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   OLG Koblenz, 05.03.1999 - 10 U 155/98   

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https://dejure.org/1999,16303
OLG Koblenz, 05.03.1999 - 10 U 155/98 (https://dejure.org/1999,16303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.03.1999 - 10 U 155/98 (https://dejure.org/1999,16303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. März 1999 - 10 U 155/98 (https://dejure.org/1999,16303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; ZPO § 286
    Herbeiführung eines nächtlichen Unfalls auf einer Landstraße bei 150 km/h ist grob fahrlässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 720
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 13.03.2009 - 10 U 1038/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel im Fahrzeuginneren und

    Dabei hat der Versicherer grundsätzlich den Vollbeweis zu erbringen (vgl. Senat, Urteil vom 5.3.1999 - 10 U 155/98 -, VersR 2000, 720), wobei sich der Versicherer grundsätzlich nicht auf einen Anscheinsbeweis stützen kann, sondern einen für die Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 ZPO erforderlichen "Mindestsachverhalt" positiv nachweisen können muss.
  • OLG Koblenz, 26.03.2009 - 10 U 1243/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Verursachung der Entwendung eines

    Dabei hat der Versicherer grundsätzlich den Vollbeweis zu erbringen (vgl. Senat in VersR 2000, 720), wobei sich der Versicherer grundsätzlich nicht auf einen Anscheinsbeweis stützen kann, sondern einen für die Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 ZPO erforderlichen "Mindestsachverhalt" positiv nachweisen können muss.
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2008 - 5 U 78/08

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung nach einem

    Wenn ein Kraftfahrer im Zusammenhang mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung von der Fahrbahn abkommt, insbesondere nach rechts auf die Gegenfahrbahn oder den Grünstreifen, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass das Abkommen gerade auf der Geschwindigkeitsüberschreitung beruht, denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung an engen und unübersichtlichen Stellen dient u. a. auch gerade dazu, dem Fahrer die ständige Beherrschung seines Fahrzeugs zu ermöglichen (vgl. OLG Koblenz, VersR 2000, 720 - 721, juris Rdnr. 28; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 3 StVO, Rdnr. 66 u. § 2 StVO, Rdnr. 74 jeweils m. w. N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2005 - 8 Sa 311/05

    Haftung des AN; grobe Fahrlässigkeit

    Es besteht ein Unterschied zwischen der Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf öffentlichen Landstraßen von 100 km/h um 50 % (vgl. etwa OLG Koblenz v. 05.03.1999 - 10 U 155/98, VersR 2000, 720 - im Ausgang einer Kurve!) und der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf einem Betriebsgelände von 10 km/h um 15 bis 20 km/h. Zwar ist auf einem Betriebsgelände eine Vielzahl ungeordneter Bewegungen von Fußgängern, Fahrzeugen und sonstigen Transportmitteln zu besorgen, wodurch erhöhte Unfallgefahr besteht.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskofalls - Überholen bei überhöhter

    Denn die Überschreitung der Geschwindigkeit bewirkt eine deutliche Steigerung der Gefahren des Straßenverkehrs etwa in bezug auf die Folgen von Fahrfehlern, Zufallseinflüssen oder aber technischen Defekten (vgl. OLG Koblenz, r + s 1999, 498 f. = VersR 2000, 720 f.).
  • LG Köln, 04.03.2009 - 20 O 246/07

    Schadensersatzanspruch bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass gerade das mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung verbundene Gefahrenpotential kaum jemals folgenlos hinweggedacht werden kann (vgl. etwa OLG Koblenz, VersR 2000, 720).
  • LG Berlin, 14.07.2003 - 11 O 364/02

    Automietvertrag - Unfall - Vollkaskoversicherung

    Anders als in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG Köln (VersR 1990, 390) und des OLG Koblenz (VersR 2000, 720) besteht hier die Möglichkeit eines das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ausschließenden Geschehensablaufs, der auch nicht völlig fernliegend ist.
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