Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.07.1998 - 10 U 864/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,21084
OLG Koblenz, 31.07.1998 - 10 U 864/97 (https://dejure.org/1998,21084)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.1998 - 10 U 864/97 (https://dejure.org/1998,21084)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - 10 U 864/97 (https://dejure.org/1998,21084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 ff.
    Sterilitätsuntersuchung eines Ehemannes ist bei Antragstellunganzuzeigen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 840
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.1998 - 20 U 85/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15255
OLG Hamm, 30.10.1998 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1998,15255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.1998 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1998,15255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 20 U 85/98 (https://dejure.org/1998,15255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 2; AGBG § 3; AGBG § 9; BGB § 134
    Ausschluß von Versicherungsfällen vor Versicherungsbeginn verstößt nicht gegen das AGBG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 840
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98

    Pflegetagegeldversicherung bei Adoption

    Denn was Versicherer und Versicherungsnehmer schon durch ausdrückliche Abrede nicht vereinbaren dürfen, kann auch nicht Gegenstand versicherungsrechtlicher Vertrauenshaftung sein (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

    Eine Abbedingung des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bzw. des § 2 AVB dahingehend, daß auch der bereits eingetretene Versicherungsfall vom Versicherungsschutz umfaßt werden sollte, würde sich daher als willkürliches persönliches Geschenk der beklagten Versicherung an die Klägerin zu Lasten der Versichertengemeinschaft darstellen und wäre nach alledem gemäß § 138 BGB als nichtig anzusehen (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

  • OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06

    Keine Auswirkungen der Vertragsverlängerung einer

    Denn wissen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bereits bei Antragstellung, dass der Versicherungsfall eingetreten und eine Leistungspflicht des VR nicht nur in Betracht kommt, sondern bereits entstanden ist (hierauf zielt der Vortrag des Klägers hin), so stellt die - so vereinbarte - Rückwärtsversicherung ein willkürliches persönliches Geschenk dar, die um der Versichertengemeinschaft willen nach § 138 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 40/89 - VersR 1990, 618; Senat, Urteil vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 - VersR 2000, 441; Senat, Urteil vom 30.10.1998 - 20 U 85/98- VersR 1999, 840).
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