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   BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96   

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https://dejure.org/1998,1162
BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96 (https://dejure.org/1998,1162)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1998 - IV ZR 306/96 (https://dejure.org/1998,1162)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - IV ZR 306/96 (https://dejure.org/1998,1162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tilgung oder Pflicht zur Tilgung von Einträgen in Strafregistern - Anforderungen an Beweisführung eines Versicherungsnehmers bei Entwendungsfällen - Beweis durch Erschließung des äußeren Bildes eines Diebstahls - Beweiserleichterung bei unredlichen Versicherungsnehmern - ...

  • Judicialis

    BZRG § 51; ; VVG § 49

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BZRG § 51; VVG § 49
    Bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung sind getilgte Straftaten außer acht zu lassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51; WG § 49
    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers bei Ansprüchen aus einem Kfz-Diebstahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 744
  • MDR 1998, 531
  • NZV 1998, 245
  • VersR 1998, 488
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96
    Er kann dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (BGHZ 130, 1, 3, 5 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96
    Insoweit gilt bei der Prüfung der erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung nichts anderes, als der Senat zur Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers bei der Feststellung des äußeren Bildes ausgeführt hat (vgl. BGHZ 132, 79).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17

    Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Ist das äußere Bild durch die Aussagen von Zeugen bewiesen, so stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit beziehungsweise Redlichkeit des jeweiligen Versicherungsnehmers auf der ersten Stufe nicht, weil diesem unabhängig davon ein Kraftfahrzeug gestohlen werden kann (so BGH, Urt. v. 22.09.1999 - IV ZR 172/98, LS 1 und juris-Rdn. 7 f., juris = BeckRS 1999, 30074068; vgl. ferner BGH, Urt. v. 11.02.1998 - IV ZR 306/96, juris-Rdn. 9, juris = BeckRS 1998, 30007786; Brockmöller, ZfSch 2017, 184, 185; Knappmann, NVersZ 2000, 68 f.; Laumen, MDR 2016, 560, 563; Römer, r + s 2001, 45, 46; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98

    Belehrung in der Schadensanzeige

    Das äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen bereits dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGH r + s 1998, 141).

    Ihm muß deshalb die Möglichkeit eingeräumt werden, wenn ihm das Mittel des Zeugenbeweises zur Verfügung steht, die Tatsachen für das äußere Bild zu beweisen (BGH r + s 1998, 141).

    Bloße Verdachtsmomente reichen nicht aus (BGH r + s 1998, 141; BGH VersR 1996, 575).

  • OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für eine Fahrt zu einer Diskothek

    Ob die Voraussetzungen der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Teileentwendung geben sind (vgl. BGH VersR 1990, 736; VersR 1998, 488) und der Senat insoweit an die Feststellungen des Landgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebunden ist - ein Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 314 ZPO ist nicht gestellt - konnte offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 7 U 65/05

    Schmuckversicherung: Einbruch in eine Zweitwohnung; Berücksichtigung einer

    Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil im Deckungsprozess ergeht (so im Ergebnis auch OLG Köln VersR 2002, 478 f. und - für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers im Deckungsprozess - BGH VersR 1998, 488 f. Rn 14 im juris-Ausdruck).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21

    Verkehrsunfallprozess: Aufzeichnung einer Webcam eines unbeteiligten Dritten als

    Die Verwertung eines vom Gericht erhobenen Beweises hat immer dann zu unterbleiben, wenn dies ein Gesetz ausdrücklich anordnet (z. B. § 51 Abs. 1 BZRG hinsichtlich getilgter oder tilgungsreifer Verurteilungen, vgl. BGH, Urteil vom 11.02.1998 - IV ZR 306/96 -, juris Rn. 14; § 7 Abs. 2 Satz 2, 3 AutobahnmautG in der Fassung vom 22.12.2008 für Aufzeichnungen der Erfassungsanlagen; vgl. Greger in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 286 Rn. 15a).
  • OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 34/04

    Motorraddiebstahl - Beweis- und Darlegungspflicht für Diebstahl

    Entsprechende Tatsachen sind erforderlichenfalls von dem Versicherer zu beweisen (BGH VersR 1998, 488).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 3 U 125/05

    Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen falscher

    Wenn aber der Beweis mit glaubwürdigen Zeugen geführt ist, dann kommt es auf die eigene Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers überhaupt nicht mehr an (BGH VersR 1998, 488).
  • OLG Köln, 14.11.2000 - 9 U 79/00

    Nachweis des äußeren Bildes eines Kraftfahrzeugdiebstahls; Leistungspflichten

    a) Es kann dahinstehen, ob der Kläger das äußere Bild eines Kraftfahrzeugdiebstahls nachgewiesen hat ( vgl. zu den Anforderungen BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571; BGH, r+s 1998, 141 = VersR 1998, 488; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 12 AKB, Rn 19 ).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 11 U 135/19
    Auf der ersten Stufe hat danach der Versicherungsnehmer zur Überzeugung des Gerichts Tatsachen nachzuweisen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen (BGH, Urteil vom 11.02.1998 - IV ZR 306/96 (München), NVZ 1998, 245, zitiert nach beck-online).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 3 U 135/05

    Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen falscher

    Wenn aber der Beweis mit glaubwürdigen Zeugen geführt ist, dann kommt es auf die eigene Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers überhaupt nicht mehr an (BGH VersR 1998, 488).
  • OLG Köln, 28.06.2005 - 9 U 59/04

    Auferlegung von Mehrkosten für die Anrufung eines unzuständigen Gerichts;

  • OLG Köln, 11.04.2000 - 9 U 150/99
  • LG Köln, 27.07.2006 - 24 O 93/04
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