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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13217
OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00 (https://dejure.org/2000,13217)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 8 U 682/00 (https://dejure.org/2000,13217)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 8 U 682/00 (https://dejure.org/2000,13217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17
    Alleinhaftung des mit zu geringem Seitenabstand an einem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür Vorbeifahrenden L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Voller Schadensersatz bei unvorsichtigem Türöffnen

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1042 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00
    Für das Verständnis dieses Begriffs ist die normative Beurteilung maßgeblich (vgl. BGHZ 29, 163).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Ob etwas anderes gilt, wenn feststeht, dass sich der Ein- oder Aussteigende vor und während des Ein- oder Aussteigens vergewissert hat, dass sich kein rückwärtiger Verkehr nähert, und dass der Unfall ausschließlich auf einen zu geringen Seitenabstand des Vorbeifahrenden zurückzuführen ist (dahin gehend OLG Bremen, aaO; vgl. auch OLG Nürnberg, VersR 2001, 1042 ; abweichend OLG Düsseldorf, aaO), kann hier dahinstehen.
  • OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08

    Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten

    Ob der Fahrfehler des Beklagten zu 1) den vom Pkw des Klägers ausgehenden Ursachenbeitrag (Betriebsgefahr) so überwiegt, dass eine Mithaftung des Klägers ganz ausscheidet, wie das OLG Nürnberg in einem gleich gelagerten Fall angenommen hat, in dem allerdings die - wie hier - ins Fahrzeuginnere gebeugte Ehefrau des Fahrzeughalters die in die Fahrbahn hinein ragende Tür durch eine geringfügige Bewegung weiter geöffnet hatte (vgl. OLG Nürnberg, DAR 2001, 130, juris Rn.9), kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Hinzu kommt Folgendes: Bei der Vorbeifahrt an einem haltenden Fahrzeug kann ein Seitenabstand von weniger als 1 m zwischen den Fahrzeugen zu gering sein, wenn sich eine Person in den haltenden Pkw hinein beugt, der mit auf der Fahrerseite geöffneter Tür auf einem Seitenstreifen neben der Fahrbahn steht; denn es muss jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden (Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05; OLG Hamm NZV 2004, 408; so auch OLG Nürnberg DAR 2001, 130).
  • LG Duisburg, 10.06.2013 - 3 O 405/12

    Haftungsverteilung bei Kollision mit geparktem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür

    Allein die Tatsache, dass nicht jede Reparaturwerkstatt über eine eigene Lackiererei verfügt, ist kein hinreichender Grund anzunehmen, dass solche Kosten konkret aufgewendet werden müssten (OLG Nürnberg, Urteil vom 24.08.2000, Az.: 8 U 682/00).

    Die im Gutachten aufgeführten Ersatzteilzuschläge sind ebenso wenig ersatzfähig, da die Vertragswerkstätten der Autofirmen in der Regel die von diesen empfohlenen Richtpreise für Ersatzteile einhalten (LG Duisburg, Urteil vom 06.02.1998, Az.: 24 S 350/97; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 24.08.2000, Az.: 8 U 682/00).

  • LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23

    Unfall beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug

    Vor diesem Hintergrund überwiegt das unbedachte Verhalten der Beklagtenseite den vom Pkw des Klägers ausgehenden Ursachenbeitrag so sehr, dass die Mithaftung des Klägers trotz des eigenen Verkehrsverstoßes ausscheidet (siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 24. August 2000 - 8 U 682/00 -, juris, Rn. 9 f.).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Die Vorbeifahrt eines Lkw-Zuges auf der Spurbegrenzungslinie an einem geparkten Pkw in einem seitlichen Abstand von weniger als etwa einem Meter ist regelmäßig grob fahrlässig und kann gegenüber dem Sorgfaltsverstoß des Aussteigenden zu einer Haftung von zwei Dritteln führen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 24. August 2000 - 8 U 682/00 - auch OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 1998 - 1 U 49/97 -).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3304
OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 159/99 (https://dejure.org/2000,3304)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2000 - 19 U 159/99 (https://dejure.org/2000,3304)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2000 - 19 U 159/99 (https://dejure.org/2000,3304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StVO § 8 Abs. 1; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    StVO § 8; StVO § 17
    Abwägung des Verschuldens bei Vorfahrtverletzung und Verstoß gegen Rechtsfahrgebot

