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   OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97   

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https://dejure.org/1998,3513
OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,3513)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,3513)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1998 - 7 U 173/97 (https://dejure.org/1998,3513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Stromschlages durch eine Oberleitung; Verpflichtung zur Sicherung des Bahngeländes und zur Abwehr der von der elektrischen Oberleitung ausgehenden Gefahren; Möglichkeit der Einfriedung sämtlicher Gleisanlagen zum Schutz vor ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1; BGB § 823; EBO § 62
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HpflG § 1; BGB § 823; EBO § 62
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG

  • rechtsportal.de

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht der Deutschen Bahn AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 692
  • VersR 1999, 896
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Diese Pflicht trifft namentlich auch die Beklagte hinsichtlich der Gefahren, die auf ihren Gleisgrundstücken von elektrischen Oberleitungen ausgehen (BGH VersR 1995, 672, 673).

    Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).

    Nach der Rechtsprechung ist die Beklagte nicht verpflichtet, auf Rangier- und Abstellgleisen während der Zeiten, in denen ein Rangierverkehr nicht stattfindet, den elektrischen Strom abzuschalten (OLG Karlsruhe a.a.O.; im Ergebnis auch - für einen "Abstellbahnhof" - BGH VersR 1995, 672).

    Diese Warnung genügte nicht der neueren Rechtsprechung, die von der Beklagten verlangt, daß entweder durch Warnschilder oder durch entsprechende grafische, insbesondere piktografische Darstellungen auf die von der Oberleitung ausgehende Gefahr hingewiesen wird; das hergebrachte Blitz-Symbol ist hiernach jedenfalls bei mit Trittleitern ausgerüsteten Waggons nicht mehr ausreichend (BGH VersR 1995, 672, 673).

    Er verneinte aber - im Gegensatz zum Oberlandesgericht - ein Verschulden, weil der Beklagten zugebilligt werden müsse, daß sie sich in ihrer Praxis an der früheren Rechtsprechung orientiert habe; die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht seien erst durch das mit der Revision angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts Hamm verschärft worden (BGH VersR 1995, 672, 674).

    Im Ergebnis bewertet der Senat die beiderseitigen Verantwortungsbeiträge gleich, so daß eine Anspruchsminderung in Höhe von 50 % gerechtfertigt ist (vgl. auch BGH VersR 1995, 672, 674).

  • LG Aachen, 13.08.1997 - 4 O 315/96

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren auf Grund einer Starkstromverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.08.1997 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 315/96 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.409,80 DM nebst jeweils 4 % Zinsen aus 985, 20 DM seit dem 11.10.1996, aus 2.784,66 DM seit dem 27.06.1997 und aus 10.639,94 DM seit dem 20.11.1997 zu zahlen.
  • OLG Hamm, 07.06.1988 - 9 U 182/87
    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Diesen Standpunkt hatte namentlich das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung aus dem Jahre 1988 (VersR 1990, 913) eingenommen und war darin auch durch den Bundesgerichtshof, der die gegen das Urteil eingelegte Revision mit Beschluß vom 10.10.1989 nicht angenommen hatte, bestätigt worden.
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Bei einer derartigen Gefahrenlage hat der Grundstückseigentümer, wie seit langem anerkannt ist, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu schützen (BGH VersR 1993, 621; 1975, 88, 89; 1989, 155, 157; 991, 549).
  • OLG Hamm, 19.06.1995 - 6 U 55/94

    Junge; Minderjähriger; Dach; Abstellgleis; Eisenbahn; Waggon; Stromschlag;

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 149/73

    Grundstückseigentümer - Verkehrssicherungspflicht - Haftung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Bei einer derartigen Gefahrenlage hat der Grundstückseigentümer, wie seit langem anerkannt ist, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu schützen (BGH VersR 1993, 621; 1975, 88, 89; 1989, 155, 157; 991, 549).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.1991 - 9 U 45/91

    Verkehrssicherungspflicht; Deutsche Bundesbahn; Elektrifiziertes Abstellgleis;

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Eine Verpflichtung der Beklagten, Unbefugte von ihren Gleisanlagen durch Zäune oder Absperrungen fernzuhalten, wird deshalb von der Rechtsprechung allgemein, auch für elektrifizierte Anlagen, verneint (BGH VersR 1995, 672, 674; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1490; OLG Hamm NZV 1996, 30).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    c) Zu den Besuchskosten zählen ferner die Verpflegungsmehrkosten (vgl. BGH VersR 1991, 559, 561).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 173/97
    Erforderlich ist nur, daß es sich um eine Pflege handelt, für die sich nach objektiven Bemessungskriterien ein "Marktwert" ermitteln läßt, was voraussetzt, daß die gleiche Leistung auch von einer gegen Entgelt beschäftigten fremden Pflegekraft erbracht werden könnte (BGH NJW 1989, 766).
  • OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09

    Lehman-Zertifikate

    Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden.
  • OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 118/09

    Lehman-Zertifikate

    Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden.
  • OLG Köln, 04.05.2015 - 7 W 19/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Eine Mitverursachung bzw. ein nach § 254 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 4 HaftPflG maßgebliches Mitverschulden des Geschädigten hat die Antragsgegnerin als Schädigerin darzulegen und zu beweisen (OLG Köln, VersR 1999, 896, Rn. 50 nach juris; Geigel/Kaufmann, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 26. Kap., Rn. 45).
  • LG Hamburg, 08.09.2010 - 319 O 201/09

    Schadensersatz wegen Falschberatung beim Kapitalanlagenerwerb und Totalverlust

    Vorwiegend bei der Ableitung neuer bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden.
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