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   BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00   

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https://dejure.org/2001,1253
BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00 (https://dejure.org/2001,1253)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2001 - IV ZR 235/00 (https://dejure.org/2001,1253)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 (https://dejure.org/2001,1253)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zurechnung der Kenntnis des VV, Doppelstellung eines VV als Hausverwalter des VN und Agenten des U

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 169
  • MDR 2002, 152
  • VersR 2001, 1498
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00
    Die Zurechnung der Kenntnis des Agenten setzt voraus, daß dieser bei der Antragsentgegennahme in Ausübung der Stellvertretung für den Versicherer tätig geworden ist (Senatsurteil vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 - VersR 1999, 1481 unter 2 b).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00
    Mit der bloßen Verwendung eines - vorbereiteten - Antragsformulars ist zudem keine erkennbare Beschränkung der Empfangsvollmacht auf schriftliche Erklärungen verbunden (BGHZ 102, 194, 197 ff.), so daß auch mündliche Ergänzungen, die vor dem Versicherungsagenten zum schriftlichen Versicherungsantrag abgegeben werden, gegenüber dem Versicherer erklärt sind.
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00
    Das allein begründet noch nicht die Stellung als Versicherungsagentin (vgl. BGHZ 94, 356, 359; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 43 Rdn. 4, Anhang zu §§ 43-48 Rdn. 22).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00
    Unterläßt der Versicherer die in § 5 Abs. 2 VVG vorgeschriebene Rechtsbelehrung, weil er irrigerweise glaubt, der Versicherungsschein entspreche dem vom Versicherungsnehmer gestellten Antrag, dann gilt der Antrag gemäß § 5 Abs. 3 VVG als unverändert angenommen, ohne daß es auf ein Verschulden des Versicherers in diesem Zusammenhang ankäme (Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVa ZR 224/85 - NJW 1988, 60 unter II 1 a).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Nach der Senatsrechtsprechung ist entscheidend, dass der Agent vom Versicherer mit dem Abschluss von Verträgen betraut sein muss (Urteile vom 22. September 1999 aaO unter 2 c; vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II; vgl. dazu auch BGHZ 102, 194, 197 f.).

    Auch das Provisionsinteresse des Vermittlers genügt insoweit nicht (Senatsurteil vom 19. September 2001 aaO unter II 2).

  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteil vom 19.09.2001, a. a. O. vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 -, juris Rn. 25; Urteil vom 19.09.2001 - IV ZR 235/00 -, juris Rn. 9 sogen. "Auge-und-Ohr"-Rechtsprechung).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Vermittler dem Versicherer als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Versicherungsinteressenten gegenübertritt, also im Lager des Antragstellers und nicht in dem des Versicherers steht (Senatsurteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II 2).
  • OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 U 698/17

    Zurechnung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen eines Versicherungsmaklers

    10  Versicherer als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Versicherungsinteressenten gegenüber getreten ist und demgemäß im Lager des Antragstellers und nicht des Versicherers stand (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 -, Rn. 10, juris).

    Vielmehr ist entscheidend, dass bei Anbahnung und Abschluss des Versicherungsverhältnisses eine klare Rollenverteilung bestand (BGH, Urteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15

    Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung, dass bei Anbahnung und Abschluss des Versicherungsverhältnisses eine klare Rollenverteilung dahingehend bestand, dass der Versicherungsvermittler vom Versicherer mit dem Abschluss von Verträgen betraut war (vgl. BGH, Urt. v.19.09.2001, IV ZR 235/00, juris Rn. 11; KG Berlin, a.a.O., juris Rn. 4 m.w.N.).

    Allerdings erfordert Arglist in subjektiver Hinsicht noch zusätzlich, dass der Versicherungsnehmer auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich daher bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise (bedingter Vorsatz genügt) seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (BGH,U. v. 28.02.2007, IV ZR 331/05, Juris Rn. 8;U.v.19.09.2001; IV ZR 235/00, juris Rn. 19).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2017 - 4 U 191/15

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der

    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Agent dem Versicherer als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Versicherungsinteressenten gegenübertritt, demgemäß im Lager des Antragstellers und nicht des Versicherers steht (BGH, Urteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 -, Rn. 10, juris).