  • rechtsportal.de

    StVO § 8 § 17
    Abwägung Vorfahrtverletzung gegen Rechtsfahrgebot; Haftungsverteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1042
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 159/99
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt einen Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen regelmäßig dann an, wenn auf einer Kreuzung oder Straßeneinmündung zwei Kraftfahrzeuge zusammenstoßen (BGH, NJW 1964, 1371 = VersR 1964, 639 (640); NJW 1976, 1317; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 8 StVO Rn 69).
  • BGH, 19.03.1964 - II ZR 177/62
    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 159/99
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt einen Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen regelmäßig dann an, wenn auf einer Kreuzung oder Straßeneinmündung zwei Kraftfahrzeuge zusammenstoßen (BGH, NJW 1964, 1371 = VersR 1964, 639 (640); NJW 1976, 1317; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 8 StVO Rn 69).
  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße

    Anders als die Berufung meint, gilt dies auch im Regelfall, wenn der Wartepflichtige - wie hier - aus der untergeordneten Straße nach rechts in die bevorrechtigte Straße ab- oder einbiegt und dort mit einem entgegenkommenden vorfahrtsberechtigten Fahrzeug zusammenstößt (vgl. KG, Urteil vom 15.01.1996 - 12 U 304/95, juris; OLG Köln, VersR 1998, 1044; VersR 2001, 1042; Kammer, st. Rspr.; Urteile vom 08.04.2011 - 13 S 11/11 - und vom 10.06.2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607; LG Düsseldorf, DAR 1994, 159; LG Essen, Schaden-Praxis 2013, 285).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 218/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und

    Die somit festgestellten wechselseitigen Verursachungsbeiträgen abwägend, ist die Wertung des Landgerichts, den Beitrag des Klägers mit 1/3 anzunehmen, nicht zu beanstanden (vgl. OLG Hamburg VersR 1952, 376; OLG Köln VersR 2001, 1042).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2007 - 1 U 28/07

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung: Haftungsverteilung

    Damit spricht gegen den Beklagten zu 1) als Wartepflichtiger der Anschein einer schuldhaften Vorfahrtsverletzung (vgl. KG NZV 2002, 79; VRS 105, 104; OLG Hamm ZfS 2001, 105; OLG Köln VRS 99, 249; OLG Stuttgart NZV 1994, 440; OLG Koblenz NZV 1993, 273).
  • KG, 28.12.2006 - 12 U 47/06

    Verkehrsunfall: Erhöhung der Betriebsgefahr eines von einem Vorfahrtberechtigten

    Dass aber das Befahren der linken Fahrbahnhälfte - auch wenn sich das Vorrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite erstreckt - die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges erhöht und im Falle der Unfallursächlichkeit dieses Umstandes zur Mithaftung führt, entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. schon BGH, Urteil vom 18. September 1964 - VI ZR 132/63 - VersR 1964, 1195; KG, Urteil vom 6. Oktober 1988 - 22 U 424/88 - a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 15. März 1989 - 13 U 222/88 - NZV 1989, 437; Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 U 1/91 - NZV 1991 - 429; Urteil vom 31. März 2000 - 19 U 159/99 - VersR 2001, 1042; Senat, Urteil vom 7. Februar 1994 - 12 U 579/93 - Urteil vom 15. Januar 1996 - 12 U 304/95 - sowie OLG Bamberg, a.a.O. und OLG Karlsruhe, a.a.O., jeweils für Unfälle mit Ausfahrern aus Grundstücksausfahrten).
  • LG Stade, 02.03.2004 - 1 S 45/03

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Höhe der Unkostenpauschale

    Diese Konstellation begründet zulasten des Beklagten zu 2) einen Anscheinsbeweis dahingehend, dass dieser unter Verstoß gegen § 8 StVO die Vorfahrt des vom Kläger geführten Pkw nicht beachtete (vgl. BGH, NJW 1982 2686; OLG Köln, VersR 2001, 1042-1043; OLG Köln, Schaden-Praxis 1998, 273-274; LG Berlin, Schaden-Praxis 1997, 315-316; OLG Köln, Schaden-Praxis 1995, 358-359).
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Rechtsprechung
   KG, 29.05.2000 - 12 U 9571/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9862
KG, 29.05.2000 - 12 U 9571/98 (https://dejure.org/2000,9862)
KG, Entscheidung vom 29.05.2000 - 12 U 9571/98 (https://dejure.org/2000,9862)
KG, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 12 U 9571/98 (https://dejure.org/2000,9862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1042 (Ls.)
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