Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 12.01.2000

Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99   

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https://dejure.org/2000,11279
LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99 (https://dejure.org/2000,11279)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2000 - 1 S 370/99 (https://dejure.org/2000,11279)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 1 S 370/99 (https://dejure.org/2000,11279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht des Versicherers im Fall des Aufspringens der Motorhaube während der Fahrt zur Reparaturwerkstatt nach einem Unfall; Unmittelbarer Ursachenzusammenhang zwischen Auffahrunfall und Schadenseintritt; Maßstab bei der Auslegung allgemeiner ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Aufspringen der unfallbeschädigten Motorhaube bei Fahrt zur Werkstatt L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 838
  • VersR 2000, 1536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 29.01.1990 - 12 U 1442/88
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99
    Aus der von Stiefel/Hofmann (a.a.O.) herangezogenen Entscheidung des OLG Koblenz (. VersR 1990, 768) lässt sich nichts anderes entnehmen.
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (VersR 1996, 622 m.w.N.) sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung verstehen muss.
  • OLG Hamm, 31.05.1989 - 20 U 328/88

    Betriebsschaden; Gewöhnlicher Fahrbetrieb; Verwirklichung des Risikos;

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99
    Entscheidend für die die Abgrenzung zwischen Betriebsschaden und Unfallschaden ist also, ob bei dem gewöhnlichen Fahrbetrieb sich ein Risiko verwirklicht hat, das als außergewöhnliches Unfallereignis bezeichnet werden muss bzw. ob das konkret verwirklichte Risiko als relativ selten nicht in eine Betriebskostenrechnung einbezogen werden müßte (vgl. OLG Hamm, VersR. 1990, 85 n.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 12 U 269/96
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99
    Dass ein derartiges Schadensereignis auch einen Betriebsschaden darstellen kann, wenn das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt allein darauf zurückzuführen ist, dass die Haube sich während des normalen Fahrbetriebes durch die damit verbundenen physikalischen Einwirkungen auf das Fahrzeug, u.a. durch den Fahrtwind geöffnet hat (vgl. OLG Hamm, VersR 1989, 836 [OLG Hamm 20.01.1989 - 20 U 138/88] ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1329 [OLG Karlsruhe 20.02.1997 - 12 U 269/96] ), ändert hieran nichts.
  • OLG Hamm, 20.01.1989 - 20 U 138/88

    Ausschluß des Unfallversicherungsschutzes; Kfz-Sachschaden; Aufspringende

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99
    Dass ein derartiges Schadensereignis auch einen Betriebsschaden darstellen kann, wenn das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt allein darauf zurückzuführen ist, dass die Haube sich während des normalen Fahrbetriebes durch die damit verbundenen physikalischen Einwirkungen auf das Fahrzeug, u.a. durch den Fahrtwind geöffnet hat (vgl. OLG Hamm, VersR 1989, 836 [OLG Hamm 20.01.1989 - 20 U 138/88] ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1329 [OLG Karlsruhe 20.02.1997 - 12 U 269/96] ), ändert hieran nichts.
  • OLG Koblenz, 26.07.2013 - 10 U 1452/12

    Kfz-Vollkaskoversicherung - Fahrzeugschäden durch Aufspringen einer Motorhaube

    Nach der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Landgerichts Landau scheitert Versicherungsschutz nicht am Unmittelbarkeitserfordernis, wenn die Motorhaube als Folge der Beschädigung durch einen Unfall bei einer anschließenden Fahrt aufspringt (LG Landau NJW-RR 2000, 838; Prölss/Martin, a. a. O., Rdziff. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.01.2000 - 5 U 481/99 - 34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18587
OLG Saarbrücken, 12.01.2000 - 5 U 481/99 - 34 (https://dejure.org/2000,18587)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.01.2000 - 5 U 481/99 - 34 (https://dejure.org/2000,18587)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 5 U 481/99 - 34 (https://dejure.org/2000,18587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 14 Abs. 3
    Vorvertraglichkeit bei Streit um die Wirksamkeit einer Klausel in Lebensversicherungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 601
  • VersR 2000, 1536
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2011 - 12 U 122/11

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Leistungsablehnung

    Soweit gelegentlich die Ansicht vertreten wird, die Klausel beziehe sich nur auf mehrere "rechtlich selbständige" Verstöße (OLG Saarbrücken VersR 2000, 1536; OLG Celle NJW-RR 2009, 38, 40; Harbauer, aaO § 4 Rz 79), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Die Regelung des § 4 Abs. 3 a) ARB, auf die sich die Beklagte beruft und die verschiedentlich in vergleichbaren Fällen herangezogen wird (OLG Celle NJW-RR 2009, 38 Tz 7 ff), findet keine Anwendung, wenn in der Willenserklärung selbst bereits der den Rechtsschutzfall auslösende Verstoß liegt (Prölss/Martin Armbrüster 28. Aufl. Rz 129 zur insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 4 ARB 2008; Maier aaO § 4 ARB Rz 136; OLG Saarbrücken VersR 2000, 1536, Tz 31, juris zum im wesentlichen gleichlautenden § 14 Abs. 3 S. 2 ARB 1975).

    Zudem liegen mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Saarbrücken (VersR 2000, 1536) und Celle (NJW-RR 2009, 38, 40) divergierende Ansichten zur Frage vor, ob die § 4 Abs. 2 ARB dahin auszulegen sei, dass die Jahresregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 ARB nur dann anzuwenden sei, wenn mehrere rechtlich selbständige Rechtsschutzfälle vorliegen.

  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei

    Anders liegt es dagegen, wenn bereits die Entstehung des Schuldverhältnisses mit einem Verstoß behaftet ist, etwa wenn es um die Frage geht, ob ein Vertrag wegen Verstoßes gegen §§ 134, 138 BGB nichtig ist, ob ein Scheingeschäft nach § 117 BGB vorliegt, ob ein Willensmangel nach §§ 119, 123 BGB zum Vertragsschluss geführt hat oder ein Verstoß gegen Formvorschriften vorliegt (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2000, 1536: Streit um die inhaltliche Wirksamkeit einer Klausel über die zeitliche Beschränkung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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