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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13704
OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96 BSch (https://dejure.org/1997,13704)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.1997 - U 5/96 BSch (https://dejure.org/1997,13704)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 1997 - U 5/96 BSch (https://dejure.org/1997,13704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 514
  • VersR 1999, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51

    Verkehrssicherung bei Wasserstraßen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96
    b) Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eineröffentliehen Wasserstraße, zu der auch die Schleusenanlagen gehören, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 373; BGHZ 20, 59: vgl. auch Senat, Urteil vom 11.12.1990 - U 6/89 Bsch -) in der Regel nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen.
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94

    Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96
    Es ist unzulässig, allein daraus, daß die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat VersR 1996, 129).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02

    Keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der

    Er hat dafür zu sorgen, dass sich die Anlage im verkehrssicheren Zustand befindet und er haftet für Schäden, die einem Benutzer der Anlage aus deren ordnungswidriger Beschaffenheit entstehen, wenn er es aus Mangel an der von ihm im Verkehr zu beachtenden Sorgfalt verabsäumt hat, die Gefahrenquelle zu beheben, für die Zeit bis zu ihrer Beseitigung den Verkehr warnend auf die Gefahrenquelle hinzuweisen und gegebenenfalls den Gefahrenbereich zu sperren (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil v. 15.04.1997 - U 5/96 BSch - = VersR 1999, 212 m.w.N.).

    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.1997 - 20 U 238/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14931
OLG Köln, 21.11.1997 - 20 U 238/96 (https://dejure.org/1997,14931)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.1997 - 20 U 238/96 (https://dejure.org/1997,14931)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 1997 - 20 U 238/96 (https://dejure.org/1997,14931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der privaten Schuldübernahme; Voraussetzungen einer Vertragsübernahme; Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung eines Lagervertrages; Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung eines Verwahrungsvertrages; Anforderungen an die Darlegung eines Schadens; ...

  • VersR (via Owlit)

    AGBG § 9; Allgemeine Lagerbedingungen Nr. 14; HGB § 417
    Kurze Rügefrist für nicht offensichtliche Mängel ist unwirksam L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 212
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 143/89

    Darlegungs- und Beweislast des Einlagerers für Verbleib eingelagerter Sachen bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 5 U 247/06

    Fortzahlung eingestellter BUZ-Versicherungsleistungen im Wege einstweiliger

    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • KG, 06.01.2005 - 12 U 244/03

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Sperrung einer Wasserstraße, um das

    Allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mit verursacht hat, kann eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht hergeleitet werden (vgl. RSOG Karlsruhe, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).
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