    Vielmehr ist entscheidend, dass bei Anbahnung und Abschluss des Versicherungsverhältnisses eine klare Rollenverteilung bestand (BGH, Urteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 5 U 60/11

    Wohngebäudeversicherung: Einwand der Unterversicherung bei nicht berücksichtigter

    Mit der bloßen Verwendung eines - vorbereiteten - Antragsformulars ist zudem keine erkennbare Beschränkung der Empfangsvollmacht auf schriftliche Erklärungen verbunden, so dass auch mündliche Ergänzungen, die vor dem Versicherungsagenten zum schriftlichen Versicherungsantrag abgegeben werden, gegenüber dem Versicherer erklärt sind (BGH, Urt. v. 19.09.2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498).

    Unterlässt der Versicherer die in § 5 Abs. 2 VVG a.F. vorgeschriebene Rechtsbelehrung, weil er irrigerweise glaubt, der Versicherungsschein entspreche dem vom Versicherungsnehmer gestellten Antrag, dann gilt der Antrag gemäß § 5 Abs. 3 VVG a.F. als unverändert angenommen, ohne dass es auf ein Verschulden des Versicherers in diesem Zusammenhang ankäme (BGH, Urt. v. 19.09.2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498).

  • OLG Hamm, 19.11.2021 - 20 U 39/21

    Corona-Pandemie: Kein Anspruch gegen Betriebsschließungsversicherung

    Fertigt der Versicherer dann einen Versicherungsschein aus, der inhaltlich nicht dem vom Vermittler entgegen genommenen - mündlich ergänzten - Antrag entspricht, findet mangels unveränderter Annahme des Antrags die Bestimmung des § 5 VVG Anwendung, so dass mit Blick auf das Fehlen der nach § 5 Abs. 2 VVG für eine Billigung nach § 5 Abs. 1 VVG erforderlichen Belehrung der Vertrag mit dem Inhalt des Antrags zustande kommt (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00, r+s 2002, 97 unter II 1; s. auch Piontek, r+s 2020, 623, 624).
  • OLG Köln, 02.07.2018 - 21 U 66/17

    Bezugsrecht zu einer Direktversicherung

    Seine Behauptung, dass die vermittelnd tätigen Zeugen K und L von der festen Beziehung zwischen ihm und Frau B gewusst hätten, trägt dazu schon inhaltlich nichts bei; zudem fehlen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen könnten, das Wissen dieser bloßen Versicherungsmakler (vgl. ihren Stempel auf der vorgelegten Kopie des Antrags Anlage K 1) dem Versicherer (analog § 43 Nr. 1 VVG a.F. in Verbindung mit der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des BGH [VersR 1999, 1481; 2001, 1498]; vgl. § 69 Nr. 1, 70 VVG n.F.) zuzurechnen (vgl. OLG Zweibrücken Urt. v. 09.03.2005 - 1 U 100/04 = VersR 2005, 1373 [1374]).
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorweg genommene Beweiswürdigung im

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Versicherer das Verhalten eines Maklers zurechnen lassen muss, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II 2; vom 17. Januar 2001 - IV ZR 282/99 - VersR 2001, 368 unter II 1 und vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 - VersR 1999, 1481 unter 2 c, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14

    Zurechnung des Maklerverhaltens bei Anfechtung des Krankenversicherungsvertrags

  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

  • OLG Zweibrücken, 09.03.2005 - 1 U 100/04

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06

    Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf die Prozesskostenhilfe - Arglistige

  • OLG Dresden, 31.01.2006 - 4 U 2298/05

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen unrichtiger

  • LG Bielefeld, 22.11.2019 - 18 O 18/19

    BU-Versicherung - arglistige Täuschung durch Versicherungsmakler

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 217/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Verstoß des

  • LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 209/07

    Insolvenzfestigkeit des von dem Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 12 U 130/08
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