Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 28.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.04.2002 - 19 U 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21911
OLG Karlsruhe, 04.04.2002 - 19 U 28/01 (https://dejure.org/2002,21911)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2002 - 19 U 28/01 (https://dejure.org/2002,21911)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2002 - 19 U 28/01 (https://dejure.org/2002,21911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Leistungsanspruchs aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 4; BB-BUZ § 9 Nr. 8
    Auch bei eingetretenem Versicherungsfall erlöschen sämtliche Leistungsansprüche mit Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1013 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess

    Um eine inhaltsgleiche Klausel, in der es ebenfalls hieß, dass der "Anspruch auf Rente erlischt, wenn die Zusatzversicherung abläuft" (im Streitfall: § 1 Ziff. 3 der Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), ging es vielmehr in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe VersR 2002, 1013.
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Der Kläger kann daher Leistungen bis längstens zum 01.07.2021 verlangen (vgl. OLG Karlsruhe, RuS 2003, 210).
  • OLG Hamm, 07.07.2004 - 20 U 132/03

    Fortbestand einer Barrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des OLG Karlsruhe vom 04.04.2002 (VersR 2002, 1013); in dem dort zu entscheidenden Fall sah § 1 der vereinbarten BB-BUZ ausweislich der Entscheidungsgründe ausdrücklich vor, dass der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, wenn die Dauer der BUZ abläuft.
  • OLG München, 14.11.2008 - 25 U 2571/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit

    26Leistungen aus der streitgegenständlichen Berufsunfähigkeitsversicherung stehen dem Kläger nur bis zum vereinbarten Versicherungsablauf zu (vgl. auch OLG Karlsruhe RuS 2003, 210).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.12.2001 - 5 U 903/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18036
OLG Saarbrücken, 28.12.2001 - 5 U 903/99 (https://dejure.org/2001,18036)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.12.2001 - 5 U 903/99 (https://dejure.org/2001,18036)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 5 U 903/99 (https://dejure.org/2001,18036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 4 Nr. 4
    Bedeutung der Therapieempfehlungen des gerichtlichen Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1013
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung

    Empfehlungen eines gerichtlichen Sachverständigen zählen dazu nicht (Senat NVersZ 2002, 257; vgl. OLG Hamm VersR 1989, 177).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Vorliegend wurde eine dementsprechende "Anordnung" des behandelnden Arztes - Therapieempfehlungen des gerichtlichen Sachverständigen zählen dazu nicht (vgl. Senat Urt. v. 28.12.2001 5 U 903/99 - NVersZ 2002, 257 - allerdings nicht behauptet. Ohnehin wären nur solche Anordnungen zu befolgen, die sich im Rahmen des Zumutbaren halten (vgl. u.a. OLG Hamm VersR 1995, 1039); diesen Rahmen überschreitet die hier in Frage kommende Operation, wie die Anhörung des Sachverständigen durch den Senat ergeben hat.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer

    Gemeint sind nach dem erkennbaren Sinnzusammenhang damit die Ärzte, zu denen sich der Versicherte in Behandlung begeben hat und die ihn auch untersucht haben, um feststellen zu können, welche Therapiemöglichkeiten bestehen (OLG Saarbrücken VersR 2002, 1013; Prölss/Martin/Voit, VVG, 26.Aufl., BUZ § 4 Rdn.8).
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