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   OLG Stuttgart, 05.08.1998 - 4 U 73/97   

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https://dejure.org/1998,9831
OLG Stuttgart, 05.08.1998 - 4 U 73/97 (https://dejure.org/1998,9831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.08.1998 - 4 U 73/97 (https://dejure.org/1998,9831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. August 1998 - 4 U 73/97 (https://dejure.org/1998,9831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sicherstellung ungefährlicher Wassertemperatur für Patienten eines Rehabilitationszentrums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Haftung des Betreibers eines Rehabilitationszentrums für Verbrühungen eines Heimbewohners infolge eines defekten Warmwasserthermostats in einem Gemeinschaftsbad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht und zumutbarer Selbstschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 333
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.08.2019 - III ZR 113/18

    Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen Behinderung

    Dafür könnte sprechen, dass der Schutz vor Verbrühungen bereits in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen war und die Gerichte hierbei gesteigerte Sicherheitsanforderungen hinsichtlich schutzbedürftiger Heimbewohner angenommen haben (z.B. OLG Stuttgart, VersR 2000, 333: Einbau eines Temperaturbegrenzers oder einer nur durch das Personal zu bedienenden Sperrvorrichtung [Rehabilitationszentrum]; OLG München, FamRZ 2006, 1676: Installation eines Temperaturreglers oder -begrenzers [Pflegeheim]; OLG Hamm, PflR 2014, 457: Einbau eines Absperrventils und von durch ein Sicherheitsschloss versperrten Türen [Pflegezentrum]).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 7 U 285/19

    Kein Schutz vor Vergesslichkeit - Und: Eltern haften nicht für ihre (erwachsenen)

    Nimmt die Intensität der Gefahr zu, wächst damit auch das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen zu erwartenden Sorgfalt (BGH NJW 1965, 197 (199); vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2003, 05834; BeckOK BGB/Förster, 52. Ed. 1.11.2019, BGB § 823 Rn. 309 f).
  • OLG Celle, 17.08.2017 - 8 U 123/17

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich eines Höhenvorsatzes

    Welchen Umfang an Sicherheit der Pflichtige gegenüber den zugelassenen Benutzern schuldet, bestimmt sich nach der Eigenart des von der Gefahr konkret betroffenen Personenkreises (vgl. OLG Stuttgart VersR 2000, 333).
  • OLG Stuttgart, 18.06.2015 - 2 U 140/14

    Haftung eines Kindergartenerziehers wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung:

    Zugunsten von Kindern sei wegen deren Unerfahrenheit, Unbesonnenheit und Spiellust ein strengerer Sicherheitsmaßstab anzulegen (BGH, NJW 1999, 2364; OLG Stuttgart, VersR 2000, 333).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03

    Verkehrssicherungspflicht: Gefährdung von Kleinkindern im Treppenhaus eines

    Dabei löst nicht jede nur denkbare Gefährdung eine Verkehrssicherungspflicht aus, sondern erst eine solche, die die Möglichkeit einer Schutzgutverletzung für den Sachkundigen nahe legt (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2000, 333, 334).
  • LG Würzburg, 17.11.2009 - 24 O 1642/09
    Nicht jede nur denkbare Gefährdung löst eine Verkehrssicherungspflicht aus, sondern erst eine solche, die die Möglichkeit einer Schutzgutverletzung für einen Sachkundigen nahe legt (OLG Stuttgart, Urteil vom 05.08.1998, Az: 5 U 73/97, VersR 2000, 333(334)).
  • LG Coburg, 16.01.2007 - 23 O 726/06

    Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Freibadbetreibers

    Im Gegensatz zur Entscheidung des OLG Stuttgart vom 05.08.1998 ( 4 U 73/97 , [...]Fundstelle, zugleich: VersR 2000, 333 [OLG Stuttgart 05.08.1998 - 4 U 73/97] ) war der zu schützende Personenkreis mit der zur Verfügung gestellten sanitären Einrichtung somit nicht überfordert.
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