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OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 815
- VersR 1998, 1525
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97
Eine rechtliche Unvermeidbarkeit liegt sogar dann vor, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeugs zum Zweck der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführt, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm NJW 88, 1096; OLG Koblenz NZV 97, 180).
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11
Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen …
Eine rechtliche Unabwendbarkeit wurde dabei auch in Fällen bejaht, in denen der Fahrer des Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführte, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 1525; NJW 1988, 1096; OLG Koblenz NZV 1997, 180; a.A. OLG München, ZfS 1997, 125 f.). - AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10
Schadenersatz aufgrund unerlaubter Handlung: Beschädigung eines Polizeifahrzeugs …
Insofern ist auf die Frage der rechtlichen Vermeidbarkeit gemäß § 17 StVG nicht einzugehen, obwohl diese hier mit guten Gründen vertretbar wäre (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJW 1988, 1096; AS 58; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).Eine Kollision zwischen verfolgendem Polizeifahrzeug und verfolgtem Fluchtfahrzeug begründet bereits rechtlich kein zurechenbares Mitverschulden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).
Dass dabei - im Nachhinein betrachtet - die Gefahr der Gefährdung Dritter zum Tatzeitpunkt gering war, spielt für die rechtliche Wertung in der Entscheidungssituation keine Rolle (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815, 816).
- OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 13 U 50/10
Verkehrsunfallhaftung: Eintritt von Kollisionsschäden an Polizeifahrzeugen bei …
Für die von dem Erstrichter vertretene Rechtsauffassung dürfte das Urteil des OLG Hamm vom 08.12.1997 zu Az. 3 U 80/97 (hier zitiert nach JURIS) sprechen, wonach ein Verkehrsunfall aus Rechtsgründen im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG (damals galt noch nicht die jetzige Fassung des § 7 StVG) unvermeidbar sei, wenn Polizeibeamte in Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgabe ein fliehendes Fahrzeug verfolgen und es bei der Verfolgungsfahrt zu einer Kollision zwischen den beteiligten Fahrzeugen kommt. - LG Osnabrück, 02.07.2003 - 10 O 3127/02
Schadensersatz wegen Schäden an verschiedenen Streifenwagen der Polizei infolge …
Aus diesem Grund haftet der Verfolgte, wenn Polizeibeamte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben ein fliehendes Fahrzeug verfolgen und es bei der Verfolgungsfahrt zu einer Kollision zwischen den beteiligten Fahrzeugen kommt, selbst dann, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeuges diese Kollision zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich herbeiführt, um das fliehende Fahrzeug zum Anhalten zu zwingen (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815 [OLG Hamm 08.12.1997 - 3 U 80/97] ).