Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 16.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.10.1998 - 5 U 1011/97 - 80   

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https://dejure.org/1998,15843
OLG Saarbrücken, 14.10.1998 - 5 U 1011/97 - 80 (https://dejure.org/1998,15843)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.10.1998 - 5 U 1011/97 - 80 (https://dejure.org/1998,15843)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97 - 80 (https://dejure.org/1998,15843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 92 § 3 Nr. 2; VHB 92 § 3 Nr. 3; VHB 92 § 6
    Getrennter Nachweis eines Einbruchdiebstahls und Vandalismusschadens. Mit Anmerkung: Dr. Egbert Jestaedt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 759
  • VersR 1999, 750
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05

    Wohngebäudeversicherung: Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein

    Ist der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen, dann muss er, damit seinerseits Waffengleichheit herrscht, auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Saarbrücken VersR 1999, 750).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, dem Versicherungsnehmer zwar nicht den Vollbeweis für das Vorhandensein und Nichtwiederauffinden jedes Einzelstücks abzuverlangen, aber doch den Nachweis zu fordern, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren, die der angegebenen Menge in etwa ("im wesentlichen") entsprechen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1999, 750, 751; OLG Düsseldorf RuS 1999, 514, 515; NVersZ 2000, 182, 183; OLG Hamm VersR 1998, 316, 317; NVersZ 2000, 186; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 49 Rdn. 53; Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 49 Rdn. 21; a.A.: Lücke, VersR 1996, 785, 793; BK/Schauer, VVG Vorbem. §§ 49-68 a Rdn. 91).
  • VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19

    Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe

    Das Gutachten dient daher auch den Interessen des Beigeladenen zu 1., weshalb dieser ein Auskunftsrecht auch auf den Grundsatz der "Waffengleichheit" stützen kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 13. Juli 2020 - 16 U 137/19, NJW-RR 2020, 1351; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12. Februar 2019 - 11 U 114/17, BeckRS 2019, 5094; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05, BeckRS 2005, 4902; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011-97-80, NJW-RR 1999, 759; Heinrich, NZV 2015, 68).
  • LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07

    Anspruch auf Aushändigung des Gutachtens an den VN

    Gegen die Heranziehung dieser Vorschrift als Anspruchsgrundlage für ein Begehren auf Einsicht auf ein vom Versicherer eingeholtes Gutachten wird vorgebracht, dass dieses Gutachten ausschließlich im Interesse des Versicherers eingeholt und beauftragt worden ist (LG Berlin, NVerZ 2002, 63; Jestaedt, VersR 1999, 750).

    Diebs beruht auf der Erwägung, dass der Versicherer Grund und Höhe der vom Versicherungsnehmer geltend gemachten Schäden ohnehin nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im pflichtgemäßen Interesse der geschädigten Versicherungsnehmer prüfen und zu diesem Zweck den Schadensfall nach Ursache und Höhe bewerten muss (OLG Saarbrücken, VersR 1999, 750).

    Aber selbst wenn § 810 BGB als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers nicht herangezogen werden könnte, hätte der Kläger nach Treu und Glauben aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag einen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens oder Einsicht in das Gutachten (OLG Saarbrücken, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, r + s 2005, 385 mit zustimmender Anmerkung Wälder).

  • LG Dresden, 27.11.2013 - 8 S 269/13

    Sturmversicherung: Einsichtsrecht eines Versicherungsnehmers in ein

    Ist der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen, dann muss er, damit seinerseits Waffengleichheit herrscht, auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Saarbrücken VersR 1999, 750).".
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19

    1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur

    Diese aus Treu und Glauben folgende vertragliche Nebenpflicht findet ihre Grenzen aber dort, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Versicherers berührt sind; hier: angesichts durchgreifender Zweifel an der Redlichkeit des Versicherungsnehmers und der Berechtigung der von ihm geltend gemachten Forderung (Fortführung von Senat, Urt. v. 14. Oktober 1998, 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750).(Rn.22).

    Der Rechtsgedanke, dass einer dem Versicherungsnehmer obliegenden Verpflichtung auf Untersuchung ein Recht auf Auskunft über und eine Einsicht in das Untersuchungsergebnis gegenübersteht, ist zwar nur in § 202 VVG für die private Krankenversicherung kodifiziert worden, kann aber auch sonst von Bedeutung sein, soweit die Feststellungen zum Geschehensablauf, zur Schadenshöhe oder - wie hier - zu den erforderlichen Maßnahmen der Schadensbeseitigung betroffen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284; Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Einl. Rn. 249).

    Der Mitwirkung des Versicherungsnehmers an erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung der Leistungspflicht stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber, wenn der Versicherungsnehmer auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist (Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, RuS 2005, 385; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224).

  • OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19

    Verletzung von Treuepflichten eines Vollkaskoversicherers bei Nichtherausgabe

    Aber nur wenn der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist, muss dieser, damit seinerseits Waffengleichheit herrscht, auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05, NJOZ 2005, 2878, 2879; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011-97/80, NJW-RR 1999, 759 siehe zum Einsichtsrecht im Falle der Leistungspflicht des Versicherers: Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl., VVG § 85 Rn. 3).
  • AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Einsicht in Sachverständigengutachten

    Wenn der Kläger einerseits zur Mitwirkung verpflichtet ist, bzw. im Falle der Obliegenheitsverletzung seinen Leistungsanspruch verliert, besteht demgegenüber der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Auskunft und Einsicht in das Gutachten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.10.1998, 5 U 1011/97, NJW-RR 1999, 759 ff).
  • LG Oldenburg, 09.12.2011 - 13 O 1604/11

    Sturmversicherung - Einsichtsrecht in Schadensgutachten

    Ist der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen, muss er, damit Waffengleichheit herrscht, auch Auskunft über und Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 zu 12 W 32/05, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 759; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 W 17/00

    Versicherungsrecht - Nachweis eines Einbruchdiebstahls

    Dies setzt indes seine Glaubwürdigkeit voraus (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Saarbrücken VersR 1999, 750, 751), die jedoch nicht gegeben ist.
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

  • OLG Hamm, 03.11.2000 - 20 U 187/99

    Erscheinungsbild eines Einbruchdiebstahls bei behauptetem Abhandenkommen mehrerer

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.10.1998 - 2/17 S 162/98, 2-17 S 162/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12807
LG Frankfurt/Main, 16.10.1998 - 2/17 S 162/98, 2-17 S 162/98 (https://dejure.org/1998,12807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.10.1998 - 2/17 S 162/98, 2-17 S 162/98 (https://dejure.org/1998,12807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 2/17 S 162/98, 2-17 S 162/98 (https://dejure.org/1998,12807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kaminfeuer nicht gelöscht - Versicherung muss im Brandfall nicht zahlen

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61
    Lagerung brennbarer Stoffe unter offenem Kamin ist grob fahrlässig L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 750
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Entstehen eines Brandes durch unbeaufsichtigten

    Auch musste dem Zeugen K einleuchten, dass angesichts des Umstandes, dass unmittelbar neben dem Kamin trockenes Holz gelagert war, aufgewirbelter Brandstoff in das Holz gelangen konnte und die Gefahr eines Brandes begründete (vgl. auch OLG Köln NVersZ 1999, 143; LG Frankfurt NVersZ 1999, 41).
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