine

    Der neuerdings in der obergerichtlichen Rechtssprechung vertretenen Ansicht, einem Einnicken am Steuer gingen stets unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, sodass nur besondere Anhaltspunkte, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen ließen, den Schluss auf grobe Fahrlässigkeit verhindern könnten (OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] und OLG Hamm ZfS 1998, 182), vermag sich der Senat auf Grund seiner in langjähriger Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen und immer wieder angewandten Kenntnisse nicht anzuschließen.
  • OLG Rostock, 24.11.2011 - 3 U 151/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag: Reichweite der entgeltlichen Haftungsreduzierung; grobe

    Insoweit hat bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass auch wenn man mit dem OLG Hamm (Urteil vom 05.11.1997, 20 U 99/97, MDR 1998, 344) von einer Anscheinsvermutung für eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ausgehen wollte, vorliegend eine entsprechende Vermutung aufgrund des unstreitigen Sachverhalts erschüttert ist.
  • OLG Jena, 15.01.2003 - 4 U 725/02

    Zur Annahme grober Fahrlässigkeit bei Unfallverursachung durch Einschlafen am

    Aber selbst die Vertreter der Ansicht, dass dem Einschlafen am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen und deswegen auch von einem subjektiv grob fahrlässigen Verhalten des jeweiligen Fahrers, der am Steuer eingeschlafen ist, auszugehen ist, lassen Darlegung und Beweis eines Vertrages des Fahrers zu, der geeignet ist, das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. OLG Schleswig, DAR 2001, 463 und OLG Hamm, VersR 1998, 1276).
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05

    Einnicken am Steuer

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Zeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Hamm, VersR 1998, 1276; OLG Hamm, VersR 1997, 961, OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 102 f; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 30, Rdnr. 62; vgl. Prölss/Martin, a. a. O., § 12 AKB, Rdnr. 97).
  • LG Bochum, 20.06.2016 - 5 O 221/15
    stets grob Fahrlässig (OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1997, Az. 20 U 99/97).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5393
OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97 (https://dejure.org/1997,5393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.1997 - 10 U 226/97 (https://dejure.org/1997,5393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 10 U 226/97 (https://dejure.org/1997,5393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1276
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 949/06

    Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs wegen eines durch Sekundenschlaf

    Nach der kaskoversicherungsrechtlichen Rechtsprechung des BGH zu § 61 VVG , der sich der Senat bereits wiederholt angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS; Hinweisbeschluss 10 U 1161/05 v. 27. April 2006).

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03

    Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer

    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

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Rechtsprechung
   LG Chemnitz, 02.12.1997 - 6 S 3839/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14304
LG Chemnitz, 02.12.1997 - 6 S 3839/97 (https://dejure.org/1997,14304)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 02.12.1997 - 6 S 3839/97 (https://dejure.org/1997,14304)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 6 S 3839/97 (https://dejure.org/1997,14304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Erfüllung der Deckungspflicht durch eine Rechtsschutzversicherung für ein angestrengtes Verfahren; Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Vornahme des Verstoßes vor Abschluss des Versicherungsvertrags

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 14 Abs. 3
    Falsches Ausfüllen des Erklärungsbogens zu Stasikontakten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Chemnitz - 13 C 735/97
  • LG Chemnitz, 02.12.1997 - 6 S 3839/97

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1276
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