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   OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99   

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https://dejure.org/1999,7259
OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99 (https://dejure.org/1999,7259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.1999 - 20 U 51/99 (https://dejure.org/1999,7259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 1999 - 20 U 51/99 (https://dejure.org/1999,7259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278
    Keine Haftung des Versicherers für Untreue eines Geschäftsstellenleiters außerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 278
    Haftung des Versicherers für deliktisches Handeln eines Filialleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VU für Veruntreuung des VV, Zurechnung des schuldhaften Verhaltens des VV, Geschäftsstellenleiter, Filialleiter einer Geschäftsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 39/96
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99
    Für die Frage, ob ein Schädiger als Erfüllungsgehilfe oder als ein außerhalb des Vertragsverhältnisses stehender Dritter gehandelt hat, ist allein maßgeblich, ob die Verfehlung des Schädigers eine selbständige unerlaubte Handlung darstellt, die mit der Vertragserfüllung nur in äußerem Zusammenhang steht, oder ob sie in den allgemeinen Umkreis desjenigen Aufgabenbereichs gehört, für dessen Wahrnehmung der Schädiger vom Schuldner bestimmt worden ist (so: OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1097 hierzu: 1098).
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99
    Auch ein Mißbrauch der dem Zeugen E anvertrauten Stellung und der damit verbundenen Befugnisse im Geschäftsverkehr mit Kunden gehört zum Personalrisiko einer Versicherung, für das diese nach § 278 BGB einstehen muß (so - bezogen auf eine Bank: BGH NJW 1977, 2259; BGH NJW-RR 1989, 723/725).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Gehilfe rein zufällig mit den Rechtsgütern eines Geschädigten in einer Weise in Berührung gekommen ist, die ihm lediglich die Gelegenheit bot, wie ein deliktisch handelnder Dritter eine von den ihm übertragenen Aufgaben völlig losgelöste unerlaubte Handlung zu begehen (so: BGH NJW-RR 1989, 725 ).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99
    Auch ein Mißbrauch der dem Zeugen E anvertrauten Stellung und der damit verbundenen Befugnisse im Geschäftsverkehr mit Kunden gehört zum Personalrisiko einer Versicherung, für das diese nach § 278 BGB einstehen muß (so - bezogen auf eine Bank: BGH NJW 1977, 2259; BGH NJW-RR 1989, 723/725).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2002 - 3 U 856/02

    Umfang der Haftung für den Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung einer

    Auch dort muß ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen der dem Gehilfen aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck und der Straftat bestehen (siehe Staudinger a.a.O., Rn. 79 zu § 831 BGB, OLG Hamm in VersR 2000, 213 sowie BGH NJW-RR 89, 723 f).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 174/04

    Haftung der Versicherung für eigenmächtiges Fehlverhalten des Agenten bei

    Etwas anderes besagt auch nicht die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung OLG Hamm VersR 2000, 213 (Bl.48 f GA).
  • OLG München, 25.11.2008 - 5 U 3302/08

    Haftung für einen Erfüllungsgehilfen: Haftung des Vertragspartners eines

    17Soweit das Erstgericht zur Begründung seiner abweichenden Auffassung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Versicherungsrecht 2000, 213) abstellt, wonach es an einem solchen Zusammenhang fehlt, wenn einem Versicherungsagenten Kapital zur Anlage auf einem Konto im Ausland überlassen wird, fehlt es bereits an einer Vergleichbarkeit der Ausgangssituation.
  • OLG Hamm, 04.04.2003 - 25 U 139/02
    Insoweit kann auf die zutreffenden Ausführungen des angefochtenen Urteils unter Hinweis auf die Entscheidung des 20. Zivilsenats vom 20.08.1999 (20 U 51/99; Versicherungsrecht 2000, 313) Bezug genommen werden.
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