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   OLG Stuttgart, 22.10.1998 - 7 U 118/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9587
OLG Stuttgart, 22.10.1998 - 7 U 118/98 (https://dejure.org/1998,9587)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.1998 - 7 U 118/98 (https://dejure.org/1998,9587)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 7 U 118/98 (https://dejure.org/1998,9587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontrollverlust über einen PKW durch während der Fahrt erfolgenden Griff in das Handschuhfach als Grund für die Befreiung des Versicherers von seiner Einstandspflicht; Anforderungen an die Widerlegung tatsächlicher Vermutungen bei Verkehrsunfällen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Beweislast des VN für Unrichtigkeit des vom Agenten aufgenommenen Unfallhergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 Ziff. II e; VVG § 61 VVG; ZPO § 286

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1359
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen äußeren Fahrbedingungen (Dunkelheit, Kurvenverlauf) und bei unverminderter Geschwindigkeit (ein Abbremsen bei Beginn des "Suchmanövers" trägt der Beklagte nicht vor und wurde im "Schadensformular" -GA 20- auch nicht behauptet) seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. Senat ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20; OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4. ZS) Schaden-Praxis 1998, 121; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360; LG Coburg Schaden-Praxis 2004, 241; LG Ansbach ZfSch 1990, 422).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    Die Unaufmerksamkeit dauerte nämlich so lange, dass er die veränderte Straßenführung (Übergang von gerader Strecke in eine "kurze und relativ enge Kurve" erst so spät bemerkte, dass eine der Straßenführung und der eingehaltenen Geschwindigkeit angemessene Lenkbewegung nicht mehr möglich war, er deshalb die Kontrolle über das Kraftfahrzeug verlor und mit ihm schwer verunglückte. Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen Fahrbedingungen bei unverändert hoher (wenn auch unter Einhaltung der höchstzulässigen) Geschwindigkeit seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20;OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4.
  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 43/00

    Telefonieren mit dem Handy bei schwierigen Verkehrsverhältnissen; Versicherung;

    Insbesondere begründet Unaufmerksamkeit des Fahrers wegen anderer - nicht verkehrsbedingter - Tätigkeiten den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (vgl. OLG Hamm, r+s 2000, 229; OLG Stuttgart, r+s 1999, 56; OLG Zweibrücken, r+s 1999, 406).
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