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   BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95   

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BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1996,2331)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1996,2331)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 1 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1996,2331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warnhinweis - Produkthaftung - Gefahr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2; BGB § 823
    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zu Produktwarnhinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Warenhersteller obliegenden Instruktionspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 249
  • ZIP 1996, 2168
  • NVwZ 1997, 261 (Ls.)
  • VersR 1998, 58
  • DB 1996, 2382
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94

    Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95
    Die vom BGH (vgl. NJW 1995, 1286) entwickelten Anforderungen an die Ausgestaltung von Warnhinweisen hinsichtlich der Gefahr, die von einer Ware für den Verbraucher ausgeht oder ausgehen kann, sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

    Das Oberlandesgericht schloß sich zur Begründung seines Berufungsurteils vom 19. April 1995 der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs an, wonach die seit Dezember 1982 verwandten Warnhinweise der Beklagten ausreichend seien (Urteil vom 31. Januar 1995, - VI ZR 27/94 -, NJW 1995, S. 1286).

    Dabei ist nicht unberücksichtigt geblieben, daß die Auffälligkeit dieses Hinweises gemindert ist etwa durch die Aufbringung auf der Rückseite sowie die farbige Gestaltung der Banderole; die Gerichte haben es aber genügen lassen, daß der Hinweis vom übrigen Text, insbesondere den allgemeinen Gebrauchshinweisen, getrennt und mit der unterstrichenen Überschrift "Wichtige Hinweise" versehen sei, und maßgeblich darauf abgestellt, daß er "jedenfalls groß genug und nicht versteckt aufgedruckt" (OLG-Urteil, Seite 9; desgl. BGH NJW 1995, S. 1286 ) sei.

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95
    Die früher verwandten Hinweise hatte die Rechtsprechung hingegen als unzulänglich erachtet und eine Verletzung der Instruktionspflichten angenommen (vgl. BGHZ 116, 60).

    Dabei berücksichtigt diese Rechtsprechung insbesondere Art und Ausmaß der Gefahr, die von einer Ware für den Verbraucher ausgeht oder jedenfalls ausgehen kann, und stellt daran anknüpfend unterschiedlich hohe Anforderungen an die Ausgestaltung etwaiger Warnhinweise (vgl. die Nachweise in BGHZ 116, 60 ).

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).

    Inhalt und Umfang der Instruktionspflichten im Einzelfall werden wesentlich durch die Größe der Gefahr und das gefährdete Rechtsgut bestimmt (vgl. Senatsurteile BGHZ 106, 273, 283 ; vom 16. Dezember 2008 - VI ZR 170/07 -VersR 2009, 272; BVerfG, VersR 1998, 58; MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 639; Meyer, aaO, S. 112 f.; Hörl, aaO, S. 138 ff.; Möllers, VersR 2000, 1177, 1181).

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08

    Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98

    Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee

    Diese Hinweise, die zumindest der sogenannten "dritten Generation" angehörten, reichten, wie das Berufungsgericht selbst ausführt, mit der darin deutlich ausgesprochenen Warnung vor dem konkret genannten Risiko der Verursachung von Karies bei einer Verwendung der Flasche als Nuckelfläschchen zur Erfüllung der Instruktionspflicht der Beklagten in bezug auf die Kindertees aus (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - aaO, S. 1287; siehe auch BVerfG, NJW 1997, 249, 250).
  • OLG Dresden, 24.07.2012 - 14 U 319/12

    Zu den Informationspflichten aus § 5a Abs. 2 UWG

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Sicherheitsrisiken zu produktbezogenen Informationspflichten zum Schutz der Verbraucher führen können (BVerfG NJW 1997, 249; BGH NJW 1995, 1286; BGHZ 124, 230 - Warnhinweis).
  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 3 U 11/99

    Warnpflicht bei Medizinprodukten

    Je gewichtiger die Gefahr für Gesundheit und Leben ist, desto höhere Anforderungen sind an die Gestaltung der Warnhinweise zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 249).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94

    Instruktionshaftung: Warnpflichten des Herstellers von

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 31.1.1995 (NJW 1995, 1286), die das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (Beschluß vom 16.10.1996, 1 BvR 1179/95), an, wonach in dem ab Dezember 1982 verwendeten Hinweis die Gefahren deutlich herausgestellt werden.
  • LG Köln, 29.08.2007 - 28 S 7/07

    Anspruch einer Verwertungsgesellschaft auf Zahlung einer Betreiberabgabe;

    Die Tarife sind von der VG Wort wie aus ihrem Merkblatt ersichtlich zutreffend festgesetzt worden (die grundsätzliche Berechtigung zur Festlegung der Tarife ist für die VG Wort in Bezug auf Kopierläden vom BVerfG in NJW 1997, 249, ausdrücklich bestätigt worden).
  • LG Köln, 09.08.2006 - 28 O 437/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch zur Zahlung der Betreiberabgabe gem. § 54a

    Die Tarife sind von der VG Wort wie aus ihrem Merkblatt ersichtlich zutreffend festgesetzt worden (die grundsätzliche Berechtigung zur Festlegung der Tarife ist für die VG Wort in Bezug auf Kopierläden vom BVerfG in NJW 1997, 249, ausdrücklich bestätigt worden).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 1 U 162/95

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen schweren Kariesbefalls;

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  • LG Duisburg, 29.01.1999 - 24 S 316/98

    Schadensersatzbegehren aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung; Verschleiß des

    Wenn der Hersteller verpflichtet wäre, stets und unabhängig vom Ausmaß der ermöglichen Schäden detaillierte Hinweise zu geben, so bestünde die Gefahr, daß der Verbraucher angesichts dieses Übermaßes Warnungen vor besonders schwerwiegenden Gefahren nicht mehr wahrnähme (vgl. BVerfG, NJW 1997, 249, 250).
  • VG Halle, 10.11.1998 - B 1 K 388/98

    D (A), Vietnamesen, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Ausweisung, Straftäter,

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