Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4109
OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99 (https://dejure.org/2000,4109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2000 - 4 U 71/99 (https://dejure.org/2000,4109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2000 - 4 U 71/99 (https://dejure.org/2000,4109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifbestimmungen; Krankheitskostenzusatzversicherung; Versicherungsschutz; Heilbehandlung; Zahnbehandlung

  • Judicialis

    VVG § 178 b Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 b Abs. 1
    Reichweite eines tariflichen Ausschlusses für Zahnersatz bei stationärer Heilbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178b Abs. 1
    Umfang des Leistungsausschlusses für Zahnersatz in der Krankheitskostenzusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 906 (Ls.)
  • VersR 2001, 447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 229/93

    Begriff der Beförderung einer Sache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Solche Klauseln sind im Grundsatz eng auszulegen (BGHZ 88, 228, 231 = VersR 84, 252, 253; 1994, 1058, 1059).

    Sie dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1975, 1093, 1094; 1994, 1058, 1059).

    Dabei ist auf die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen (BGH VersR 1994, 1058).

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Sekundäre Risikobeschränkungen - wie hier der Ausschluß der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes vom Versicherungsschutz für stationäre Behandlung - dienen dazu, bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren auszusondern, weil ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko besteht, das eine vernünftige Prämienkalkulation zumindest stark erschwert (BGH, VersR 1975, 1093, 1094).

    Sie dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1975, 1093, 1094; 1994, 1058, 1059).

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Die Beklagte zieht nicht in Zweifel, daß sich die Klägerin bei ihren stationären Klinikaufenthalten in der Zeit vom 29. bis 31. Mai 1995, 5. bis 18. Oktober 1995, 7. bis 8. November 1995 und 23. November bis 2. Dezember 1995 Heilbehandlungen i. S. d. § 178 b Abs. 1 S. 1 WG (vgl. dazu BGHZ 99, 228 = NJW 1987, 703) unterzogen hat.
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Solche Klauseln sind im Grundsatz eng auszulegen (BGHZ 88, 228, 231 = VersR 84, 252, 253; 1994, 1058, 1059).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Ebenso steht außer Streit, daß diese Behandlungen medizinisch notwendig waren, d.h., daß es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, NJW 1979, 1250; 1996, 3074, 3075; Senat, NVersZ 1999, 473).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Ebenso steht außer Streit, daß diese Behandlungen medizinisch notwendig waren, d.h., daß es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, NJW 1979, 1250; 1996, 3074, 3075; Senat, NVersZ 1999, 473).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 4 U 205/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 71/99
    Ebenso steht außer Streit, daß diese Behandlungen medizinisch notwendig waren, d.h., daß es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, NJW 1979, 1250; 1996, 3074, 3075; Senat, NVersZ 1999, 473).
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 179/15

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Versicherungsscheins bei

    Der tarifgemäße Erstattungssatz von 50 % gilt indes nicht nur für den Zahnersatz im engeren Sinne, also die reinen Materialkosten eines Zahnersatzes, sondern für sämtliche Leistungen, die der Eingliederung von Zahnkronen, Brücken, Prothesen oder Zahnimplantaten dienen (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2000 - 4 U 71/99 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Hamm, 14.11.2018 - 20 U 136/18

    Erstattung von Zahnbehandlungskosten aus einer privaten

    Ebenso erkennt er, dass sich die Begrenzung der Erstattungspflicht dabei nicht auf die - regelmäßig erst zum Ende eines Behandlungsschrittes zu erbringende - Eingliederung des Zahnersatzes beschränkt, sondern sämtliche Leistungen, die mit der Versorgung mit Zahnersatz einhergehen und / oder der Eingliederung von Zahnersatz dienen, erfasst (vgl. Senat Beschl. v. 13.11.2015 - 20 U 179/15, VersR 2016, 647 = juris Rn. 82; siehe auch im Zusammenhang mit einer sekundären Risikobeschränkung OLG Düsseldorf Urt. v. 4.4.2000 - 4 U 71/99, VersR 2001, 447 = juris Rn. 6) .
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 109/15

    Auslegung einer Klausel über den Umfang der Leistungspflicht eines privaten

    Das offenbar verfolgte Ziel einer Kostenbegrenzung erreicht die Klausel nur, wenn sie alle Aufwendungen erfasst, die zur Erreichung des Behandlungsziels - hier Eingliederung von Zahnersatz oder Zahnkrone - erforderlich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2000 - 4 U 71/99 - Rn. 6, juris).
  • LG Wuppertal, 09.02.2017 - 7 O 18/11

    Beanspruchung von Versicherungsleistungen zur Erstattung von Aufwendungen für

    Soweit die Parteien über die Auslegung dieser Klausel streiten, ist nach Auffassung des Gerichts die darin verwendete Formulierung "in Zusammenhang mit Aufwendungen für Zahnersatz" mit der im Gutachten vom 20.08.2013, S. 12 (Bl. 169 GA) als "technisch" bezeichneten Weise so zu verstehen, dass es darauf ankommt, welchem Behandlungsziel der Eingriff diente (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2001, 447 - juris), und ferner, dass Interimskronen und Brücken als Zahnersatz im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht